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Hannes Damm

GRÜNE 09.04.2025 Sitzungen 8/102

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Once-Only, das ist ja eines der zentralen Schlagwörter, wenn es darum geht, und darum muss es gehen, Verwaltung bürger/-innenfreundlicher zu machen. Egal ob Geburtsurkunde, Grundbucheintrag oder der Nachweis über eine abgelegte Meisterprüfung, all diese Daten sollen, wenn sie bei einer Behörde einmal vorhanden sind, durch andere Behörden nach Genehmigung abrufbar sein. Das ist grundsätzlich auch wirklich eine gute Idee und dringend notwendig, auch um einen Teil der oft beklagten Bürokratie abzubauen. Und ja, die Unterzeichnung des jetzt vorliegenden Staatsvertrages ist sicher ein notwendiger erster Schritt, um diesem Ziel näher zu kommen. Mehr als dieser erste kleine Schritt ist es dann aber tatsächlich nicht, denn wenn man sich den Staatsvertrag ansieht, stellt man schnell fest, dass eines darin fehlt, und das sind die Fristen. Es gibt kein Wort dazu, wann diese Infrastruktur hier im Land tatsächlich nutzbar sein wird. Und deswegen gehört es zur Wahrheit dazu, es ist gut, diesen Vertrag jetzt zu unterzeichnen, aber für die Menschen hier im Land ändert sich damit erst mal nichts. Und wenn man sieht, welches Zeugnis externe Akteure dem Stand der Digitalisierung der Verwaltung hier im Land ausstellen, dann steht zu befürchten, dass die Situation auf lange Sicht auch erst mal genauso bleibt. Ändern würde sich erst etwas, wenn die Verwaltung hier in M-V, jede betroffene Behörde, die Voraussetzungen dafür schafft, dass ihre Daten elektronisch aufrufbar und damit der Once-Only-Infrastruktur auch überhaupt zugänglich sind. Hier liegen tatsächlich noch große Aufgaben vor uns, und deshalb macht es Sinn, aus Anlass des vorliegenden Staatsvertrages erst mal darüber zu reden, welche Anforderungen wir an eine technische Infrastruktur stellen sollten, welche die Umsetzung des Once-Only-Prinzips bei uns unterstützen. Denn Once-Only heißt ja, dass jeder Nachweis digital gespeichert werden müsste. Aus unserer Sicht sollte dies ganz klar dort geschehen, wo diese Nachweise heute schon liegen, also dezentral. Once-Only darf am Ende nicht heißen, dass alle Daten in einer einzigen großen Datenbank liegen, denn dafür sind personen- und unternehmensbezogene Daten, die wir dem Staat anvertrauen, dann doch zu wertvoll, dass das eine gute Idee wäre. (Beifall Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) In der Umsetzung der Once-Only-Infrastruktur im Land muss also gelten, es darf eine Zusammenführung der Daten nur soweit geben, wie es zwingend notwendig ist, das schon allein aus Sicherheitsgründen. (Beifall Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ein zweiter Punkt ist noch wichtig: Auch wenn es schnell gehen muss, darf die Umsetzung der Registermodernisierung als notwendige Voraussetzung des digitalen Datenaustausches nicht zu neuen Abhängigkeiten führen. Wir dürfen also insbesondere keine Infrastruktur aufbauen, die uns abhängig macht von einzelnen Softwareherstellern. Auf Bundesebene läuft da bereits vieles in die richtige Richtung, da wird nämlich schon konsequent auf Open Source gesetzt. Die Landesregierung hingegen liegt bei diesem Thema noch im tiefsten Dornröschenschlaf. Freie, offene Software hilft aber nicht nur, langfristig unsere digitale Souveränität zu sichern, sondern schützt uns auch vor hohen Lizenzkosten in der Zukunft. Das sind aus unserer Sicht die Dinge, die wir spätestens jetzt auch im zuständigen Fachausschuss angehen sollten: die Fristen, bis zu denen wir hier im Land mit dem Anschluss an die nationale Infrastruktur rechnen können, die Architektur, die die Verwaltung dafür vorschlägt, und die praktische Umsetzung in den betroffenen Behörden. Schade, dass es jetzt erst loszugehen scheint. Wir sind dabei, wir sind dafür bereit. Kommen Sie mit uns ins Gespräch, es ist höchste Zeit! – Vielen Dank! (Beifall Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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