Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dann war ich eben möglicherweise nicht deutlich genug. Wir haben regelmäßig Verzögerungen, weil sie anders als bei Bundesbeamtinnen und -beamten oder aber -mitarbeiterinnen und -mitarbeitern keine unmittelbare Geltung der Bundesregelung haben. Das ändern wir, weil wir eben diesen Umweg über unsere eigenen Landesregelungen beenden wollen, da wir ohnehin in der Regel Bundesvorgaben dieser Art eins zu eins umsetzen. Es wird uns aber nicht gelingen, das zum 1. Juni umzusetzen. Davon gehe ich nicht aus. Das Landesbeamtengesetz wird bis dahin nicht abschließend hier beraten sein. Und dann haben Sie einen entsprechenden zeitlichen Versatz, der aber an anderen Stellen gleichermaßen eintritt. Wir haben regelmäßig die Herausforderung, dass wir in Landesgesetze übersetzen müssen, beispielsweise die Tarifabschlüsse des öffentlichen Dienstes für die Tarifbeschäftigten. Auch das geschieht in der Regel mit einem zeitlichen Versatz. Das liegt daran, dass sie eben eine gesetzliche Veränderung dann erst brauchen. Das gelingt bei anderen Dingen, zum Beispiel bei Tarifverträgen durch Tarifparteien, bei uns allerdings nur, wenn man ein Gesetz umsetzt. Wir werden also drei/vier Monate verzögert diese Regelungen dann hier umsetzen für Beamtinnen und Beamte.
