Hannes Damm
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD und LINKEN, Ihren Versuch, den Antrag noch irgendwie argumentativ so auszulegen, dass er sich an die Gemeinden und Arbeitgeber im Land richtet, in allen Ehren, aber bleiben wir doch mal bei dem, was wirklich im Antrag steht! Dort wird die Landesregierung aufgefordert, einen, und ich betone, „einen“ Hitzeschutzplan für Mecklenburg-Vorpommern zu erstellen. Der richtige Ansatz wäre doch, das Land ermöglicht, unterstützt kraftvoll, damit die Kommunen passgenaue Pläne vor Ort entwickeln können, ganz im Sinne des Subsidiaritätsprinzips, und wie es im Beschluss der Gesundheitsminister/-innenkonferenz tatsächlich schon steht, ich zitiere: „Diese“, also die Hitzeschutzpläne, „sind nach dem Subsidiaritätsprinzip primär von den Kommunen und betroffenen Instituten unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten und Spezifika zu erstellen.“ Die Gemeinden tauchen dann erst in Nummer 2 auf, wo es um die Weiterentwicklung des einen Hitzeschutzplanes geht. Ansonsten zitieren Sie ausschließlich in der Begründung Bundesärztekammer und Altenparlament M-V, die kommunale Hitzeschutzpläne fordern. Sie machen sich diese Forderung in Ihrem Antrag aber nicht zu eigen. Das machen Sie ausschließlich in der Presse. Das zeigt jetzt einmal mehr, für wen Sie den Antrag ja dann in Wirklichkeit gestellt haben. Ein Hitzeschutzplan, einer, wäre nicht nur unzureichend, sondern sehr gefährlich. Die Küstenstadt Rostock braucht andere Maßnahmen als ein Pflegeheim in der Mecklenburgischen Seenplatte. Das wissen Sie, das weiß ich, das wissen alle hier im Raum. Das gesagt, bleibt aber auch gar nichts mehr von Ihrem Antrag übrig, denn wie Sie an keiner Stelle im Antrag feststellen, arbeitet das Gesundheitsministerium seit Mitte 24 an einem, diesem einen Hitzeschutzplan für Mecklenburg-Vorpommern. Der Antrag fügt dem halt gar nichts Neues hinzu. Auch die zweite Forderung nach einem Monitoring und der Weiterentwicklung für eine Methode ist für uns eine Selbstverständlichkeit, methodisch, denn das ist im Punkt VIII von VIII aus den Handlungsempfehlungen für die Erstellung von Hitzeschutzplänen zum Schutz der menschlichen Gesundheit des Bundesumweltministeriums enthalten. Was soll das Ganze also?! Fordern Sie sehenden Auges etwas, was längst auf dem Weg ist, oder sind Sie schlicht nicht informiert darüber, was da im Ministerium passiert? Und die Aussprache zeigt, Zweites ist nicht der Fall. Was Sie in Ihrem Antrag zudem völlig vernachlässigen, ist neben der Verhaltensprävention, also der Sensibilisierung für potenziell gefährliches Verhalten, auch die Verhältnisprävention, also eine Anpassung der Verhältnisse an zunehmende Hitze, wie mehr öffentliche Wasserspender, kühle grüne Oasen und Ruhezonen in Städten oder Wasserrückhalte allerorts. Offenbar war der Antrag also ein ziemlicher Schnellschuss aus der Hüfte für die Presse, ohne dass dadurch das komplexe Thema wirklich auch durchdrungen worden ist. Was SPD und LINKE hier aufführen, tut mir leid, ist also ein doppelter Taschenspielertrick. Erst tun Sie kaum was für den Klimaschutz, nein, Sie verschieben sogar das versprochene Klimaschutzgesetz und die darin enthaltene Anpassungsstrategie zum x-ten Mal auf das Ende des Jahres, und dann versuchen Sie, die wenigen bereits laufenden Minimalmaßnahmen aus dem Klimaschutzgesetz herauszulösen und als neue Initiativen hier zu verkaufen. (Beifall Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Also das ist die Ernsthaftigkeit, mit der Sie dem Klimaschutz sich nähern: ab und zu mal der Schaufensterantrag mit Forderungen, die ohnehin kommen oder schon laufen. Und das lässt für uns nichts Gutes für das eigentliche Klimaschutzgesetz erahnen. Und an dieser Stelle möchte ich noch mal klar sagen, dass Hitzeschutzpläne im Gesundheitsbereich und in den Gemeinden natürlich wichtig sind, um die Menschen vor der zunehmenden Hitzebelastung zu schützen und die Folgen zu mildern auch, keine Frage. Das Land kann, es muss aber den Rahmen vorgeben, einheitliche Daten bereitstellen und die Prozesse, die inhaltlich auf Landesebene entschieden und koordiniert werden müssen, übernehmen. Die eigentliche Umsetzung muss dann aber überwiegend vor Ort in den Gemeinden passieren. Und genau hier liegt das zentrale Problem: Unsere Kommunen können das gar nicht alleine stemmen – Klimaschutz und Klimaanpassung sind leider immer noch freiwillige Aufgaben für viele Gemeinden –, weder Personal noch Geld bereitstellen. Hier muss das Land aus unserer Sicht endlich handeln. Unser Änderungsantrag adressiert jetzt genau diese Lücke. Wir fordern konkrete finanzielle und beratende Unterstützung für die Kommunen bei der Erstellung eigener Hitzeschutzpläne. Wir wollen Gemeinden in die Lage versetzen, wirksam Hitzeschutz vor Ort zu leisten, statt nur darüber zu reden. Ich bitte daher um Zustimmung für diesen zielführenden Weg und damit zu unserem Änderungsantrag. Herr Koplin, Sie haben gesagt, Sie teilen diese Kritik oder diese Einwände der GRÜNEN vollständig. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Ich glaube, nee.) Ist für mich ein Zeichen, dass wir vielleicht mit einer Zustimmung rechnen können. (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Dann können wir auch dem Antrag zustimmen, weil wir es ja inhaltlich für relevant halten. Bloß so, wie der Antrag jetzt gebaut ist, gibt es keinerlei Änderungen zu dem, was bereits auf dem Tisch liegt und gemacht wird. Und daher sehen wir auch nicht, dass der Landtag hier noch mal etwas tun muss. Es ist ja nicht so, dass nur, weil eine Landtagsdebatte stattfindet, plötzlich die Leute im Land alle zuhören und sich denken, wow, damit muss ich mich auseinandersetzen. Da wäre doch gezieltes Infomaterial und Hilfe der Gemeinden bei so einer Kommunikation viel wichtiger. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
