Simone Oldenburg
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! „Ich will, dass jedes Kind und jeder Jugendliche einmal am Tag eine gute, gesunde und schmackhafte Mahlzeit erhält, aus saisonal, regional erzeugten Lebensmitteln – und gerne auch Bio. Ich will mich damit nicht zufriedengeben, dass das in der drittgrößten Volkswirtschaft der Welt nicht möglich sein soll.“ Ende des Zitats des Bundesernährungsministers Cem Özdemir am 8. Mai 2024. Genau diesen Ansatz greift der Antrag von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf. Jedes Kind soll sich gesund und ausgewogen ernähren können, ob in der Kita, im Hort oder im Jugendklub – so weit die richtige und ideale Vorstellung. Dieses Gute ist aber natürlich auch mit Kosten verbunden, die ich allein für eine Schülerin oder einen Schüler jährlich auf 1.500 Euro beziffere. Bei 200.000 Schülerinnen und Schülern ergibt das demnach eine jährliche Summe von 300 Millionen Euro, und in der Kita fallen für die ganztägige Verpflegung circa 2.000 Euro für jedes Kind pro Jahr an. Wir haben 67.000 Kinder in Krippe, Kita und Tagespflege. Damit sind es 150 Millionen Euro jährlich. Das heißt also, dass wir bei fast einer halben Milliarde Euro, die für die kostenfreie gesunde Ernährung für alle Kinder und Jugendlichen in der Kita und in der Schule im Land Mecklenburg-Vorpommern aufgebracht werden müssen, sind. Eine halbe Milliarde Euro jedes Jahr! (Zuruf von Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Selbst wenn das Land sich nur anteilig an diesen Kosten beteiligt, ist es eine gigantische Summe, die derzeit so gar nicht zur Verfügung steht, in keinem Land und im Übrigen auch nicht im Bund, denn dazu möchte ich den Ernährungsminister Özdemir weiter zitieren, der nach seiner Aussage, dass er sich damit nicht zufriedengeben kann, dass ein gesundes Mittagessen für jedes Kind und jeden Jugendlichen einmal am Tag nicht möglich sein soll, weiter sagt: „Dennoch können wir die geschätzten zusätzlichen Kosten von etwa 6 Milliarden Euro für ein kostenfreies Mittagessen für alle Kinder und Schüler in der aktuellen Lage leider nicht mobilisieren.“ Ende des Zitats. Diese Aussage des Bundesministers wird sicherlich auch der Grund dafür gewesen sein, warum zum einen ein derartiger Antrag nicht von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bundestag gestellt worden ist, und zum anderen, warum dieser Antrag jegliche Finanzierungsquelle im Haushalt vermissen lässt. Sehr geehrte Damen und Herren, es ist schade, dass dieser Antrag über die Finanzierungslücke hinaus auch nicht berücksichtigt, dass in Mecklenburg-Vorpommern der Besuch, das heißt die Bildung, Förderung und Betreuung der kleinen Mädchen und Jungen in den Kitas, in den Horten und bei den Tagespflegepersonen komplett beitragsfrei ist. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Allein durch diese Beitragsfreiheit werden die Eltern in unserem Bundesland für jedes ihrer Kinder vom ersten Lebensjahr bis einschließlich der Hortförderung von circa 18.000 Euro entlastet. Seit fünf Jahren zahlen alle Eltern für ihre Kinder weder in der Kita noch im Hort oder bei der Tagespflege einen einzigen Cent. Und das ist genau der Unterschied zu jenen Ländern, in denen die Forderungen nach einem kostenlosen Essen in der Kita laut werden, denn das Einzige, was Eltern in der Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern im Gegensatz zu allen oder vielen anderen Ländern zahlen, sind die Kosten für die Ganztagsverpflegung. Und schade ist deshalb auch, dass dieser Antrag diese längst eingeführte ganztägige Verpflegung komplett unerwähnt lässt, sogar gesagt wird, dass Kinder kein Frühstück haben. Kinder essen in der Kita Frühstück, Kinder essen in der Kita Mittag, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Kinder bekommen in der Kita Vesper. Das sagt nämlich Paragraf 11 Absatz 2 des KiföG: „Integraler Bestandteil des Leistungsangebotes der Kindertageseinrichtungen ist eine vollwertige und gesunde Verpflegung von Kindern bis zum Eintritt in die Schule während der gesamten Betreuungszeit. Diese soll sich an den geltenden Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung orientieren.“ Ende des Zitats. Ebenso ignoriert der Antrag, dass Ähnliches für Schülerinnen und Schüler gilt. Und auch hier wurde eben gerade von Herrn Dr. Terpe etwas anderes behauptet. Paragraf 39 Absatz 5 des Schulgesetzes: „Den Schülerinnen und Schülern soll ein Mittagessen und Schulmilch angeboten werden. Die Schulträger entscheiden in eigener Verantwortung, in welcher Höhe sie die Erziehungsberechtigten an den Kosten der Ganztagsbetreuung und Schulspeisung beteiligen.“ Hinzu kommt die Aussage in Paragraf 76 Absatz 7 des Schulgesetzes, dass die Schulkonferenz auch über die „Pausen- und Mittagsverpflegung“ entscheidet, die sich „an den geltenden Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung orientieren soll“. Zusätzlich dazu, dass der Antrag weder die beitragsfreie Kita noch die Vollverpflegung noch die schulgesetzlichen Regelungen erwähnt, kommen folgende Fakten, die unter den Tisch fallen: – Die Existenz der seit eineinhalb Jahrzehnten und landesseitig geförderten Vernetzungsstelle Schul- und Kitaverpflegung. Sie wird durch den Bund mit einer Projektförderung unterstützt und durch das Bundeszentrum Kita- und Schulverpflegung umfassend begleitet. (Zuruf von Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Auch unerwähnt bleiben die landesweiten Beratungsangebote für die Ausgestaltung und Umsetzung der qualitativen Anforderungen an das Verpflegungsangebot auf Grundlage der DGE-Qualitätsstandards. – Unter den Tisch fällt auch das Engagement der öffentlichen Schulen im Landesprogramm Gute gesunde Schule M-V, das seit 2003 in unserem Land existiert und seit 2012 im Landesaktionsplan Gesundheit M-V verankert ist und mit dem derzeit 149 Schulen bei Schulentwicklungsprozessen mit gesundheitsförderlichen Schwerpunkten unterstützt werden. – Verschwiegen werden auch die Millionen Euro, die dieses Land in die zusätzliche Förderung, Betreuung, in den zusätzlichen Unterricht, in die zusätzliche Berufsorientierung und in die zusätzlichen bisher über 1.100 Stellen im Schulbereich investiert. Sehr geehrte Damen und Herren, der Antrag suggeriert, dass eine kostenlose Versorgung gleichzeitig auch eine schmackhafte, qualitativ hochwertige Versorgung ist. Aber allein von der Kostenfreiheit wird ein Essen weder besser noch gesünder noch schmackhafter. Das sieht auch der Bundesernährungsminister, den ich gerne noch einmal zitieren möchte, so: „Das beste Angebot nützt ja nichts, wenn es den Kindern und Jugendlichen nicht schmeckt und sie es nicht essen. Deshalb arbeiten wir daran mit den Bundesländern, die ja für die Verpflegung zuständig sind, entsprechende Strukturen zur Qualitätsentwicklung dauerhaft“ zu installieren. Ende des Zitats. Der Erarbeitung dieser Strukturen zur Qualitätsentwicklung sowie der finanziellen Unterstützung des Bundes, die bisher weder vom Bundesernährungsminister noch von der Bundesfamilienministerin in die Diskussion eingebracht worden sind, blicken wir hoffnungsvoll entgegen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
