Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Zunächst handelt es sich um eine Bundesbehörde, deshalb nehmen eben die Landesbehörden selbst weder die Ansiedlung noch den Bau, noch die Konzeptionierung vor. Das, was wir bisher an Rücksignalen erhalten aus dem Bundesinnenministerium, ist, dass man weiterhin dieses Projekt verfolgt, aber die Abbildungen im Haushalt nicht dergestalt umgesetzt sind, wie wir uns das wünschen würden. Zurzeit – offen eingestanden – schauen wir auf die Inhalte eines neuen Koalitionsvertrages und eines Bundesinnenministeriums, das dann in neuer Konstellation und Aufstellung diese Position gleichermaßen fortsetzen muss. Wichtiger wären aber die künftigen Bundeshaushalte, weil wir eine Investition benötigen werden. Es gibt ja zurzeit keine Räumlichkeiten, die der Bund in einem jederzeit nutzbaren Zustand in Stralsund vorfinden würde. Das heißt, er muss ein Grundstück erwerben, beziehungsweise mit eigenen Nutzern, die er ja zum Teil hat. Aber er müsste bauliche Maßnahmen auslösen, und die werden haushalterische Voraussetzungen haben. Unser letzter Stand ist, dass vor zwei oder drei Jahren Planungsmittel in einem Bundeshaushalt vorhanden waren. Darum hatten sich die Abgeordneten der damaligen Regierungskoalitions-, die Bundestagsabgeordneten aus der damaligen Regierungskoalition in Berlin bemüht. Ob und in welchem Umfange die tatsächlich in den jeweiligen bundesseitigen Behörden in Investitionen umgesetzt worden sind, können wir Ihnen aber nicht sagen.
