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Christian Pegel

10.04.2025 Sitzungen 8/103

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Einen wunderschönen guten Morgen, Frau Abgeordnete! Den 1. Juni werden wir, mit egal welchem Rechtsetzungsweg sie gehen, nicht erreichen. Das haben wir wiederholt auch bei Tarifabschlüssen. In anderen Situationen haben wir Situationen, wo die arbeitsvertraglich Beschäftigten, also die tarifangestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, in diesem Fall die Mitarbeiterinnen der Landesverwaltung anderen Regeln unterliegen – für einen kurzen Augenblick zumindest – als die Beamtinnen und Beamten, weil wir bei den Beamtinnen und Beamten darauf angewiesen sind, dass wir jede Veränderung in entsprechenden rechtlichen, also gesetzlichen oder gesetzesgleichen Sachverhalten umsetzen. Das, was die Kollegin Pressesprecherin hier angesprochen hat, beruht auf Folgendem: Wir haben immer mal wieder Veränderungen auf Bundesebene, die dann für alle Tarifbeschäftigten gelten, beispielsweise bei der Mutterschutzverordnung und den Elternzeitregelungen, die der Bund für seine Beschäftigten, aber auch für alle möglichen anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorgibt. Und wir beabsichtigen, mit der Novellierung des Landesbeamtengesetzes die eigenen Landesregelungen insgesamt beiseitezutun und zu sagen, wir konzentrieren uns mit einer Verweisung. Im Gesetz steht dann quasi drin, das, was der Bund macht, gilt eins zu eins ab dem Moment, wo es der Bund tut, auch für unsere Beamtinnen und Beamten, um zu vermeiden, dass wir immer mit einem zeitlichen Verzug und immer mit einem eigenen Gesetzgebungsakt hinterherlaufen. Da ich zurzeit nicht davon ausgehe, dass es uns gelingen wird, bis zum 1. Juni abschließende Entscheidungen des Landesbeamtengesetzes in diesem Hohen Hause herzustellen, werden wir zeitlich ein wenig verzögert sein. Wir sind zurzeit beim Landesbeamtengesetz, was nicht nur diese eine Regelung verändern wird, sondern eine Vielzahl von anderen Aktualisierungen vornimmt. Wir werden in den kommenden Wochen im Kabinett in die letzte Befassung gehen. Dann wird es Ihnen zugeleitet werden, und dann hängt es ein Stück weit an den Beschleunigungs- oder Beratungsbedarfen dieses Hohen Hauses. Ich gehe aber davon aus, dass wir eine Chance haben, vor dem Sommer Ihnen das Gesetz das erste Mal zur Lesung an die Hand zu geben, und dass es dann nach dem Sommer in die Zweite Lesung geht. Aber noch einmal, das sind dann Abläufe, die nicht mehr in der Hand der Landesregierung liegen, um Ihnen aber ein Gefühl zu geben, welche Zeitläufe da vor uns stehen.

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