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Bettina Martin

10.04.2025 Sitzungen 8/103

Ich habe ja gerade das Denkmalschutzgesetz zitiert, wonach Eigentümer, Besitzer und Unterhaltungspflichtige verpflichtet sind, hier Maßnahmen zu ergreifen. Es gibt Möglichkeiten der Notsicherung, dort etwas zu beantragen. Ich kann das aber hier nicht sozusagen versprechen oder vorwegnehmen. Wir haben so einen Topf, wo Notsicherungen möglich sind. Aber wie gesagt, die Sicherung für Denkmäler, dafür sind die Eigentümer zuständig. Das ist nicht das Land.

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