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Christian Pegel

10.04.2025 Sitzungen 8/103

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ZDMV ist durch Landesgesetz gegründet worden mit der Überzeugung, dass wir IT-Dienstleistungen, die selbst durch das Land für sich selber erbracht werden, zentralisieren, wie es im Übrigen große Banken, Versicherungen und andere Unternehmen in Teilen seit Jahren tun. Wir sind damit im Übrigen nicht alleine, das bisher jeweils pro Ministerium, zum Teil pro Behörde selbst zu gestalten, sondern wenn ich im Rahmen der Koalitionsverhandlungen in der AG Digitales bundesweit mit Kolleginnen und Kollegen anderer Bundesländer unterwegs war, treiben die gerade die gleichen Überlegungen um. Wir sind da also keineswegs anders unterwegs, sondern kriegen eher Fragen nach unserer Erfahrung, weil wir zum Teil ein Stück mit dieser Entwicklung voran sind. In der Tat habe ich mitgeteilt, dass die Lernkurve, die wir gemacht haben, darauf deutet, dass es ambitioniert gewesen ist, zu sagen, wir sind innerhalb von zweieinhalb bis dreieinhalb Jahren fertig. Wir werden einen Tick länger brauchen. Und ein Beteiligter, damit wir aktuell in das ZDMV übergehend Verhandlungen führen beziehungsweise die Verhandlungen sind abgeschlossen, weil die Unterschriften geleistet sind, ist das Wissenschafts- und Kulturministerium. Hintergrund ist, dass das Gesetz nicht kraft Gesetzes den Übergang aller Ministerien und Behörden in dieses ZDMV zu einem Stichtag vorgesehen hat, sondern vorgesehen hat, dass das ZDMV selber mit den jeweiligen Ministerien und Behörden einzelne Verhandlungen führt und in Vereinbarungen genau das durchdekliniert, zu welchen Zeitpunkten Personal, Sachkosten und Verträge übergehen. Das derzeitige Ziel ist, zum 01.06.den Übergang vorzunehmen. Wir brauchen ja einen klaren Stichtag. Der Stichtag setzt aber voraus und die Übergangssituation, dass wir alle vertraglichen Fragestellungen, alle Sachmitteldeckungen und mit den Beschäftigten auch entsprechende Einigungen erzielen. Sie können Beschäftigte, die tarifbeschäftigt sind, nicht einfach übernehmen, sondern sie brauchen dort im Zweifel die Bereitschaft, so einen Teilbetriebsübergang dann auch ihrerseits nicht durch Widerspruch anders zu gestalten. Also Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter genießen in so einem Prozess auch eigene Rechte. Von daher gehen wir davon aus, dass die Übernahme zum 01.06. beginnt, aber dann wird das ebenfalls einen Prozess, der sich jetzt nicht terminieren lässt, auf der technischen Seite beinhalten, weil sie Stück für Stück dann die eigentliche Zielsetzung des ZDMV, dass sie nach gleichen Standards, nach homogenisierten Standards und Architekturen arbeiten, vornehmen müssen. Und das wird man dann in den technischen Abläufen mit den Bedarfen des Hauses umsetzen müssen. Aber 01.06. ist für uns der Zielpunkt, um den gemeinsamen Start vorzunehmen – vorausgesetzt, bis dahin sind die eben genannten Fragen gelöst.

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