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Tilo Gundlack

SPD 09.04.2025 Sitzungen 8/102

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Frau Präsidentin des Landesrechnungshofs! Liebe Martina! Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesrechnungshofes! Wie jedes Jahr beschäftigen wir uns heute mit den kommunalen Finanzen. Dazu hat uns der Landesrechnungshof den Kommunalfinanzbericht 2024 im vergangenen Dezember vorgelegt. An dieser Stelle möchte ich die Gelegenheit nutzen, um mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesrechnungshofes für die Erstellung des Jahresberichts 2024 und die konstruktiven Ausschussberatungen zu bedanken. Auch freue ich mich, dass die Landesrechnungshofpräsidentin heute erstmals im Landtag öffentlich eine Rede zum Kommunalfinanzbericht gehalten hat. Danke für die Rede und deren inhaltliche Ausrichtung! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das war neu und war auch sehr spannend, welche Hinweise, welche Kritik, aber auch vielleicht etwas Lob vorgetragen wurde. Das Lob habe ich jetzt nicht genau mitgekriegt, (allgemeine Unruhe) aber zwischen den Zeilen, glaube ich, war es dann schon vorhanden. Sehr geehrte Damen und Herren, aber es ist immer wieder schön, wenn die Opposition sofort aufspringt. Sehr geehrte Damen und Herren, in dem Bericht und den Beratungen wurde deutlich, dass es auch den Kommunen finanziell schlechter geht als in den Vorjahren. Die Ergebnisse des Zensus 2022, aber auch die bundesweiten volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen schlagen sich auch bei den Einnahmen nieder. Erstmals seit dem Jahr 2014 verzeichnen die Kommunen einen negativen Finanzierungssaldo. Und mit Blick auf die politische Großwetterlage ist kurz- und mittelfristig nicht damit zu rechnen, dass die Konjunktur in Deutschland wieder deutlich anspringt und sich damit auch die Steuereinnahmen wieder nach oben entwickeln. Die gesamte Weltwirtschaft hat große Unsicherheiten vor sich, und das wird sich perspektivisch auch auf die Finanzlage der Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern niederschlagen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie Sie in der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/4759 lesen können, haben sich der Finanzausschuss und die mitberatenden Ausschüsse, in diesem Jahr waren das der Innenausschuss, der Wirtschaftsausschuss, der Bildungsausschuss und der Sozialausschuss, intensiv über mehrere Monate mit den Themen befasst, die der Rechnungshof in den Bericht geschrieben hat. An dieser Stelle muss man auch die betroffenen Ministerien loben, die zu den Hinweisen des Landesrechnungshofs ausführlich Stellung genommen und gezeigt haben, welche Dinge bereits aufgegriffen und auch umgesetzt worden sind. Der Finanzausschuss hat den Kommunalfinanzbericht in fünf Sitzungen, die Landesrechnungshofpräsidentin hat es schon erwähnt, abschließend in seiner 83. Sitzung am 27. März 2025 beraten. Im Ergebnis der Beratungen empfiehlt der Finanzausschuss dem Landtag, einer Entschließung zuzustimmen, die der Landesregierung einige Entscheidungsvorschläge mit auf den Weg gibt. Ich weiß, und dessen bin ich mir bewusst, dass der Landesrechnungshof wie auch die Opposition, jetzt kritisieren werden, beziehungsweise bereits hat, die Koalitionsfraktionen hätten ja viel zu wenige Entscheidungsvorschläge aufgegriffen. Aber eins ist ja auch klar, viele Hinweise des Landesrechnungshofes sind bereits in der Umsetzung, das steht auch in dem Bericht. Das hat die Landesregierung klar dargestellt, und weil das so ist, müssen wir es nicht beschließen. Heißt aber auch nicht, dass es nicht gemacht wird. Insofern teile ich die Kritik, man beschließe viel zu wenig, ausdrücklich nicht. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Mir ist es oftmals auch lieber, man beschließt weniger und macht mehr. Das ist auch hier der Fall. Meine Damen und Herren, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von René Domke, FDP) meine Damen und Herren, inhaltliche Schwerpunkte der Beratungen im Finanzausschuss waren unter anderem im Allgemeinen Teil, und ich habe es eingangs bereits erwähnt, dass es auch den Kommunen finanziell schlechter geht als in den Vorjahren, weil die Kommunen einen negativen Finanzierungssaldo aufweisen. Allerdings ist es auch so, und das hat das Innenministerium ausgeführt, dass die Kommunen zum 31. Dezember 2023 über alle Ebenen hinweg einen positiven Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen gehabt haben. Man muss zudem zwischen den Investitionssalden und dem Saldo der laufenden Rechnung unterscheiden. Das Innenministerium hat klargestellt, dass es einen deutlichen Anstieg der Investitionsauszahlungen gibt, was positiv ist, weil die Kommunen mehr als im Vorjahr investiert haben. Für den Haushaltsausgleich habe das aber keine Bedeutung. Insofern ist die finanzielle Situation der Kommunen differenziert zu betrachten und sie stellt sich auf den ersten Blick schlechter dar, als sie ist. Bei den Beratungen zu den aktuellen Themen ging es um den Umsetzungsstand der Doppik, der Kommunalfinanzstrukturanalyse, der Erhebung der Kreisumlage, Fort- und Weiterbildungen und um die Stellenentwicklung in der Kernverwaltung. Zur Umsetzung der Doppik konnte festgestellt werden, dass es erfreulicherweise weiter vorangeht. Auch der Hinweis, dass bei der Erhebung der Kreisumlage nach aktueller Rechtsprechung Rechtssicherheit besteht und dass das Land deshalb den Kommunen Hilfestellung geben soll, wird vom Innenministerium bereits aufgegriffen. Auch das Thema Fort- und Weiterbildungsstrategie oder -tage wurde besprochen. Der Vorschlag zur Fort- und Weiterbildung, dass das Land die Kommunen dabei unterstützt, dass sie für angemessene Fort- und Weiterbildungen sorgen, dafür steuerungsrelevante Daten erheben und die entsprechenden Konzepte erarbeiten und erstellen sollen, sehen wir jedoch anders als der Landesrechnungshof und die Opposition. Die sogenannte Personalhoheit gehört zum Kernbestand der kommunalen Selbstverwaltung und umfasst die alleinige Befugnis der Kommunen, über den Umfang sowie die Qualifizierung ihres Personals, ihres eigenen Personals auch eigenverantwortlich zu unterscheiden und zu entscheiden. Für uns gilt die kommunale Selbstverwaltung und deshalb folgen wir diesem Vorschlag auch nicht. Gleiches gilt für den Vorschlag, dass das Land die Kommunen dabei unterstützt, die Entwicklung der Stellenzahl, des Stellenbesetzungsgrads und der Altersstruktur des Personals zu beobachten, auszuwerten und zu steuern. Im Berichtsteil zur überörtlichen Prüfung war für jeden etwas dabei. Hier gab es eine breite Palette an Themen. Ich darf einmal kurz vortragen: die Analyse der Haushaltsplanung, Jahresergebnisse mittels RUBIKON-Daten I., den Datenbestand RUBIKON-Daten II., Abweichungen zwischen Haushaltsplan und Jahresabschluss, Umsetzung des landeseinheitlichen Produktrahmenplans für große kreisangehörige Städte, die Produktsteuerung unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitszielen, das Versicherungsmanagement, Vergabe von Versicherungsleistungen. Die Landeshauptstadt Schwerin war mal wieder Thema, Verträge nach Paragraf 24 des KiföGs Mecklenburg-Vorpommern und der Landkreis Nordwestmecklenburg und der Landkreis Ludwigslust-Parchim bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes. Bei diesen Teilprüfungen geht es am Ende immer um die Steuerung von Ausgaben, wie die Datenbasis ist und wie Kennzahlen besser und effektiver eingesetzt werden können. Hilfen und Unterstützungen sollen auch da ankommen, wo sie gesetzlich verankert sind. Auch zu diesem Thema gab es mehrere Entscheidungsvorschläge des Landesrechnungshofes, die sich im Antrag der CDU und der FDP, aber ich glaube, bei den GRÜNEN jetzt auch wiederfinden. So soll das Land beziehungsweise die Datenlage im rechnerunterstützten Haushaltsbewertungsverfahren – Bewertungs- und Informationssystem der Kommunen RUBIKON – im Blick haben und die Kommunen anhalten, die Datenlage zu verbessern. Auch hierzu wurde bereits zugesagt, künftig weiter und verstärkt darauf zu achten, dass die Daten in RUBIKON regelmäßig aktuell eingepflegt werden. In einer Besprechung mit den unteren Rechtsaufsichtsbehörden am 26. Februar 2025 hat das Innenministerium die Bitte des Landesrechnungshofs bereits umgesetzt, indem die unteren Rechtsaufsichtsbehörden gebeten wurden, zukünftig verstärkt die Vollständigkeit der Daten sicherzustellen. Ein weiterer wiederkehrender Berichtsteil ist die Ziffer V, die Prüfung kommunaler Beteiligungen. Es kommt immer wieder zu Verzögerungen bei den Jahresabschlussprüfungen der kommunalen Wirtschaftsbetriebe. Im Bericht wird von einem fehlenden Drittel gesprochen, was sich gegenüber dem Vorjahr erhöht hat. Die häufigste Ursache der Verzögerung liege darin, dass die Betriebe den Abschlussprüfern unvollständige oder nicht prüfbare Unterlagen vorgelegt hätten. Dies hält auch meine Fraktion nach wie vor für bedenklich, und tatsächlich sollten hier die Gesellschafter ein genaueres Augenmerk darauf legen. Erfreulich ist, dass der Landesrechnungshof in diesem Bericht auch die wirtschaftliche Entwicklung der Tourismus- und Kurverwaltung näher beleuchtet hat. Dafür danke ich ausdrücklich an dieser Stelle. Es hat sich gezeigt, dass sich die Tourismusbranche trotz der monatelangen Schließungen während der Corona-Jahre als sehr robust erwiesen hat und die wirtschaftliche Lage als stabil beurteilt. Hervorzuheben ist auch, dass die vom Landesrechnungshof im Jahr 2019 aufgezeigten Mängel bei der Schweriner Feuerbestattungs- und Dienstleistungs-GmbH inzwischen beseitigt wurden. Das Gesetz wurde dazu von uns 2021 geändert. Das Krematorium darf in der Rechtsform einer GmbH betrieben werden. Die wirtschaftliche Entwicklung verläuft nach dem Einstieg eines neuen Gesellschafters auch positiv, wobei man da mit ein bisschen Galgenhumor rangehen musste. Unter VI finden wir erneut unter „Umsetzung von Empfehlungen des Landesrechnungshofes“ aus vergangenen Kommunalfinanzberichten und deren Umsetzung oder deren Sachstand. Meine Damen und Herren, dies waren nur im Schnelldurchlauf einige Bestandteile des Kommunalfinanzberichts 2024. Die Koalitionsfraktionen haben in Auswertung der Beratungen sowohl intern als auch im Finanzausschuss beantragt und beschlossen, dem Landtag zu empfehlen, die eingereichte Entschließung anzunehmen und den Kommunalfinanzbericht im Übrigen zur Kenntnis zu nehmen. Ich bin den Kolleginnen und Kollegen unseres Koalitionspartners für die umfangreiche und gewinnbringende Beratung sehr dankbar, insbesondere bei der Erarbeitung des Beschlussantrages. (René Domke, FDP: Das hat aber lange gedauert) Die SPD-Fraktion wird der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zustimmen. Die Änderungsanträge lehnen wir ab. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Alle Reden von Tilo Gundlack Protokoll ↗