Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst erstens, ja, es ist richtig, dass die Feuerschutzsteuer nach einem Schlüssel – allerdings nach meiner Erinnerung durch die Finanzbehörden in Hamburg, da gibt es quasi eine gemeinsame Vereinbarung – auf die Bundesländer verteilt wird. Da gibt es eine feste Schlüsselung zu. Zweitens, die Feuerschutzsteuer geht nicht zu 100 Prozent an die Kommunen. Da muss der Kollege sich unklar ausgedrückt haben. Anders als in anderen Bundesländer gibt es in Mecklenburg-Vorpommern aber im Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz eine Regelung, die vorsieht, dass die Feuerschutzsteuer für quasi diesem Gesetz nahestehende Sachverhalte einzusetzen ist. Das ist eine spezialgesetzliche Regelung, die Sie nicht in allen Bundesländern finden werden. Es ist im Grunde eine Steuer, die auch einfach nur allgemein in den Haushalt gehen könnte. Hier gibt es also eine Regelung, die in etwa wie folgt lautet: Das, was an Feuerschutzsteuer aufs Land entfällt, wird in Teilen für die Landesbrandschule ausgegeben. Zweitens, weitere Aufgaben, zum Beispiel unterstützt das Land daraus auch den Landesfeuerwehrverband, werden daraus gedeckt, und das, was dafür, für die Aufgaben, die das Land aus diesem Gesetz hat, nicht verbraucht wird, nur der dann verbleibende Rest wird an die Landkreise, an die kreisfreien Städte und an die großen kreisangehörigen Städte – das sind die früher kreisfreien gewesen –, an die nach einem Schlüssel, der sich an Einwohnerinnen und Einwohnern orientiert, überwiesen und dort wiederum, bei den Landkreisen, in der Regel nur zu einem geringen Teil oder gar nicht für eigene Zwecke verwendet, sondern die Landkreise sind nach dem Gesetz wiederum auch verpflichtet, damit ihre Kommunen zu unterstützen. Sie werden regelmäßig in Ihrem Landkreis gegebenenfalls wahrnehmen, dass der Landrat, die Landräte, Schrägstrich, der Landkreis Anschaffung von Feuerwehrfahrzeugen oder Baumaßnahmen von Gerätehäusern mit eigenen Fördermitteln unterstützt. Die kommen in der Regel aus diesem dorthin geleiteten Feuerschutzsteueranteil.
