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Stefanie Drese

09.04.2025 Sitzungen 8/102

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Thema der Begrenzung der Elternbeiträge an den Internaten der Sportgymnasien in Mecklenburg-Vorpommern beschäftigt uns hier im Landtag, beschäftigt den Landessportbund, beschäftigt meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ministerium und mich seit geraumer Zeit. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Glocke der Vizepräsidentin) Ich habe seitens der Landesregierung zugesagt, mich als Sportministerin nicht hinter Gesetzesparagrafen zu verstecken, sondern aktiv nach Lösungen im Sinne unserer Nachwuchssportlerinnen und -sportler und deren Eltern sowie im Sinne des Rostocker Sportgymnasiums in Trägerschaft des Christlichen Jugenddorfwerkes Deutschlands zu suchen. Genau das ist erfolgt. Wir haben zunächst als Landesregierung mit einer Aufstockung der Sportfördermittel dafür gesorgt, dass die Elternbeiträge in den Sportinternaten im angemessenen Bereich bleiben mit 400.000 Euro zusätzlichen Landesmitteln. (Patrick Dahlemann, SPD: Sehr gut!) Für den Zeitraum vom 01.09.24 bis 31.12.25 können die Elternbeiträge gedeckelt werden. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Patrick Dahlemann, SPD: Sehr gut!) Parallel haben wir nach Wegen gesucht, auch eine dauerhafte Lösung für die Internate zu finden. Gleichbehandlung, egal, ob Sportschule in privater oder staatlicher Trägerschaft, lautet hier unser Grundsatz. Diese besondere rechtliche Situation hat es uns nicht leicht gemacht mit Blick auf das Schulgesetz. Deshalb gehen wir jetzt über das Sportfördergesetz. Mit dem Ihnen vorliegenden Vorschlag zur Änderung des Sportfördergesetzes stellen wir nunmehr sicher, dass alle talentierten jungen Sportlerinnen und Sportler unseres Landes die gleichen Bedingungen vorfinden, unabhängig davon, welches Sportgymnasium sie besuchen. Mecklenburg-Vorpommern kann stolz auf seine drei Sportgymnasien und anerkannten Eliteschulen des Sports in Schwerin, Neubrandenburg und Rostock sein. Diese Einrichtungen sind nicht nur ein wichtiger Baustein unserer sportpolitischen Strategie, sondern auch essenzielle Strukturelemente unserer Bildungslandschaft. Hier werden junge Talente gefördert, schulisch begleitet und auf eine sportliche Karriere vorbereitet. Unser Land hat es sich zur Aufgabe gemacht, diesen Nachwuchsathletinnen und -athleten die bestmöglichen Voraussetzungen zu bieten. Die angeschlossenen Internate spielen dabei eine große Rolle, denn sie bieten mehr als nur Unterbringung und Verpflegung, sie tragen entscheidend zur sozialen und persönlichen Entwicklung der jungen Athletinnen und Athleten bei. Das Internatsleben fördert Selbstständigkeit, Disziplin und Teamgeist. Eltern vertrauen dem Sportinternat ihre Kinder an und erwarten, wie ich finde völlig zu Recht, eine hochwertige pädagogische Betreuung und Fürsorge, die sowohl die sportliche als auch die persönliche Entwicklung unterstützen. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass unsere Sportinternate im Land finanziell tragfähig bleiben und ihre wichtige Rolle in der Nachwuchsförderung erfüllen können. Im Falle des Internats am Sportgymnasium in Rostock war die finanzielle Tragfähigkeit leider zunehmend gefährdet. Denn während die Internatsträger der beiden kommunal getragenen Sportgymnasien in Schwerin und Neubrandenburg einen gesetzlichen Anspruch auf eine Kostenbeteiligung der abgebenden Schulträger haben, galt dies bisher für das Rostocker Internat aufgrund der freien Trägerschaft der Schule nicht. Dies führte in der Vergangenheit zu höheren finanziellen Belastungen für die Eltern, in der Folge zur Abwanderung junger Talente in andere Bundesländer und letztlich zur Schwächung des Leistungssportstandorts Rostock mit seinen Bundesstützpunkten. Mit der Überbrückungshilfe und vor allem mit der vorliegenden Änderung des Sportfördergesetzes wollen wir nun Gleichheit schaffen. Wenn der Landtag nach heutiger Überweisung und Beratung in den Fachausschüssen und abschließender Zweiter Lesung dem Vorschlag zustimmt, kann ab dem neuen Schuljahr der gesetzliche Anspruch auf einen Kostenausgleich, der sogenannte Internatslastenausgleich, auch für das CJD Rostock gelten. Das ist die rechtliche Voraussetzung dafür, dass die Eltern der dortigen Internatsschülerinnen und -schüler finanziell entlastet werden und das Internat eine weiterhin hochwertige Betreuung absichern kann. Damit setzen wir ein klares Zeichen Wir stehen hinter unseren Leistungssportstrukturen und hinter unseren talentierten Sportlerinnen und Sportlern, unabhängig von der Trägerstruktur ihrer Schule. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich weiß natürlich, dass damit Kosten auf die Landkreise und kreisfreien Städte als abgebende Schulträger zukommen, aber diese gesetzliche Regelung schafft Verbindlichkeit und eine zukünftige finanzielle Gerechtigkeit zwischen allen abgebenden und aufnehmenden Schulträgern. Ich möchte an dieser Stelle auch betonen, dass die nunmehr gefundene Lösung mit der kommunalen Seite abgestimmt ist, und ich möchte die Gelegenheit nutzen, dafür auch den Landkreisen und kreisfreien Städten meinen Dank auszudrücken. Gleichzeitig betone ich, dass das Land zur dauerhaften Deckelung der Elternbeiträge 300.000 Euro pro Jahr zusätzlich im kommenden Doppelhaushalt verankern will. (Patrick Dahlemann, SPD: Sehr gut!) Diese Mittel kommen übrigens den jungen Sportlern und deren Eltern an allen drei Standorten in Schwerin, Rostock und Neubrandenburg zugute. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Torsten Koplin, DIE LINKE: Sehr schön!) Die Entscheidung darüber treffen natürlich Sie als Haushaltsgesetzgeber. Von diesem Gesamtpaket und diesem Zusammenspiel von Land, kommunaler Ebene profitieren wir alle, auch in der Außenwirkung. Erfolgreiche junge Sportlerinnen und Sportler tragen den Namen ihrer Heimatstadt und ihres Heimatbundeslandes in die Öffentlichkeit. Siege bei Wettkämpfen und Titelgewinne stärken auch das Ansehen der Kommune und machen sie attraktiver für Einwohner, Unternehmen und Investoren. Städte und Gemeinden mit erfolgreichen Athletinnen und Athleten werden als sportfreundlich wahrgenommen, was das Engagement in Sportvereinen und Schulen fördert. Sehr geehrte Damen und Herren, die Gesetzesänderung ist eine Investition in die Zukunft unseres Sportes. Wir sorgen für Chancengleichheit, verhindern die Abwanderung talentierter Nachwuchsathletinnen und -athleten und stärken die Sportinfrastruktur unseres Landes. Deswegen danke ich für die Unterstützung. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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