Enrico Schult
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Gäste! Die Wortmeldung von Herrn Peters hat mich natürlich hier noch einmal ans Mikro treten lassen. Er hat mich persönlich attackiert und insbesondere auch meine Partei attackiert. (Patrick Dahlemann, SPD: Da freuen Sie sich aber, ne? Oh, Aufmerksamkeit!) Und, Herr Peters, man hat gespürt die gesamte Hilflosigkeit, die steckt Ihnen in den Knochen. Ihnen sitzt die Angst im Nacken, und das zu Recht, Herr Peters, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) denn wie der „Nordkurier“ unlängst titelte, wie Frau Schwesig sagte, sie bleibt in M-V, um das Land vor der AfD zu retten. Das wird ihr freilich, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD freilich nicht gelingen, werte Kollegen von der CDU. (Patrick Dahlemann, SPD: Wer zuletzt lacht, lacht am besten!) Meine Damen und Herren, von der CDU spricht hier keiner mehr. Und da ist natürlich auch der Landesvorsitzende der CDU und Fraktionsvorsitzende hier im Schweriner Landtag natürlich sehr angefixt, wenn seine Partei derart in der Bedeutungslosigkeit verschwindet, Herr Peters. Und das ist wahrscheinlich auch die Ursache, weshalb Sie hier so aus der Haut gefahren sind und solche unqualifizierten Bemerkungen vorgetragen haben. (Sebastian Ehlers, CDU: Das waren doch nur Vorschläge! Wo sind Ihre Vorschläge, Herr Schult?!) Denn man muss es doch sagen, meine Damen und Herren, man muss es doch sagen: Sie haben jetzt ja Herrn Peters hier als den großen Heilsbringer präsentiert, ein neuer Landesvorsitzender, ein neuer Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Und schauen Sie sich die Umfragewerte an! Sein Vorgänger hatte noch bessere Umfragewerte für die CDU. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Und jetzt mal zum Thema kommen! – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Also bleiben Sie bescheiden! (Beifall Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Das müssen Sie einmal zur Kenntnis nehmen! Da bringt es auch nichts, auf den politischen Mitbewerber hier derart einzuschlagen! (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Zurufe von Sebastian Ehlers, CDU, Harry Glawe, CDU, und René Domke, FDP) Es sind die politischen Realitäten hier im Land, (Zuruf von Harry Glawe, CDU) und das ist das, was die Bürger wollen. Die Bürger wollen eine Glaubwürdigkeit, (Sebastian Ehlers, CDU: Vorschlag!) die wollen eine authentische Politik und nicht diesen Nebelkerzenweitwurf, den sie von der CDU immer wieder bekommen, meine Damen und Herren. Und das sage ich auch, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) und das sage ich auch nicht einfach so aus dem Bauch heraus, denn Sie können es mir glauben, dass auch in unseren Wahlkreisbüros schon diverse Bürgermeister sitzen der CDU, die einfach die Faust in der Tasche geballt haben und wahrscheinlich sogar überlaufen werden. (Zuruf von Harry Glawe, CDU) Das werden Sie selber wissen, wie es an Ihrer Basis aussieht. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Und da jetzt die AfD per se zu attackieren, das wird Ihnen nicht helfen, werte Kollegen, (Zuruf von Harry Glawe, CDU) denn die AfD ist in der Tat eine konstruktive Partei hier im Schweriner Landtag. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Heiterkeit vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Ich mache noch mal darauf aufmerksam, dass wir zum Haushalt hier die meisten Änderungsanträge eingebracht haben, (Unruhe vonseiten der Fraktion DIE LINKE) über 130 Änderungsanträge! Und das bedeutet, dass wir uns durchaus konstruktiv, (Thomas Krüger, SPD: Es geht um Qualität, nicht um Quantität! Nehmen Sie das zur Kenntnis!) konstruktiv hier in den politischen Betrieb einschalten. Und Sie meinten nun ja, Sie haben den Landratswahlkampf angesprochen, ich habe das Thema nicht aufgemacht. Das haben Sie aufgemacht, in der Tat. (Philipp da Cunha, SPD: Frau Präsidentin, das ist schon lange nicht mehr zum Thema. Er hat noch gar nichts zum Thema gesagt.) Wir hatten ja gestern noch eine schöne Podiumsdiskussion auf ganz anderem Niveau. Ich habe das Thema hier nicht aufgemacht, aber, Herr Peters, die Probleme oder die Klimapolitik, die hat natürlich auch gerade unsere Landkreise ordentlich zu fassen. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) Der Vorsitzende des Regionalen Planungsverbandes ist der Landrat der Mecklenburgischen Seenplatte. Und bei uns sollen 11.000 Hektar Windenergieflächeneignungsgebiete ausgewiesen werden. Ich sagte es eingangs, das ist ein Problem für uns, dreifache Höhe der Windkraftanlagen. Und deshalb ist es nämlich so wichtig, auf der kommunalpolitischen Ebene dort auch das Wort zu erheben. Und Ihre Landräte, mit Verlaub, waren da in der Vergangenheit sehr zaghaft, was das angeht. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und das wird mit einem AfD-Landrat anders werden. (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Auch Sie müssen sich eigentlich an Gesetze halten.) Und noch mal zum Abschluss, Sie haben ja in Vorpommern-Rügen noch nicht mal mehr einen Landrat aufstellen können. Vielleicht gucken Sie noch mal in den eigenen Reihen, dann wird es vielleicht noch mal was! (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE – Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Ich bitte jetzt wieder um etwas mehr Ruhe, damit ich den nächsten Redner aufrufen kann. Es hat noch einmal ums Wort gebeten für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Damm. Hannes Damm , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Es ging heute in der Aussprache um die Freiheit zukünftiger Generationen, um unsere Kinder. Ich bin verblüfft, was für Sie alles da auch drunterfällt. Ich möchte aber jetzt mal zur Sache antworten und mit einigen Falschbehauptungen oder Missinterpretationen aufräumen. Anfangen möchte ich bei Frau van Baal, die immer wieder dieses Schreckgespenst von Klimaschutz auf einem Berg voll Schulden für unsere Kinder in den Raum stellt, was schlicht und ergreifend nicht stimmt. Ein ganz einfaches Rechenbeispiel: Wir haben heute, sagen wir 200 Euro, die wir für einen echten, einen vollständigen Klimaschutz bräuchten. (Stephan J. Reuken, AfD: Die haben wir schon mal nicht! Die haben wir schon mal nicht!) Wir haben aber nur 100, also leihen wir noch 100 dazu, zahlen wir auf 40 Jahre zurück, sind dann 50 Euro Zinsen – Kosten auf 40 Jahre für richtigen Klimaschutz 250 Euro. (Zurufe von Horst Förster, AfD, und Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Nehmen wir jetzt aber mal an, wir würden die 100 Euro, die fehlen, nicht aufnehmen, sondern die Folgekosten dafür in Kauf nehmen, (Zuruf von Horst Förster, AfD) die sind ungefähr zehnmal so hoch wie die Investitionskosten. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Auf 40 Jahre haben wir dann also 100 Euro ausgegeben, am Anfang keine 100 Euro aufgenommen, bleibt es erst mal bei 100, Folgekosten aus dem Staatshaushalt, (René Domke, FDP: Was ist denn das?) 1.000 Euro obendrauf. (René Domke, FDP: Ach, komm!) Was bezahlen die Bürger? (René Domke, FDP: Ach! Ach! Alles.) Was bezahlen die Menschen? 1.100 Euro gegenüber 250 Euro. Ganz einfache Rechnung. (Beifall Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Darum geht es! Hören Sie sich das ruhig an! – Zurufe von Horst Förster, AfD, und René Domke, FDP) Also, wer hinterlässt unseren Kindern dann den großen Schuldenberg? (Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Genau! – Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Wer handelt generationengerecht? (Stephan J. Reuken, AfD: Ach, hören Sie doch auf! – Zuruf von Horst Förster, AfD) Wer schützt die Freiheit? Diejenigen, die heute investieren. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE – Zuruf von René Domke, FDP) Und dass Sie sagen, wir würden als GRÜNE festlegen, wie wir wohnen sollen, wie wir heizen, wie wir essen, wie wir fahren, dann ist das schlicht und ergreifend falsch. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – René Domke, FDP: Aha!) Wir legen fest, dass Heizen klimaneutral sein muss. (Stephan J. Reuken, AfD: Ah! – René Domke, FDP: Aha!) Wir legen fest, (Zuruf von René Domke, FDP) dass das Essen klimaverträglich sein soll. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Wir legen fest, dass sie klimaneutral fahren sollen. Wie sie es machen, ob sie es dafür hinkriegen, E-Fuels sich irgendwo zu besorgen zu einem vernünftigen Preis, ist doch ihre Sache. (René Domke, FDP: Nee, nee, nee, nee, nee!) Das schreiben wir nicht vor. Ja, ja, ja, ja, ja, Herr Domke! Nicht nee, nee, nee, nee, nee! (René Domke, FDP: In der Bundesregierung geht das anders ab, mein lieber Freund. – Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Und da muss ich auf Herrn Backhaus zurückkommen und sagen, einerseits sind wir GRÜNE an allem schuld, (René Domke, FDP: Alle anderen mussten im Grunde genommen immer hinterherräumen.) andererseits loben Sie in einer Tour, was der Bund gemacht hat. ANK, Bundesmittel – durch die Bank weg ist alles von GRÜNEN gemacht worden. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Sie sagen, Sie hören auf die Bürgerinitiativen hier im Land. Da frage ich mich, hören Sie auch der Bürgerinitiative zu, die hier mit den Verbänden zusammen das Klimaschutzgesetz endlich fordert, für das Sie verantwortlich sind. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Ich kann es nicht sehen. Und dass die CDU ankommt und sagt, für Rezession und Energiepreise wären die GRÜNEN verantwortlich – entschuldigen Sie mal bitte, wir kommen aus Corona, wo die Rezession schon in der CDU-geführten Bundesregierung losgegangen ist, wir kommen aus einem russischen Angriffskrieg, wo die GRÜNEN uns nicht nur unabhängig gemacht haben von der Energie von Putin, (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Sie wollen den Krieg nur noch weitertreiben.) sondern auch dadurch bittere Entscheidungen treffen mussten für GRÜNE, losgehen mussten, um LNG zu besorgen. Das haben Sie alle gefeiert, dass wir unabhängig werden von Putin, aber das hat Bundeswirtschaftsminister Habeck zu verantworten. Und dass wir uns aufgestellt haben, nicht nur unabhängig, sondern zukunftsfähig, das ist ein zentraler Erfolg dieser Ampelregierung: (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) die Neuaufstellung des Staates, so viele Gesetzesnovellen wie noch keine Regierung zuvor in einer verkürzten Regierungszeit, (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Ja, leider!) so viele Punkte aus dem Koalitionsvertrag erfüllt wie nie, zur Halbzeit schon zwei Drittel erfüllt oder in Umsetzung, Bürokratieabbau wie nie, (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Wo denn?) Verfahrensbeschleunigung unter anderem bei den Erneuerbaren, aber nicht nur im Bauen zum Beispiel, insgesamt wie nie. Sie reden über Freiheit und ich Verbote – ich kann es nicht sehen, es kam in meiner Rede überhaupt nicht vor. (Enrico Schult, AfD: Aber das eine impliziert das andere doch.) Schon im Titel steht „Freiheit“, und wir vergessen, die Menschen mitzunehmen. Auch das ist wahrscheinlich der vorbereiteten Rede begründet. Genau das, wie man die Menschen mitnimmt, dass man sie mitnehmen muss für Demokratie und für Zukunft, das ist in meiner Rede gewesen. Und ich bitte Sie, … Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, … Hannes Damm , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: … das in … Präsidentin Birgit Hesse: … Herr … Hannes Damm , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: … Zukunft … Präsidentin Birgit Hesse: … Abgeordneter! Hannes Damm , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: … zu berücksichtigen. Präsidentin Birgit Hesse: Die Redezeit … Hannes Damm , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Vielen Dank! Präsidentin Birgit Hesse: … ist jetzt abgelaufen. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mir liegt noch eine Kurzintervention durch Herrn Wulff vor. David Wulff , FDP: Geehrter Herr Kollege Damm, das kann ich jetzt so nicht stehen lassen, denn das, was Sie hier erzählen, was die GRÜNEN in der Vergangenheit alles so an Freiheitsprojekten vorangebracht haben, ist das komplette Gegenteil von dem, was tatsächlich passiert ist. (Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD und FDP) Bleiben wir mal beim Kampf gegen das Auto, was ja ein Kulturkampf der GRÜNEN ist. Zum einen das ganze Thema … (René Domke, FDP: Straßen sollen saniert werden.) Straßensanierungen, da wollte ich gar nicht drauf hinaus. Aber dieses ganze Thema Anwohnerparken, was ja auch von den GRÜNEN vorgebracht wurde, damit überhaupt die Autos aus den Innenstädten verschwinden – wir haben hier in diesem Landtag, ich weiß nicht wie oft, über das Thema E-Fuels gesprochen, und die GRÜNEN waren immer ein großer Befürworter davon, E-Fuels zu verbieten. Und ich habe hier an dieser Stelle immer gesagt, wenn es nicht wirtschaftlich ist, warum müssen wir es dann verbieten, dann regelt das der Markt. Wir haben das ganze Thema Heizgesetz, das wurde hier schon angesprochen. Gerade auch hier beim Thema Wohnen sagen die GRÜNEN, es muss überall eine Wärmepumpe sein. Da wurden anfangs gar keine Alternativen zugelassen. Und auch gerade beim Thema Wohnen sind es immer wieder die GRÜNEN auf kommunaler Ebene, in den Gemeinden, in den Kreisen, hier im Landtag, im Bund und in Europa, wo mit dem Argument von Flächenverbrauch und Zersiedelung argumentiert wird und dadurch die Bürger dazu gezwungen werden, der grünen Vorstellung von Wohnsilos irgendwie nachzukommen und dadurch Eigenheim und Individualität an jeder Stelle irgendwie ein Riegel vorgeschoben wird. Also mitnichten, das, was Sie hier erzählt haben, hat nichts mit Freiheit zu tun und es hat nichts mit dem zu tun, was grüne Politik in den letzten Jahren war. (Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Der Markt schützt nicht die Freiheit unserer Kinder.) Sollte jetzt ein Sinneswandel bei den GRÜNEN da sein, begrüße ich das sehr. Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Wulff! Herr Abgeordneter, möchten Sie darauf erwidern? Hannes Damm , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, Frau Präsidentin, das mache ich sehr gerne. Herr Wulff, also ich weiß nicht, wo Sie den Kampf gegen das Auto wahrgenommen haben, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) allerdings, allerdings kämpfen wir für eine Demokratisierung an allen Stellen. Dazu gehört auch der Raum in unseren Innenstädten, auch der Raum im Verkehr allgemein. Und da muss man feststellen, dass für Autos massiv Raum geschaffen wird. (Beifall Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Da können Sie sich das wissenschaftlich mal angucken, wie viel Platz für Autos in Innenstädten reserviert wird, im öffentlichen Raum, und welche Anteile für Fuß- und Radverkehr vorbehalten sind. (René Domke, FDP: Aber man muss doch nicht das eine gegen das andere ausspielen. – Zuruf von Harry Glawe, CDU) Und wenn Sie dann das ins Verhältnis setzen, ganz wissenschaftlich ins Verhältnis setzen mit den Personen, die Autos besitzen, und den Anteil am öffentlichen Raum vergleichen, (René Domke, FDP: Kommen Sie doch mal aus Ihrer Ideologie raus!) dann sehen Sie, dass substanziell mehr öffentlicher Raum verbraucht wird für Pkws als zum Beispiel für Fahrräder, (Beifall Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) als zum Beispiel für den Fußverkehr, an dem viel mehr Menschen teilnehmen, Punkt eins. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Das liegt doch wohl in der Natur der Sache, das geht doch wohl nicht anders.) Punkt zwei: E-Fuels würde der Markt regeln. Natürlich stimmt das! Am Ende, wenn wir die Klimagesetzgebung so machen, wo ich ja auch nicht ganz sicher bin, ob Sie immer dabei sind, bei den Klimazielen, in der Härte, mit der Brechstange, wie Sie das auch immer nennen, aber wenn wir festlegen, dass es klimaneutral nur noch stattfinden kann, und dann E-Fuels reinkommen müssten als Ihre Lösung, dann muss man festhalten, das ist nicht sozial, das ist extrem abrupt, das schadet der Wirtschaft. Schauen Sie mal in die gesamte Welt! (Stephan J. Reuken, AfD: Das spielt überhaupt gar keine Rolle mehr.) Überall startet die Automobilbranche durch, außer in Deutschland ist man abgehängt, weil man zu lange (René Domke, FDP: Ja.) festgehalten hat (René Domke, FDP: Ja.) am Verbrenner. (René Domke, FDP: Und Sie wollen die Prämien verteilen an Leute, die sie gar nicht brauchen. Das ist gerecht?) Sie optimieren, Sie optimieren eine Kerze immer weiter, wo wir eine Glühbirne erfunden haben. (Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD: Oh!) Und das ist nicht richtig, das ist nicht vorausschauend. Und zu der Wärmepumpe und dem Gesetz kann man schlicht und ergreifend sagen, auch das ist eine Falschbehauptung im Gesetz. Das wissen Sie so gut wie ich. Da steht drin, 65 Prozent Erneuerbare ist die Vorschrift. Wie Sie das erfüllen, ist völlig Ihnen überlassen. Da steht nirgendwo das Wort, Wärmepumpe wäre vorgeschrieben. Insofern, Herr Wulff, kann ich es nicht verstehen. Ich hoffe, dass Sie an der Stelle zu einem Sinneswandel kommen und Freiheit der Menschen und der Kinder in Zukunft sichern dadurch, dass Sie ein klein wenig mehr Regulierung und staatspolitische Verantwortung übernehmen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und den Ländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern über die Errichtung eines gemeinsamen Senats des Finanzgerichts Hamburg, Drucksache 8/4507, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses, Drucksache 8/4762. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und den Ländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern über die Errichtung eines gemeinsamen Senats des Finanzgerichts Hamburg (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/4507 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Justiz, Gleichstellung, Verbraucherschutz, Verfassung, Geschäftsordnung, Wahlprüfung und Immunitätsangelegenheiten (3. Ausschuss) – Drucksache 8/4762 – Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und den Ländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern über die Errichtung eines gemeinsamen Senats des Finanzgerichts Hamburg auf Drucksache 8/4507. Der Rechtsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/4762, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/4507 unverändert anzunehmen. Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 8/4507. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes auf Drucksache 8/4507 einstimmig angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 8/4507 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Gesetzentwurf in der Fassung des Gesetzentwurfes auf Drucksache 8/4507 einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wasserverkehrs- und Hafensicherheitsgesetzes, Drucksache 8/4372, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Wirtschaftsausschusses, Drucksache 8/4768. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wasserverkehrs- und Hafensicherheitsgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/4372 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur, Energie, Tourismus und Arbeit (5. Ausschuss) – Drucksache 8/4768 – Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Im Ältestenrat ist ebenfalls vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wasserverkehrs- und Hafensicherheitsgesetzes auf Drucksache 8/4372. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/4768 anzunehmen. Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/4768. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/4768 einstimmig angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/4768 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Gesetzentwurf auf Drucksache 8/4372 entsprechend der Beschlussempfehlung ebenfalls einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/4501. Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/4501 – In der 96. Sitzung des Landtages am 29. Januar 2025 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt. Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 36 Minuten vorgesehen. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zusätzliche Redezeit gemäß Paragraf 84 Absatz 1a unserer Geschäftsordnung angemeldet. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache und das Wort hat für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Damm. Hannes Damm , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Weiter gehts! Wie wird unser Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2050 aussehen? Werden unsere Kinder und Enkelkinder noch an der gleichen Ostseeküste spazieren gehen, die wir heute kennen? Werden unsere Wälder den Hitzewellen und Dürren standgehalten haben? Werden unsere einzigartigen Moore, die grünen Lungen unseres Landes überhaupt noch existieren? Diese Fragen entscheiden wir jetzt hier in diesem Parlament. Deshalb debattieren wir heute in Zweiter Lesung über unseren Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Wir fordern die Aufnahme des Klimaschutzes und den besonderen Schutz unserer Moore in die Landesverfassung – nicht als symbolischer Akt, sondern als verbindliche Verpflichtung für gegenwärtiges und zukünftiges politisches Handeln. Die Faktenlage ist nämlich eindeutig und alarmierend: Das Jahr 2024 war das wärmste seit Beginn der Wetteraufzeichnungen sowohl in Deutschland als auch global. Es übertraf sogar das bisherige Rekordjahr 2023. Der Deutsche Wetterdienst hat dokumentiert, dass bis Dezember 24 insgesamt 27 Monate in Folge wärmer waren als der Durchschnitt der Referenzperiode 61 bis 90. Jedes Jahrzehnt seit 1960 war wärmer als das vorangegangene, und die zehn wärmsten Jahre in Deutschland wurden allesamt mit einem Jahr 2000 davor gemessen. Das ist kein grüner Klimaalarmismus, sondern schlicht wissenschaftliche Faktenlage. Besonders erschreckend, die Entwicklung übertrifft selbst pessimistischste Prognosen. Die Temperaturen im Jahr 24 erreichten bereits Werte, die teilweise erst für 2050 vorhergesagt wurden. Was bedeutet das für unsere Zukunft, nicht nur für die unserer Kinder, sondern für unsere? Eine Überhitzung Deutschlands um fünf Grad oder mehr ist keine ferne Dystopie mehr. Sie rückt in den Bereich des Möglichen und wird mit jedem Tag des Zögerns wahrscheinlicher. Diese Klimakrise hat längst Mecklenburg-Vorpommern erreicht. Sogar von SPD und LINKEN wurde das anerkannt: Diese Klimakrise, die Auswirkungen auf uns alle hat, die Dürrefrühjahre, die Dürresommer, unsere Landwirtschaft wird an ihre Grenzen gebracht, die zunehmenden heftigen Stürme an unserer Küste, die bedrohlich sinkenden Grundwasserspiegel, die verheerenden Waldbrände, diese Ereignisse zerstören nicht nur unsere natürlichen Lebensgrundlagen, sondern gefährden überdies genau die wirtschaftliche Zukunft, von der Sie immer reden, für die Sie aber keine Antworten haben, werte CDU und SPD, durch Ernteausfälle zum Beispiel und immense Kosten für Schutz- und Anpassungsmaßnahmen, damit der Tourismus noch der bleiben kann, den wir heute kennen. DWD-Vorstand Tobias Fuchs sagte bei der Vorstellung des Klimaberichts 24, ich zitiere: „… wir leben in Krisenzeiten, die von der Politik, aber auch von uns allen wichtige Weichenstellungen für die kommenden Jahrzehnte verlangen.“ Und was tut die Landesregierung? Sie stellt eben keine Weichen. Sie stellt das Signal auf Halt. (Zuruf von Minister Dr. Till Backhaus) Die Verabschiedung … Ja, doch! Das stimmt, Herr Minister. Die Verabschiedung des angeblich längst fertigen Klimaschutzgesetzes wird erneut verschoben – das können Sie erklären vielleicht, warum –, diesmal auf Ende 25, (Sebastian Ehlers, CDU: Reden Sie mal zum Antrag, Herr Damm!) nach Verschiebung auf 23, auf 24, jetzt Ende 25. (Zuruf von René Domke, FDP) Wer glaubt denn noch, dass allein das Gesetz, das Klimaschutzgesetz unter dieser Koalition jemals das Licht der Welt erblickt? Die Umsetzung verlagern Sie dann bequem auf die nächste Legislaturperiode und den Doppelhaushalt 28/29. (Zurufe von Sebastian Ehlers, CDU, und René Domke, FDP) Ihr einstiges Zieljahr für die Klimaneutralität, 2040, haben Sie dann konsequenterweise auch längst stillschweigend begraben. Angesichts dieser systematischen Verzögerungstaktik wirkt Ihr Bekenntnis zum Klimaschutz wie eine hohle Phrase. Sie begnügen sich damit, Trittbrettfahrer bei der Bundespolitik zu werden, statt als Küstenland mit besonderer Betroffenheit voranzugehen. Immerhin hat der Bund – und klar, auch dank grüner Intervention – mit dem neuen Sondervermögen die finanziellen Voraussetzungen geschaffen, um Klimaschutzmaßnahmen auch in den kommenden Jahren zu finanzieren. Mecklenburg-Vorpommern könnte ja dem Beispiel des Bundes mal folgen, mindestens ein Viertel seines Anteils an den 100 Milliarden Euro für Investitionen in den Klimaschutz zu reservieren. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das wären nach dem Königsteiner Schlüssel zusätzlich 475 Millionen Euro für unser Land. Sagen Sie Ihrem Finanzminister oder der Ministerpräsidentin, die hier offenbar auf der Bremse stehen, dann doch mal, das können wir für den Klimaschutz nehmen. Das ist nämlich keine freiwillige Leistung, sondern unsere Verpflichtung gegenüber den kommenden Generationen. Nicht unerwähnt lassen möchte ich, dass der Bund jetzt ein Klimaziel für Zukunftsinvestitionen sogar im Grundgesetz verankert hat. Es ist höchste Zeit, dass Mecklenburg-Vorpommern hier nachzieht. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Verankerung des Klimaschutzes in unserer Landesverfassung wäre ein kraftvolles Bekenntnis und ein unmissverständliches Signal, dass wir die Klimakrise ernst nehmen und entschlossen handeln, statt nur zu reden. Lassen Sie mich zum Abschluss noch einmal besonders auf unsere Moore kommen, die schon in der Ersten Lesung leider zu wenig Beachtung fanden. Unsere Moore sind die wahren Klimahelden Mecklenburg-Vorpommerns. Sie speichern mehr Kohlenstoff als alle unsere Wälder zusammen. Wir brauchen also zuallererst das größte Moorwiedervernässungsprogramm noch dringender als das größte Aufforstungsprogramm. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Es gilt nämlich bei begrenzten Ressourcen: wirksame Maßnahmen first! Moore sind einzigartige Ökosysteme mit unersetzlicher Artenvielfalt darüber hinaus. Sie sind natürliche Wasserspeicher, die uns vor Hochwasser und Dürren schützen. Und das sind alles Zukunftsszenarien, die kommen werden – mit Sicherheit! Und sie sind prägender Teil unserer Landschaft und Identität. Selbst wenn Sie zögern, den Klimaschutz umfassend in der Verfassung zu verankern, was ein tragischer Fehler wäre, so bitte ich Sie eindringlich: Geben Sie unseren Mooren den Verfassungsrang, den sie verdienen! M-V trägt mit seinen Moorflächen eine besondere Verantwortung für Klimaschutz in ganz Deutschland. Keine Aufnahme des Klimaschutzes und des besonderen Schutzes der Moore in unsere Verfassung wäre ein radikaler Fehler. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Es wäre ein notwendiger Schritt, jetzt hier endlich voranzugehen und sich für ein lebenswertes Mecklenburg-Vorpommern und für zukünftige Generationen zu positionieren. Ich appelliere an Sie: Stimmen Sie unserem Antrag zu Präsidentin Birgit Hesse: Herr Abgeordneter, … Hannes Damm , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: … für die Menschen … Präsidentin Birgit Hesse: …die Redezeit … Hannes Damm , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: … in M-V! Präsidentin Birgit Hesse: … ist jetzt abgelaufen. Hannes Damm , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Vielen Dank! Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD Herr Professor Dr. Robert Northoff. Dr. Robert Northoff , SPD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder unseres Parlaments! Werte Gäste! Mit dem heute in Zweiter Lesung zu erörternden Gesetzentwurf begehren BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Erweiterung der Verfassung unseres Landes. Sie möchten, dass dort die Themen „Klimaschutz“ und „Moore“ verankert werden. Wir haben das Thema ja schon in der Ersten Lesung ausführlich erörtert. Dort ist der Antrag abgelehnt worden. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich frage mich, ob es wirklich jetzt durchgreifende Argumente in der Zwischenzeit gegeben hat, die hier zu einer Meinungsänderung führen könnten. Ich kann das, jedenfalls bezogen auf die Verfassung, nicht sehen. Aber damit wir nicht aneinander vorbeireden, eines will ich hier gerne – es ist ja auch heute Morgen schon bei der Aussprache deutlich geworden –, gern einräumen: Der Klimaschutz, das ist unstreitig, ist zweifelsohne eine wichtige aktuelle Herausforderung – ich will das gar nicht weiter ausführen –, gäbe es da nicht leider – das muss man zugeben, das ist vielleicht die einzige Änderung, die mich wirklich noch berührt hat in dem Zusammenhang – die internationale Positionierung der USA, die aus dem Abkommen sozusagen austreten, den Klimawandel infrage stellen. Auch hier im Hause hört man manchmal Stimmen, die sich da skeptisch äußern und das infrage stellen. Und das ist natürlich nicht meine, nicht unsere Auffassung in dem Zusammenhang, es ist klar – das haben wir vorhin schon gehört und insofern stimme ich der Partei der GRÜNEN sicherlich zu –, die Nutzung fossiler Energien wird die Erwärmung des Planeten weiter voranbringen. Wenn die Erderhitzung steigt auf über 1,5 Grad, drohen die bekannten katastrophalen Folgen, die wir hier schon gehört haben: Extremwetterlagen, schmelzende Gletscher, verlorene Ernten, großflächige Waldbrände. Das bedroht uns, bedroht übrigens auch die Weltgemeinschaft, und das darf nicht passieren. Ich gebe Ihnen auch ein weiteres Thema gerne zu: Die Wiedervernässung der Moore, ja, das ist auch ein wichtiger Ansatz. Moore speichern in der Tat mehr Kohlendioxid als jedes andere Ökosystem der Welt, und sie sind außerdem effektive Wasserspeicher, die helfen, Überschwemmungen und Flutkatastrophen zu verhindern. Die Themen, die die GRÜNEN insofern gesetzt haben, die sind in Ordnung, darüber besteht kein Streit und übrigens auch nicht in der Landesregierung. Da ist jetzt nicht irgendwie was auf Stopp gestellt, sondern das wird natürlich anerkannt und daran wird besonders auch gearbeitet. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber vielleicht noch ein letztes Zugeständnis: Ich finde das auch in Ordnung, dass Sie bei den Verhandlungen, die wir jetzt gerade mit der Koalition haben, dass Sie … (Unruhe bei Grit Schmelzer, SPD, und Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nein! Herr Damm, sind Sie noch bei mir? Ich finde es auch in Ordnung, dass Sie das bei der Schuldenbremse mit hineinverhandelt haben. Jedenfalls, ich kann damit ganz gut leben, dass das für uns in der Zukunft ein wichtiges Politikmerkmal ist. (Zurufe von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben aber auch schon einen weiteren Aspekt hier heute gehört, und der ist natürlich auch wichtig für die sozialdemokratische Perspektive. Wir brauchen Klimaschutz mit Augenmaß! Und da ist – das ist schon mehrfach angedeutet worden – die sozialdemokratische Perspektive weniger dogmatisch als die GRÜNEN-Perspektive. Klimaschutz muss nicht nur ökologisch sinnvoll sein, sondern muss auch sozial gerecht und wirtschaftlich bezahlbar sein, muss sozial verträglich sein. Sie wissen, der Umbau von Heizungen war ein unschönes Beispiel dafür, wie man es nicht machen sollte. Sie dürfen jetzt nicht Wohnraum gefährden, Hauseigentum infrage stellen. Und es muss auch wirtschaftlich tragfähig sein. Wir haben daher das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz auf den Weg gebracht, setzen damit, wie ich finde, bundesweit Maßstäbe. Wir planen die Wiedervernässung der Moore. All das, glaube ich, kann man in dem Zusammenhang auch anerkennen. Nun taucht ja die Frage auf: Muss sich das auswirken auf die Landesverfassung? Immerhin, wir haben in der Landesverfassung in Artikel 12 – und im Übrigen auch im Grundgesetz in Artikel 20a – schon den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. Da taucht auch die Frage auf, ob der Klimaschutz nicht zu den natürlichen Lebensgrundlagen und zum Umweltschutz gehört. Ich finde, er gehört dazu. Er lässt sich darunter subsumieren. (Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) So hat es im Übrigen, so hat es im Übrigen auch das Bundesverfassungsgericht gesehen in seiner Entscheidung von 2021. Es stellt klar, Artikel 20a Grundgesetz schließt die Notwendigkeit ein, mit den natürlichen Lebensgrundlagen so sorgsam umzugehen und sie der Nachwelt in einem solchen Zustand zu hinterlassen, dass nachfolgende Generationen diese nicht nur um den Preis radikaler eigener Enthaltsamkeit weiter bewahren können. Und ich deute das so: Klimaneutralität hat damit Verfassungsrang, und rechtzeitiger Klimaschutz ist Grundrechtsschutz. Und diese Entscheidung des Verfassungsgerichts, glaube ich, gilt auch analog für uns. Einer besonderen Erwähnung in unserer Landesverfassung, die darüber hinausgeht, bedarf es meines Erachtens nicht. Im Übrigen – und auch da muss ich jetzt doch einmal ein Wort für die Landesregierung sagen –, wir arbeiten natürlich sozusagen an jeder Menge Klimaschutzmaßnahmen, auch an einem Landesklimaschutzgesetz. Gut, das könnte so langsam sich bewegen, da bin ich ja bei Ihnen, aber wir sollten uns darauf konzentrieren, dass das jetzt nicht weiter liegen bleibt. Ein solches Gesetz hat im Übrigen ja auch Querschnittsbedeutung. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und wenn wir das noch mal zusammenfassen, können wir uns doch wirklich die Frage stellen: Muss man den Klimaschutz jetzt in der Verfassung hier neu verankern, (Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja. – Sandy van Baal, FDP: Nein.) wenn doch eigentlich schon durch das, was wir in Artikel 12 haben, und durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts klar ist, dass der mit dadurch umfasst wird? (Rainer Albrecht, SPD: Sehr gut! – Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) Insofern kann ich also auch nur wiederholen: Lassen Sie uns gemeinsam an der Umsetzung des Klimaschutzes arbeiten! Lassen Sie uns die Bürgerinnen und Bürger überzeugen und mitnehmen auf diesem Weg! Eine verfassungsbasierte Symbolpolitik brauchen wir dazu aber nicht. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Rainer Albrecht, SPD: Sehr richtig!) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD Herr Förster. Horst Förster , AfD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, es geht jetzt nicht um Klimaschutzmaßnahmen, sondern bei diesem Antrag geht es darum, ob Klimaschutz als Staatsziel in die Landesverfassung aufgenommen wird. Insofern erinnert der Antrag in seiner Systematik an die kürzlich erfolgte Änderung des Artikel 18a. Auch dort war das eigentliche Anliegen längst Bestandteil der Verfassung, gleichwohl meinte man, das bereits Gesagte mit Zusätzen verstärken zu müssen. So wird eine Verfassung nach und nach zu einem „Wünsch dir was“-Projekt, wo sich jeder mit seinem Fußabdruck verewigen möchte. Solche Änderungen machen die Verfassung nicht besser, sie wird vielmehr ihrer auf Dauer angelegten Gültigkeit beraubt und damit entwertet. Genauso ist es beim Klimaschutz. Es besteht keine Notwendigkeit, diesen als Staatsziel explizit in die Verfassung aufzunehmen, denn – Herr Professor Northoff hat das gerade schon erwähnt – in der Präambel heißt es bereits, „erfüllt von dem Willen, … die natürlichen Grundlagen des Lebens zu sichern“ und so weiter. Diese weit gefasste Formulierung umfasst auch den Klimaschutz, jedenfalls einen solchen, der mit der Natur und Umwelt in Einklang zu bringen ist. Des Zusatzes „sowie der globalen Erwärmung entgegenzuwirken“ bedarf es also nicht. Sodann soll in Artikel 12 die Überschrift „Umweltschutz“ um das Wort „Klimaschutz“ ergänzt werden. Auch das ist nach dem Gesagten nicht notwendig, denn Umweltschutz ist umfassend und schließt, wie gesagt, den Klimaschutz mit ein. Der Antrag der GRÜNEN lebt von der Vorstellung, dass der Klimawandel zu einhundert Prozent menschengemacht sei. Das Klima befindet sich jedoch seit ewigen Zeiten in einem ständigen Wandel. Deshalb sind diejenigen, die den Klimawandel allein als vom Menschen verursacht ansehen und damit den natürlichen Klimawandel ausschließen, die eigentlichen Klimaleugner. Seriös kann man allein darüber streiten, wie hoch der Anteil eines menschengemachten Klimawandels ist. (Thomas Krüger, SPD: Es gibt keinen Streit darüber, wie Sie behaupten.) Niemand kann das genau sagen. (Thomas Krüger, SPD: Ewige Relativierung.) Wir haben es ausschließlich mit Modellrechnungen zu tun. Das Klima ist kein geschlossenes System. (Zuruf von Daniel Seiffert, DIE LINKE) Es gibt da viele Faktoren, und deren Zusammenhang ist wissenschaftlich nicht nachgewiesen. Da gibt es keine Konstante. (Zurufe von Thomas Krüger, SPD, und Daniel Seiffert, DIE LINKE) Und deshalb gibt es, (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Das zeigt sich in der Realität.) und deshalb … Ob Sie es hören wollen oder nicht, Sie mögen ja Ihren Irrglauben ständig weiter vertreten ... (Beifall Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Übrigens, vor zwei/drei Jahren hat der Minister Pegel selbst davon gesprochen, dass es einen Anteil gibt und es keiner genau weiß, wie hoch der Anteil ist. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) Aber selbst wenn … Aber das ist ja genau der Punkt, Sie schließen ja das einfach aus, es ist für Sie eine Glaubensfrage, obwohl Sie genau wissen, es sind Modellrechnungen, die ständig wieder korrigiert werden müssen. (Zuruf von Daniel Seiffert, DIE LINKE) Es gibt also keinen direkten klaren Nachweis. (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Und immer mehr der Realität entsprechend.) So, selbst wenn der Klimawandel überwiegend von Menschen verursacht sein sollte – ich will das hier mal unterstellen –, so bleibt das Klima eine globale Angelegenheit. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und Deutschland ist gerade mal mit zwei Prozent am CO -Ausstoß weltweit beteiligt. Selbst wenn also die 2 sogenannte Klimaneutralität in Deutschland morgen erreicht würde, würde sich damit an unserem Klima nichts ändern. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Die GRÜNEN gaukeln der Bevölkerung jedoch vor – und das wurde auch in der Aktuellen Stunde und auch hier bei diesem Antrag wieder deutlich –, mit der von ihnen angepeilten Klimaneutralität werde das Weltklima gerettet. Irgendwie scheinen die GRÜNEN selbst an diese gigantische Desinformation zu glauben, denn anders ist ihre brutale Klimapolitik nicht zu verstehen. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Aber nicht nur die GRÜNEN.) Ihnen fehlt jedes Augenmaß (Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) bei der Abwägung von Nutzen und schädlichen Nebenwirkungen. Sie setzen Ihre Agenda gnadenlos ohne Rücksicht auf Verluste durch. Sie bepflastern Acker und Grünflächen mit grässlichen Photovoltaikanlagen und verschandeln unsere wunderbare Landschaft mit immer riesigeren Windkraftanlagen. Dabei interessiert es Sie nicht, dass die Netze zur Weiterleitung fehlen und die erneuerbaren Energien den Grundlastbedarf niemals abdecken können, zumal der Strombedarf kontinuierlich enorm steigt. Die GRÜNEN haben – das zeigt die Praxis – jeden Respekt vor der Natur und unserer Umwelt verloren und rücken mit ihren Windenergieanlagen sogar hemmungslos in die Brutgebiete des Schreiadlers ein. Der sogenannte Klimaschutz der GRÜNEN hat sich völlig verselbstständigt und steht längst nicht mehr für Natur- und Umweltschutz, sondern teilweise brutal dagegen. Die GRÜNEN sind damit selbst zu einem der größten Schädlinge für unsere Natur und Umwelt geworden. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) In Ihrer unglaublichen Arroganz setzen Sie sich über den Willen der heimischen Bevölkerung hinweg und versuchen, diese mit irgendwelchen Beteiligungsprogrammen zu ködern und zu spalten. Wir sehen Umwelt- und Klimaschutz als eine Einheit. Wir lieben unsere Natur und wollen unsere Landschaft erhalten, wie es heute schon in der Aktuellen Stunde sehr deutlich gesagt wurde, aber wir stehen für Augenmaß. Und wir fragen: Was hat denn diese oder jene Maßnahme konkret für Auswirkungen für unser Land und global? Und solange diese Auswirkungen eben nicht vernünftig zu vertreten sind, sehen wir davon ab, und das ist Klima- und Naturschutz. Mehrfach, die Redner der SPD, Herr Beitz und Herr Northoff, sprachen heute von Augenmaß, so als ob Sie mit Augenmaß … Herr Beitz hat es ausdrücklich gesagt, die SPD stehe für Klimaschutz und Augenmaß. Dann fahren Sie doch nur mal nach Altentreptow! Und dann sehen Sie sich Ihr Augenmaß an, wie diese Stadt eingekesselt ist von diesen widerwärtigen, riesigen und noch viel größer werdenden Windkraftanlagen! (Dr. Robert Northoff, SPD: Wollen Sie ein Atomkraftwerk? – Daniel Seiffert, DIE LINKE: Widerwärtig! Jetzt wirds aber komisch.) Diese Stadt ist verschandelt. Das ist Ihr Augenmaß. Dazu müssen Sie erst mal Stellung nehmen! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Ehlers. Sebastian Ehlers , CDU: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mal zum Kern der Debatte zurückkommen. Es geht nämlich hier nicht um die Frage, wann kommt das Klimaschutzgesetz und macht das Land ausreichend für den Klimaschutz, sondern wir reden hier über eine beantragte Landesverfassung. Der Kollege Damm ist leider nicht darauf eingegangen an der Stelle, sehr schade, sondern er hat die Aktuelle Stunde hier fortgesetzt. Und ich habe es im Januar bereits gesagt, warum wir Ihre Initiative ablehnen, und wiederhole das gerne heute, denn Wiederholen festigt, auch wenn ich bei den GRÜNEN nicht so viel Hoffnung habe, dass meine Worte dort Anklang finden. Aus meiner Sicht gibt es da zwei Gründe: Erstens das Verfahren, denn es ist guter Brauch, dass, wenn man es ernst meint mit einer Verfassungsänderung, die ja hier in dem Landtag entsprechende Mehrheiten braucht, dass man natürlich vorher versucht, einen Konsens herzustellen. Das haben Sie nicht gemacht. Das ist Ihr gutes Recht, das können Sie, aber dann können Sie auch nicht erwarten, dass wir Ihnen hier folgen. Und gerade vor dem Hintergrund, dass wir im Januar ja gerade erst die Verfassung geändert haben und den Schutz des jüdischen Lebens hier fraktionsübergreifend aufgenommen haben, dann sozusagen zehn Minuten später mit dem Vorschlag zu kommen, das finde ich schon etwas schwierig. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Unsere Verfassung sollte nicht zum Spielball der Tagespolitik gemacht werden und jeder schreibt mal das rein, wonach ihm gerade ist, sondern hier geht es ganz klar um die Dinge, die auch einen Konsens hier im Parlament haben. Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, der zweite Punkt – und das muss man sich wirklich mal auf der Zunge zergehen lassen – ist, Sie wollen in die Präambel der Landesverfassung aufnehmen, dass Mecklenburg-Vorpommern der globalen Erderwärmung entgegenwirken soll. Das halten wir für schlichtweg absurd. Ziele in eine Verfassung zu schreiben, macht nur Sinn, wenn man diese Ziele auch erreichen kann, und zwar hier aus diesem Land, aus diesem Landtag. (Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie können einen Beitrag leisten.) Sonst könnten wir auch den Kampf gegen die weltweite Armut, den Einsatz für Frieden auf der Welt oder atomwaffenfreies Deutschland in die Landesverfassung schreiben. Das kann man alles machen, das sind alles erstrebenswerte Ziele, aber sie haben nun mal in einer Landesverfassung nichts zu suchen. Und deswegen haben hier auch ehrlicherweise Debatten darüber, was das Land für den Klimaschutz macht oder auch nicht tut, auch nichts zu sagen, sondern es geht um die Frage, wollen wir das mit aufnehmen. Wir haben da eine sehr klare Haltung: Es übersteigt unsere Landesgesetzgebungskompetenz, und von daher ist die Landesverfassung zu schade für grüne Symbolpolitik. Und deswegen werden wir auch in Zweiter Lesung Ihren Antrag hier ablehnen. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Seiffert. Daniel Seiffert , DIE LINKE: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben ja in der Aktuellen Stunde schon viel über das Thema Klimaschutz geredet und wie wichtig auch wir als LINKE es finden und was wir alles auch in der Koalition tun, um das Thema voranzubringen. Und doch möchte ich mich berufen auf das, was ich auch schon in der Ersten Lesung gesagt habe, das, was die GRÜNEN hier an Verfassungsänderungen vorgelegt haben, ist aus meiner Sicht Symbolpolitik. Wir teilen die Diagnose, was den Klimawandel angeht. Auch ich und wir halten die menschengemachte Erderwärmung für eine große Gefahr für unser aller Zukunft, vielleicht sogar die größte, aber bei der Therapie haben wir eben andere Ansätze. Wir machen ganz konkrete Politik hier im Land und schreiben nicht nur einige Sachen in die Verfassung. Insofern lehnen wir Ihren Antrag zur Verfassungsänderung ab. Dabei könnte ich es jetzt eigentlich belassen, aber Herr Förster war ja der Meinung, sich zum Thema „Klimawandel und Klimaschutz“ zu äußern, und da habe ich mich natürlich jetzt wieder herausgefordert gesehen, und das, was er immer bringt, und das ist immer die Kritik an den Modellen, Modelle, Klimamodelle, die er dann immer wieder, das sind ja nur Modelle, das sind ja nur Modelle. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Das Problem ist, dass die Modelle sich ja in der Realität immer wieder bewahrheiten. Und das Problem dabei ist, (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Ja, eben nicht! Eben nicht!) das Problem dabei ist, (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Das stimmt einfach nicht!) dass die von der Zeit überholt werden, im Sinne, dass das, was vorhergesagt wurde, früher eintritt, stärker eintritt als das, was sie ursprünglich errechnet haben, dass das viel zu optimistisch, die Annahmen zu optimistisch waren, das ist das Problem, und dass uns die Zeit, die uns prognostiziert wurde, teilweise nicht bleibt. (Zurufe von Horst Förster, AfD, und Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Und da jetzt so zu tun, als wären diese Modelle nicht brauchbar, ist Unfug. Sie zeigen die Realität wieder. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Horst Förster, AfD) Und dann kommt Herr Förster natürlich wieder mit seinem Ästhetikempfinden, was Windkraftanlagen angeht, das wird ja immer gebracht, unsere Kulturlandschaft. Dazu muss man einfach mal sagen, das, was wir jetzt gerade an Kulturlandschaft haben, ist ja auch erst ein paar Jahrzehnte alt. Ausgeräumte Agrarlandschaften, entwässerte Moore, das gibt es noch nicht so lange. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: 200 Jahre gibts das schon! 200 Jahre schon!) Das ist in den vergangenen Jahrzehnten in dem Ausmaß … Melioration in der DDR ist noch nicht so lange her. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Sie haben keine Ahnung!) Das ist die gewachsene Kulturlandschaft, (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) ist noch nicht so alt. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Das ist Quatsch!) Man könnte, wenn man weiter zurückgeht, hat es ganz anders ausgesehen. Und jetzt kommen Sie hier, (Zuruf von Horst Förster, AfD) und jetzt kommen Sie hier (Glocke der Vizepräsidentin) mit diesem Ästhetikempfinden. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Sie haben keine Ahnung davon! – Glocke der Vizepräsidentin) Dann kamen Sie ja auch – und das waren ja nicht Sie, das war ja Herr Schult, der das Thema wieder aufbrachte – mit dem Denkmalschutz, wo ich mir immer sage, ja, genau, die Windkraftanlagen werden genau in das Gutshaus reingestellt oder in den Park. Das ist doch Unfug! (Horst Förster, AfD: Also Sie reden das jetzt schön, ja?!) Das wird einfach bloß benutzt als Argument, (Horst Förster, AfD: Das ist die Zukunft, ja?!) um so zu tun, aber es ist von da aus sichtbar, also darf man es nicht bauen. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Und wenn man dann weiß, wie viele Gutshäuser und Parks wir hier im Land haben, dann wäre das ja sozusagen nicht mehr möglich. Und das ist die Art von Verhinderung, die Sie im Sinne haben. (Zurufe von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD, und Sebastian Ehlers, CDU) Ach, das geben Sie auch offen zu, (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) dass Sie das nur machen, weil Sie es verhindern wollen?! Das ist das Problem. Dann sind Sie ja auch immer noch Verfechter des Marktes. Sie sagen ja immer, ach, der Markt und man kann doch den Markt nicht einschränken. Jetzt gucken wir uns an, wie viele Unternehmen hier im Land Windkraftanlagen bauen wollen. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Wie viele Unternehmen abwandern, das gucken wir uns auch an.) Das ist ja nicht so, als wenn sie dazu gezwungen würden. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Nein, die kommen her und sehen hier ein Geschäftsmodell. Und die Aufgabe unserer Regierung und einer verantwortungsbewussten Regierung, die ist es, das Ganze zu lenken und das Ganze zu steuern und am Ende dafür zu sorgen, dass die Menschen im Land auch was davon haben. Und genau das tun wir. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Genau das ist unsere Politik und da sitzen wir dran. Aber Sie tun ja so, ach, das machen wir einfach nicht. Aber auch Gesetze würden auch für Sie gelten, es sei denn natürlich, Sie sagen, Gesetze kümmern Sie nicht, aber dann würden Sie sich natürlich vom Rechtsstaatsprinzip komplett abwenden. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Man kann die Gesetze ja auch ändern! Man kann die Gesetze auch ändern!) Aber das würde mich übrigens in dem Sinne überhaupt nicht überraschen. Das ist Ihre Politik, das zeigen Sie immer wieder. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Und dann möchte ich noch einmal das Thema „Alternativen und konstruktive Beiträge“ ansprechen. Sie haben jetzt dazu nichts gesagt, wo denn der ganze zusätzliche Strombedarf herkommen soll. Ihr Modell ist ja immer das Atomkraftwerk. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Ja.) Und da frage ich mich – und das habe ich schon oft gesagt –, wo sollen die denn im Land hin, ja?! Sie wissen, dass ein Atomkraftwerk viel Wasser braucht, ja, sehr viel Wasser. Das ist Ihnen klar?! (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Lubmin ist doch ein hervorragender Standort.) Ja, Lubmin ist ein schöner Standort. Da steht nur eine Ruine, die erst mal abgerissen werden muss, und die so aufwendig … (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Muss nicht!) Natürlich muss sie abgerissen werden! (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Muss überhaupt nicht!) Da ist nichts mehr funktionstüchtig. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Sie haben keine Ahnung davon, man merkt das!) Aber wenn Sie da mal dabei wären, ich sitze im Kernenergiebeirat, ich war schon mehrfach das besuchen, ich war auf der Baustelle, ich bin da durch die Katakomben gegangen, die komplett entkernt sind und noch weiter entkernt werden müssen, damit das ganze radioaktiv verseuchte Material abgebaut werden kann, da ist kein Platz für so was. Also gucken wir mal, irgendwo an der Küste müsste das hin. (Zuruf von René Domke, FDP) Keine Ahnung, aber in Heringsdorf, auf Rügen, Sellin oder nach Stralsund. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Oder Sie stellen es natürlich an die Müritz, an die Müritz oder hier an den Schweriner See. Wäre das Ihr Modell? (Zuruf von Jeannine Rösler, DIE LINKE) Und was werden Sie eigentlich tun, wenn die Bürgerinitiativen dagegen vorgehen? (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Tilo Gundlack, SPD: Jawoll!) Dann wäre Ihnen Bürgerbeteiligung natürlich egal. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat für die Fraktion der FDP der Fraktionsvorsitzende Herr Domke. René Domke , FDP: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nun kommen wir mal wieder zum Antrag zurück. Wir sprechen ein zweites Mal darüber, aber auch unsere Haltung hat sich nicht geändert, der Standpunkt bleibt gleich. Meine Damen und Herren, normalerweise kann man es ganz kurz machen. Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, ist es notwendig, kein Gesetz zu machen. (Torsten Renz, CDU: Endlich mal wieder dieser Satz! Der fehlte mir schon.) Denn Klimaschutz ist längst Teil der Verfassung, meine Damen und Herren. Unsere Verfassungsregelung im Artikel 12 schützt „die natürlichen Grundlagen jetzigen und künftigen Lebens“. Und renommierte Juristen haben längst bestätigt, Sauthoff zum Beispiel, dass das Klima selbstverständlich auch Teil dieses Schutzes ist. Warum, meine Damen und Herren der GRÜNEN, wollen Sie diese Doppelung? Warum wollen Sie diesen Teilaspekt des Umweltschutzes, des Schutzes der Lebensräume jetzt wieder herausheben? Es bringt überhaupt keinen Mehrwert. Das ist überflüssig und es ist sogar eine Gefahr für die Rechtssicherheit. Denn, meine Damen und Herren, unsere Verfassung ist ein Grundsatzdokument. Es darf nicht zum Werkzeug werden von einer Ideologie, die Sie da hineinbringen wollen. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Denn, denn die Aufnahme eines gesonderten Staatsziels namens Klimaschutz, das würde erhebliche Risiken mit sich bringen. Sie werden neue Fragestellungen eröffnen, zum Beispiel: Müssen Klimaschutzmaßnahmen in Zukunft immer Vorrang vor anderen Umweltzielen haben? Was ist zum Beispiel mit dem Erhalt der Artenvielfalt? Was ist zum Beispiel mit dem Bodenschutz, mit dem Gewässerschutz? Das sind die Fragen, die Sie damit aufmachen. Und da haben Sie nämlich keine Lösung. Ich möchte sehen, wie Sie dann herumschreien hier vorne, wenn nämlich der Klimaschutz und die Artenvielfalt gegeneinander abgewogen werden müssen. Das werden Sie nicht alles lösen können. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie wollen aber, Sie wollen aber genau dieses Feld aufmachen, weil es eben wieder hohe Klagewellen geben wird gegen jede Maßnahme, die im Land ergriffen werden soll. Und das, meine Damen und Herren, machen wir nicht mit. Wir finden die Regelungen ausreichend. Unsere Landesverfassung bietet den richtigen Rahmen. Und ich bin ja ganz bei Ihnen, im Grunde, ja, wir brauchen klare Maßnahmen im Klimaschutz. Meine Kollegin Sandy van Baal hat heute früh dazu ausgeführt. Das muss einhergehen mit Freiheit, das muss einhergehen mit Innovation, das muss einhergehen mit Wettbewerb, das muss einhergehen mit Markt. Es werden Entscheidungen getroffen und am Ende – ich will jetzt gar nicht eingehen auf die Wachstumsbremsen von allen Seiten, die hier dazu gesprochen haben –, Sie können das nicht gegen die Menschen durchsetzen. Und da wird Ihnen auch eine Verfassungsänderung nicht helfen. Wie wollen Sie das dann durchsetzen, vor allem, wie wollen Sie die Abwägung vornehmen? Meine Damen und Herren, es ist im Grunde alles gesagt worden. Wir sind in Deutschland längst durch das Pariser Abkommen gebunden. Wir haben das Bundesklimaschutzgesetz. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu noch konkretisiert, hat dem Bundesgesetzgeber noch Aufgaben in die Agenda geschrieben. Meine Damen und Herren, eine Aufnahme, eine zusätzliche Verfassungsregelung, eine Aufnahme in unsere Landesverfassung bringt uns hier keinen Schritt weiter – ich fasse es noch mal zusammen –, schafft Rechtsunsicherheit, Dopplungen. Und das können wir hier nicht mittragen. Insofern werden wir diesen Antrag ablehnen. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 8/4501. Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/4501 bei Zustimmung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Somit ist der Gesetzentwurf auf Drucksache 8/4501 abgelehnt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fraktion DIE LINKE hat eine zehnminütige Auszeit beantragt. Ich unterbreche die Sitzung bis 12:25 Uhr. Unterbrechung: 12:14 Uhr __________ Wiederbeginn: 12:26 Uhr Vizepräsidentin Beate Schlupp: Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Sitzung und rufe den Tagesordnungspunkt 5 auf: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, Drucksache 8/4711. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (Erste Lesung) – Drucksache 8/4711 – Das Wort zur Einbringung hat die Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport Frau Drese. Bitte schön! (Michael Meister, AfD: Das ist hochnotpeinlich. – Thore Stein, AfD: Wir können ja klatschen bei Frau Drese, dann hat sie Applaus. – Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Ministerin Stefanie Drese: Sehr freundlich! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich stehe heute mit einem sehr bürokratisch anmutenden Antrag vor Ihnen, der aber fernab des langen und verklausulierten Titels für viele Menschen in Deutschland und Mecklenburg-Vorpommern ganz lebensnah ist. Denn während wir alle ganz selbstverständlich das Internet nutzen, online einkaufen und uns über Sachverhalte informieren oder Dienstleistungen vergleichen, ist das längst nicht mehr für alle Personengruppen so leicht. Im Juli 2021 wurde auf Bundesebene deshalb das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz oder kurz BFSG verabschiedet. Wie der Name schon sagt, soll es spürbare Verbesserungen bei der Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen erwirken. Der eine oder andere mag sich jetzt an unsere landeseigene Stelle zur Überwachung der digitalen Barrierefreiheit erinnern, die im Sozialministerium angegliedert ist und entsprechend Anforderungen bereits für die öffentliche Verwaltung prüft. Nun aber wollen wir diese Regelung auch auf die freie Wirtschaft übertragen. Kurz gefasst bedeutet das, auch größere private Unternehmen müssen künftig ihre Internetauftritte und Apps für Menschen mit Einschränkungen übersichtlich und verständlich gestalten. So regelt das BFSG zum Beispiel, dass sie mehr als nur einen sensorischen Kanal online zur Verfügung stellen müssen, beispielsweise mittels einer Vorlesefunktion für schriftliche Informationen oder dass Kontraste und Schriftgröße mit Bedacht gewählt werden, um auch bei Sehbeeinträchtigungen möglichst lesbar zu bleiben. Wichtig ist mir dabei zu betonen, dass dies insbesondere die größeren Firmen betrifft. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind vom Anwendungsbereich des BFSG ausgenommen. Wenn ein Unternehmen also weniger als zehn Personen beschäftigt und einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro erzielt, ist es im Allgemeinen von diesem neuen Gesetz nicht betroffen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, nun könnte man sich berechtigterweise fragen, warum wir das bereits beschlossene Bundesgesetz aus dem Jahr 2021 hier heute im Plenum behandeln. Die Antwort lautet: Weil die im Gesetz geregelte Marktüberwachung der Barrierefreiheit den Ländern zufällt und das Gesetz in wenigen Wochen, zum 28. Juni 2025, in Gänze in Kraft tritt. Anstelle dessen, dass nun jedes Land sein eigenes Süppchen kocht, entsprechende Strukturen aufbaut und Personal anwirbt, haben sich die 16 Länder in einem Staatsvertrag, der für Mecklenburg-Vorpommern bereits von der Ministerpräsidentin unterzeichnet wurde, auf die Einrichtung einer gemeinsamen, zentralen Marktüberwachungsbehörde geeinigt, die in Magdeburg angesiedelt sein wird. Sie soll die Fach- und Vollzugsaufgaben für die Länder erbringen, eine effiziente und praktische Lösung – zumal bisher keines der Länder über entsprechende Expertise verfügt –, aber auch eine kostengünstigere. Würden wir in Mecklenburg-Vorpommern eine alleinige Umsetzung des BFSG anstreben, dann würden wir in etwa drei bis dreieinhalb Personalstellen finanzieren müssen. Im Verbund liegt dieser Wert zwischen 1,4 und 1,9 Stellen. Die Spanne ergibt sich aus den geplanten Ausbaustufen. So erfolgt der Start der Marktüberwachung Ende Juni mit einer fünfzigprozentigen Kapazität, ab dem 1. Januar 2026 dann 70 Prozent und nur bei entsprechendem Bedarf und nur bei Zustimmung der Länder würde die Struktur auf 100 Prozent ausgebaut werden. Da fortan regelmäßig überprüft werden muss, ob die Webseiten eines konkreten Wirtschaftsunternehmens auch tatsächlich barrierefrei im Sinne des BFSG sind, die erwartbaren Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern mit Blick auf noch nachzurüstende Internetseiten und Apps zeitnah bearbeitet werden sollen, und weil wir eine Ansprech- und Informationsstelle für die betroffenen Unternehmen dringend benötigen, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern, spricht aus meiner Sicht alles für eine gemeinsame Lösung der Länder. Damit wird länderübergreifend eine einheitliche Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes und seiner Regelungen sichergestellt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit kommen wir zurück zum Beginn meiner Rede, als es um den doch sehr bürokratischen Titel ging, denn gemäß Artikel 47 Absatz 2 der Landesverfassung bedarf der Staatsvertrag zu seinem Inkrafttreten nunmehr noch der Zustimmung des Landtages. Diesem Zweck dient somit der vor Ihnen liegende Gesetzesentwurf. Ich hoffe daher auf Ihre Zustimmung, denn ich halte das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für maßvoll, für gut austariert und den Staatsvertrag für die praktikabelste und kostengünstigste Umsetzung. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Frau Ministerin! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/4711 zur federführenden Beratung an den Sozialausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Vertrag über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalen Once-Only-Technical-Systems (NOOTS) – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c Absatz 1, Absatz 2 GG – NOOTS-Staatsvertrag, Drucksache 8/4732. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Vertrag über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalen Once-Only-Technical-Systems (NOOTS) – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c Absatz 1, Absatz 2 GG – NOOTS-Staatsvertrag (Erste Lesung) – Drucksache 8/4732 – Das Wort zur Einbringung hat der Innenminister Herr Pegel. Minister Christian Pegel: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Mitglieder des Hohen Hauses! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst entschuldige ich mich für den Titel. Den habe ich nicht erfunden, sondern das ist der Titel des Staatsvertrages. Wir neigen ja auch in Deutschland zwischenzeitlich dazu, (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Anglizismen für Dinge zu wählen, die deutsche Staatsverträge überschreiben, wenn sie irgendwie mit IT und EDV zu tun haben. Dem ist hier auch so. Am Ende geht es um eine gemeinschaftliche Lösung über die Ebenengrenzen von Bund, Ländern und Kommunen hinweg, ein technisches System, das es möglich macht, zwischen den sehr verschiedenen Registern, die wir in Deutschland auf all diesen Ebenen führen, in denen Daten von Bürgern, von Grundstücken, von Sachverhalten, die die öffentliche Hand ermittelt, gehalten werden, einen Austausch dieser Daten zu ermöglichen, damit künftig Bürgerinnen und Bürger, aber auch Unternehmen bei Anträgen, bei Bearbeitung in Verwaltungen im Zweifel eine Information noch mal geben müssen. Und wenn es einmal, ich sage mal, in der großen Sphäre öffentlicher Hand ist, dann soll der Staat gefälligst hin und her tauschen, oder aber die Daten, die er ohnehin hat, möge er sich gleich nehmen. Ich muss also nach der optimalen Vorstellung in einigen Jahren nicht mehr beim Wohngeld, beim Kindergeld und an vielen anderen Stellen, bei der Schulanmeldung nachweisen, dass es mich gibt, dass es meine Kinder gibt, eine Geburtsurkunde gibt und dass wir da sind, sondern diese Daten auszutauschen, ist das hehre Ziel. Dieses Ziel umzusetzen, wäre leichter gewesen, wenn ein Bundesgesetzgeber, eine Bundesregierung gedurft hätte, für alle einen Rahmen zu setzen, in dem wir uns einbetten. Man muss wissen, dass dem das Grundgesetz entgegensteht und mit mehreren großen Bundesländern eine Grundgesetzänderung leider, ich sage ganz ausdrücklich leider, nicht zu machen war. Der Staatsvertrag ist jetzt der Alternativweg, um gleichwohl gemeinsam eine Lösung zu schaffen. Natürlich könnte auch jedes der 16 Bundesländer losrennen und sich bemühen und der Bund. Wir würden ganz viele Kosten verursachen, wir hätten überhaupt keinen Nutzenvorteil. Wir würden eher Schnittstellen multiplizieren, also Probleme erhöhen und nicht senken. Von daher ist der jetzige Weg der, wo es oder mit dem es ebenenübergreifend funktioniert, ohne dass man ans Grundgesetz ran muss. Noch mal, der andere Weg wäre uns hier in Mecklenburg-Vorpommern lieber gewesen, dafür gibt es aber zurzeit in der Bundesländerfamilie keine breitere Mehrheit. Ich werbe gleichwohl für den Staatsvertrag, weil das Ziel extrem wichtig ist umzusetzen. Die Idee also, um es mal ein bisschen untechnisch und sehr profan zu formulieren: Zurzeit haben wir ein Einwohnermelderegister, wir haben ein Personenstandsregister, wir haben ein Handelsregister, wir haben Grundbücher und Sie können die Register endlos fortsetzen. Die Idee ist, jedes dieser Register ist mit dem anderen kommunikationsfähig beziehungsweise über den zu schaffenden technischen Kanal kommunikationsfähig. Und um das vielleicht noch mal ein bisschen profan zu formulieren, zurzeit spricht das eine Englisch, das andere Deutsch, das dritte Chinesisch. Ich brauche also a) einen Übersetzer in der Mitte und b) brauche ich überhaupt einen Tunnel. Bisher lebt jedes Register in seiner Welt. Ich muss also überhaupt erst mal zwischen den Registern Verbindungen schaffen. Und das beides soll dieses NOOT-System, also das nationale Nur-einmalzugreifen-müssen-System, was da in der Sache, wenn man es ins Deutsche ein bisschen profan übersetzt, drinsteckt. Damit ist im Übrigen noch nicht für jedes dieser Verwaltungsverfahren automatisch sichergestellt, dass dieser Datenaustausch schon umgesetzt werden kann. Es ist noch nicht sichergestellt, dass die Register damit schon alle umgehen können und, viel wichtiger, dass die Gesetze diesen automatisierten Datenaustausch erlauben. Das alles wird dann Aufgabe der Bundes-, Landes- und kommunalen Gesetzgeber beziehungsweise Satzungsgeber in den kommenden Jahren sein. Dieses System schafft aber erst mal überhaupt die technische Voraussetzung, dass das gelingt. Und das hat auch deshalb einen englischen Namen, weil das nicht nur innerhalb Deutschlands gelingen soll, sondern eine Richtlinie der Europäischen Union vorgibt, dass das künftig auch innerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, also staaten-, mitgliedsstaatenübergreifend funktionieren soll. Und von daher haben wir aus zwei Richtungen die Notwendigkeit, das umzusetzen. Und das macht es noch mal deutlicher, warum es nur ein bundesweites technisches System geben darf mit diesem Staatsvertrag statt 17 – 16 Bundesländer plus einem Bund –, weil wir eben nicht nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, sondern auch innerhalb der Europäischen Union damit kommunikationsfähig, übertragungsfähig für diese Daten über Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen und über deren Unterlagen sein sollen. Das, was dann im zweiten Schritt zu geschehen hat, beginnt bereits, zum Beispiel für die digitale Baugenehmigung, die Mecklenburg-Vorpommern ja federführend für alle Bundesländer entwickelt und umgesetzt hat. Wir beginnen gerade die Verhandlungen genau mit denen, die dieses NOOT-System bauen sollen, damit unsere Baugenehmigungen, die digitalen Systeme dahinter, einen entsprechenden Kanal ins NOOT-System bekommen, damit sie Daten aus anderen Baugenehmigungsverfahren aus anderen Registern ziehen können, aber auch in diese Verfahren abgeben können. Also alle anderen gebauten Produkte müssen jetzt mit dem NOOT-System dann entsprechende Verbindungen herstellen. Das beginnt gerade im Hintergrund. Und noch mal, Bundes- und Landesgesetzgeber haben eine Riesenaufgabe, dann an vielen gesetzgeberischen Stellen zu sagen, genau das wollen wir auch. Ich glaube im Übrigen, dass die Menschen draußen genau das von uns erwarten. Es ist schwer verständlich – zumindest in meinem Leben war es das –, warum ich meine Kinder immer wieder nachweisen musste und auch bei anderen Sachverhalten nachweisen musste, dass es sie überhaupt gibt, wenn ich vor einem Schulamt sitze, mit dem Kind vor einem Schulamt sitze. Und genau diese Vereinfachung, die wir aus dem Netz an vielen Stellen kennen, wird die öffentliche Hand umsetzen und dass das technische System das möglich macht. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie uns für den Staatsvertrag die Ratifizierung an die Hand geben, damit er möglichst dieses Jahr in ganz Deutschland in Kraft treten kann. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
