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Elke-Annette Schmidt

Die Linke 09.04.2025 Sitzungen 8/102

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! „Gewalt gegen Frauen ist Alltag in Deutschland und wurde in der öffentlichen Debatte viel zu lange als privates Schicksal abgetan.“ Das stellte die amtierende Innenministerin Nancy Faeser bei der Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2024 in der vergangenen Woche fest. Sie reagierte damit auf die in der Statistik ausgewiesene Zunahme von Fällen der Vergewaltigung, sexuellen Nötigung und Übergriffe um 9,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Hauptbetroffene sind Frauen. Alle vier Minuten erlebt eine Frau Gewalt durch ihren Partner oder Expartner. Diese Zahlen müssen weitere Konsequenzen haben. „Wir brauchen ein stärkeres Schutz- und Hilfesystem für Frauen“, so Faeser. Sie fordert „eine effektive Strafverfolgung der Täter“ und wies erneut auf die Notwendigkeit einer elektronischen Fußfessel hin, „damit sich Täter bedrohten Frauen nicht mehr unbemerkt nähern können“. Es ist gut und richtig, dass auch wir uns in einer Landtagsdebatte mit der Thematik des Gewaltschutzes für Frauen und mitbetroffene Kinder auseinandersetzen und in unser Land schauen, was Akteurinnen und Akteure, was unsere Landesregierung in diesem Bereich bereits tut und weiterhin vorhat zu tun, denn auch in unserem Land lassen sich erhebliche Steigerungen von Fällen häuslicher und sexualisierter Gewalt nachweisen, nachzulesen zum Beispiel im Gleichstellungsatlas 2023, der einen Anstieg von weiblichen Opfern von Partnerschaftsgewalt im Zeitraum von 2015 bis 2032 um 50 Prozent ausweist. Sicher haben diese Zahlen auch sehr viel mit einer zunehmenden Aufhellung des Dunkelfeldes zu tun. Das heißt, dass Taten von den Betroffenen mehr zur Anzeige gebracht werden. Und das ist auch ein Ergebnis der Aufklärungsarbeit, die viele Akteurinnen und Akteure in diesem Land staatlicherseits, aber auch insbesondere der Zivilgesellschaft, Vereine, Verbände, Gewerkschaften, auch Parteien über viele Jahre tun. Dafür gebührt all diesen Aktiven größte Wertschätzung und Anerkennung. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und somit gelingt es zunehmend besser, häusliche und sexualisierte Gewalt aus der Tabuzone herauszuholen und als strukturelles und eben kein privates Problem zu definieren, denn das ist notwendig, um die gesamtgesellschaftliche Verantwortung für den Schutz und die Hilfe für Frauen deutlich zu machen. Das verlangt aber auch, dass bestehende Strukturen wie das Beratungs- und Hilfenetz in unserem Land überprüft und an veränderte Rahmenbedingungen und Bedarfe angepasst werden, wie eben die Istanbul-Konvention. Diese entfaltet als europäisches Übereinkommen zum Schutz vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt im Rang eines Bundesgesetzes seit 2018 in Deutschland Wirkung für alle staatlichen Ebenen. Und deshalb haben wir im Koalitionsvertrag die Weiterentwicklung des Dritten Landesaktionsplans zur Bekämpfung von häuslicher und sexualisierter Gewalt zu einer Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention als einen Schwerpunkt vereinbart. Das zuständige Ministerium arbeitet auf der Grundlage der vorliegenden Evaluationsergebnisse aus dem vergangenen Jahr sehr intensiv daran und wird die Strategie bis Anfang 2026 vorlegen. Als Rückenwind dazugekommen ist nun doch noch kurz vor Toresschluss und als eine der letzten Entscheidungen des alten Bundestages das Bundesgewalthilfegesetz, lange erwartet und nur aufgrund des großen zivilgesellschaftlichen Druckes des Deutschen Frauenrates und anderer noch zum Abschluss gebracht. Das Gesetz ist ein Meilenstein und ein großer Erfolg der Frauenbewegung, die seit Jahren darum kämpft. Erstmalig ist in einem Bundesgesetz der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder verankert. Frauenhäuser und Beratungsstellen sollen ausgebaut und sicher finanziert werden. Hierzu werden die Länder verpflichtet, ein Netz an zahlenmäßig ausreichenden und am Bedarf orientierten Schutz- und Beratungsangeboten vorzuhalten, und auch die wichtige Präventionsarbeit in Frauenhäusern und Beratungsstellen soll durch dieses Gesetz gestärkt werden. Für die Länder, also auch für uns, bedeutet der notwendige Ausbau des Hilfesystems eine dauerhafte zusätzliche finanzielle Belastung. Und der Bund beteiligt sich erstmals ab dem Jahr 2027 an der Finanzierung und sieht bisher nur eine befristete Beteiligung bis zum Jahr 2036 vor. Das entspricht aus Sicht der antragstellenden Fraktionen, unserer Fraktionen nicht den Vorgaben der Istanbul-Konvention, die eben eine Beteiligung aller staatlichen Ebenen an der Umsetzung verlangt und als dauerhafte Pflicht, und von Befristung ist hier keine Rede. Und natürlich ist das Land jetzt in der Verantwortung, das Gesetz umzusetzen, denn der Sicherstellungsauftrag liegt klar beim Land. Dafür ist die Erarbeitung eines Ausführungsgesetzes bis zum Jahr 2027 vorgesehen. Eine Bedarfsanalyse soll die Grundlage dafür sein. Unser Ziel ist es, dass das Ausführungsgesetz noch in dieser laufenden Legislatur den Landtag zur Beschlussfassung erreicht. Das möchte ich gern und in Konkretisierung des Punktes II Ziffer 2 unseres Antrages an dieser Stelle sagen, denn wir haben mit der vorliegenden Evaluation des Beratungs- und Hilfenetzes eine hervorragende Vorarbeit für die Beschreibung des Bedarfs geleistet und sind da einigen Bundesländern ein gutes Stück voraus. Und ja, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Opposition, es ist ganz deutlich ein Rückenwindantrag, den wir hier heute einbringen, um damit die Regierung in ihrem Handeln zu unterstützen. Wir wollen damit deutlich machen, dass wir uns gemeinsam mit der Regierung der Umsetzung der Istanbul-Konvention aktiv stellen, und das nicht erst seit dem Beschluss des Bundesgewalthilfegesetzes. Und ja, wir wollen damit auch einen eigenen Punkt in der Debatte um dieses so überaus wichtige Thema und den Fokus ganzheitlich setzen und eben nicht nur begrenzt auf die Frauenhäuser. Und zur ganzheitlichen Betrachtung gehört auch, dass wir uns noch einmal gesondert dem Gewaltschutz zuwenden in unserem Antrag, auch das ist Rückenwind, denn das Thema „Elektronische Fußfessel“ zur Überwachung von Kontakt- und Annäherungsverboten ist für das Innenministerium nicht neu. Auch hier haben wir auf Bundesregelungen nach dem spanischen Modell gehofft. Diese Hoffnung hat sich leider bisher nicht erfüllt. Aufgrund der zahlenmäßig zunehmenden Zahlen auch bei Femiziden in Deutschland wird fast täglich eine Frau Opfer von Gewalt mit tödlichem Ausgang durch ihren Partner oder früheren Partner. Sehen wir zeitnah, was die Landesregierung im SOG für entsprechende Regelungen vorsieht. Wir haben hier einen Prüfauftrag eingefügt, weil es hier auch unterschiedliche Umsetzungsmöglichkeiten gibt. Ich freue mich auf die Diskussion und bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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