Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der gilt immer für die Behörde, mit der die Vereinbarung geschlossen ist. Sie haben mit uns gemeinsam in diesem Hohen Hause ein Gesetz beschlossen. Dieses Gesetz beinhaltet, dass es nicht einen festen Stichtag für alle gibt, sondern – was auch klug ist – dass Behörde für Behörde, Ministerium für Ministerium zu unterschiedlichen Zeitpunkten übergeht und dass man das individuell zwischen dem ZDMV als aufnehmender Behörde und der jeweils abgebenden Behörde abbildet, verhandelt und dann abbildet. Die eben genannten Daten gelten selbstverständlich für das WKM, weil Sie mich ja nach dem Vertrag, nach der Vereinbarung gefragt haben. Mit den anderen Ministerien und Behörden werden Stück für Stück gleiche Vereinbarungen geschlossen und jeweils eigene Zeitpunkte bestimmt. Das, was aus Sicht des ZDMV eine deutliche Überforderung darstellen würde, wenn alle zum 01.06., 01.12. oder auch 01.05. des nächsten Jahres kämen, weil sie mit den jeweiligen Übernahmen der Verträge – dem Onboarding, wie das neudeutsch heißt –, also der Aufnahme der Kolleginnen und Kollegen aus den jeweils abgebenden Häusern in die neue Behörde ZDMV, jeweils individuellen Aufwand haben, der auch unvermeidbar ist, der auch richtig ist. Und wenn Sie das ordentlich gestalten wollen, brauchen Sie eine zeitlich gestaffelte Linie dahinter. Und genau die wird über die Vereinbarungen jeweils individuell mit den Häusern nach deren Möglichkeiten und auch zum Teil nach deren Bereitschaften aufseiten des Personals definiert, gestaltet und vereinbart. Deshalb der 01.06. ist in diesem Fall WKM und umgekehrt gab es vorher schon Zeitpunkte. Wenn Sie denn sagen, ich hätte gern auch die anderen Bereiche gehabt, das war das Innenministerium, das war die Fachhochschule in Güstrow, das war das Landesamt für Innere Verwaltung, die haben wir bereits im letzten Jahr auch zu verschiedenen Zeitpunkten übernommen.
