Torsten Renz
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie haben es gehört von der Ministerin. Das ist sozusagen eine Anpassung von Landesgesetzen an Bundesgesetzgebung. Und auch das hat der Kollege der AfD hier noch mal wiederholt, dass es im Prinzip um juristische Sachverhalte geht. Und die Botschaft ist ja dann fast, wir brauchen kaum in der Sache zu diskutieren. Und insofern haben sich dann bei mir auch schon einige Leute gewundert, warum wir bei der Ersten Lesung, bei diesem formalen juristischen Vorgehen überhaupt mehr Redezeit beantragt haben sozusagen aus dem Budget. Aber genau, weil ich erahnt habe, was die AfD in den letzten Minuten bei diesem Gesetzentwurf macht, und da wir ja sozusagen parlamentarisch auch in der Lage sein wollen zu reagieren, habe ich mir schon mal ein paar Minuten mehr gegönnt. Herr Krüger ist ja auch schon nervös geworden, zu welchem Thema überhaupt der Abgeordnete hier spricht. Ich hatte eigentlich erwartet, dass der zuständige Bildungspolitiker, weil ja Bildung hier zuständig ist, ans Mikro tritt. Aber das ist nicht vonstattengegangen. (Zuruf von Nadine Julitz, SPD) Das fiel mir dann auch gleich auf, Herr Meister, dass Sie sachlicher agieren und nicht so in diesem aggressiven Akzent, wie ich es erwartet habe. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Aber worum geht es eigentlich? Worum geht es eigentlich, wenn wir uns mit dieser Thematik befassen? Wir haben einen Zustand des Arbeitsmarktes, der unter anderem zwei Herausforderungen hat, nämlich das Thema Demografie oder aber auch das Thema Digitalisierung. Diesen Herausforderungen unter anderem stehen wir gegenüber, und wir müssen die Frage beantworten, wie wir den Fachkräftebedarf in Deutschland decken wollen. Und da gibt es im Ansatz aus meiner Sicht, und da sind wir uns ja auch alle einig, erst mal die beiden Ebenen, das Inland, also unsere eigene Bevölkerung, aber auch mit der entsprechenden Zuwanderung aus dem Ausland, wie wir uns sozusagen dieser Aufgabe stellen. Dazu haben wir die Bundesgesetzgebung gehabt, in beiden Bereichen. Heute geht es hier jetzt um das Thema Ausland sozusagen, nämlich Fachkräfteeinwanderung. Und auch die LINKEN haben kein gutes Haar gelassen an dieser Thematik im Deutschen Bundestag. Und irgendwie habe ich da schon so ein bisschen den Aha-Effekt. Ich bin ja schon ein bisschen länger dabei, erinnere mich an die Hartz-IV-Gesetzgebung, wie dann der Minister Holter dagegen demonstriert hat, und anschließend war er mit seinen Beamten im Jahre 2004 dafür zuständig, die Gesetzgebung umzusetzen. Und das Gleiche passiert jetzt auch hier durch Frau Oldenburg durch die Zuständigkeit. Und dann kann man das natürlich so juristisch abarbeiten und sagen, ja, dazu sind wir sozusagen in der Verantwortung, das müssen wir halt so machen. Ich erwarte aber dann vielleicht bei der Zweiten Lesung oder beim Redebeitrag der Fraktion DIE LINKE doch die eine oder andere kritische Bemerkung, was diesen Sachverhalt nämlich betrifft. Und der Sachverhalt ist aus unserer Sicht folgender: Wir haben – nur stichpunktartig will ich das nennen – viele offene Stellen, 1,7 Millionen offene Stellen. Wir haben eine riesige Anzahl, Millionen von Bürgergeldempfängern. Wir haben offene Lehrstellen. Und wir haben eine riesige Anzahl auch im Millionenbereich, wenn die Zahl so stimmt, die mir vorliegt, 2,6 Millionen Jugendliche, die Altersgruppe 20 bis 34, die keinen Berufsschulabschluss haben. Und insofern ist ja die Frage: Wie werden wir diese Herausforderungen Demografie beziehungsweise Digitalisierung in der Arbeitswelt realisieren? Dazu haben wir viele gute Vorschläge im Bundestag gemacht. Das, was hier aufgerufen wird an Lösungen, damals noch durch die Ampel, das Gesetz ist nämlich 2023 beschlossen worden, führt aus unserer Sicht eben nicht zu dem, was man eigentlich als Lösung anbieten muss, nämlich qualifizierte Zuwanderung. Da haben wir viele kritische Punkte benannt. Die GRÜNEN waren bei dieser Gesetzgebung besonders stolz, das sagt Ihnen ja was, auf das Thema Spurwechsel, was man dort eingeführt hat. Die FDP war besonders stolz auf das Punktesystem, was man eingeführt hat, man sagt nach kanadischem Vorbild sozusagen. Aber das hat damit eben wenig zu tun, wenn man also die Sprachanforderungen zurückfährt, wenn man dann die Qualität zurückfährt, dass man sagt, wenn ich im Ausland zwei Jahre Berufsausbildung hinter mich gebracht habe, dann ist das sozusagen fast schon wie eine Anerkennung. Dann müssen wir immer wieder uns fragen: Welche Leute brauchen wir? Welche Qualität wollen wir in unserem Land haben? Und wir dürfen bei dieser Gesamtproblematik auf keinen Fall die Integration in die Gesellschaft vernachlässigen. Vor diesem Hintergrund ist es ein spannendes Thema. Mir war es wichtig, den einen oder anderen Punkt hier auch noch mal zu benennen, gerade aufgrund des Redebeitrages meines Vorredners. Am Ende geht es jetzt hier tatsächlich dann, so, wie ich es auch begonnen habe, mehr um Technik, um Juristerei. Dem stehen wir dann offen gegenüber. Deswegen logischerweise werden wir das auch in den Ausschuss überweisen. Ich habe auch die Hoffnung, dass, was die Ministerin gesagt hat, dass über diesen Gesetzentwurf es zum Thema Beschleunigung der Verfahren kommt, auch, dass es tatsächlich ein Gesetz ist, das dann wirklich dazu beiträgt, weil das nämlich auch ein Grund ist, warum es in diesem Bereich der Arbeitsmarktintegration so hakt, weil wir viele offene Verfahren haben und wir eine Beschleunigung in diesem Bereich brauchen. Und wenn dieses Gesetz dazu beitragen sollte, so wie angekündigt, wäre das zumindest ein Punkt, dem wir dann auch folgen können. Aber das wird die Anhörung dann sicherlich zeigen. Insofern danke, dass Sie mir zugehört haben! Und wir sind natürlich dabei, das Ganze in den Ausschuss zu überweisen. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
