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Simone Oldenburg

09.04.2025 Sitzungen 8/102

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir brauchen Fachkräfte, ob im Saarland, in Bremen oder in Mecklenburg-Vorpommern, bundesweit werden sie gebraucht. Und deshalb ist es notwendig, dass die Landesgesetze den Bundesgesetzen, also in diesem Falle dem Bundesberufsqualifikationsfeststellungsgesetz und dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz angepasst werden. Das ist der erste Schritt, denn die angestrebte umfassende Beschleunigung und Vereinfachung der Anerkennungsverfahren von im Ausland erworbenen Qualifikationen befindet sich derzeit im Abstimmungsprozess und wird in einer weiteren Gesetzesänderung münden. Die vorliegende Novelle enthält aber bereits erste relevante Regelungen für die berufliche Anerkennung, auch mit dem Ziel der Beschleunigung und eines transparenteren Verfahrens, um somit zügiger mehr Fachkräfte zu gewinnen. Mit dieser größeren Einheitlichkeit zwischen Bund und Ländern steigt auch die Akzeptanz der Anerkennungsbescheide insgesamt, und es wird die Gleichbehandlung der Antragstellenden gefördert. Unter anderem werden folgende Inhalte neu geregelt: Künftig können Fachkräfte mit einer in Deutschland anerkannten Berufsausbildung auch andere qualifizierte Tätigkeiten ausüben, die außerhalb ihres erlernten Berufes liegen. Mit der neuen Regelung ist es nun also auch möglich, dass zum Beispiel ein Bäcker als Konditor arbeiten kann oder Tätigkeiten in einem holzverarbeitenden Betrieb ausführen kann. Das war bisher nicht möglich. Mit dieser Novelle werden zudem auch Dokumente, die außerhalb von Deutschland übersetzt wurden, und Dokumente in nicht deutscher Sprache genauso berücksichtigt wie Dokumente, die in Deutschland übersetzt worden sind. Des Weiteren wird noch einmal eindeutig herausgestellt, dass die Antragsbearbeitung schnellstmöglich erfolgt, dass also Antragsverfahren zügiger erfolgen sollen. Und eine weitere Regelung betrifft die Feststellung der Gleichwertigkeit. Zusammengefasst bringt also die Novelle einheitliche Regelungen in der Gesetzgebung von Bund und Ländern, eine Anpassung des Landesgesetzes an Bundesgesetze und ein effizienteres Verfahren. Somit wird ein wichtiger Weg für die Gewinnung von weiteren ausländischen Fachkräften in Mecklenburg-Vorpommern freigemacht. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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