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Christian Pegel

13.03.2025 Sitzungen 8/100

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst ist im Umfang der Antrag eine Leistung, die mir erheblichen Respekt abringt. Ich würde trotzdem ein bisschen Wasser in den Wein schütten. Manchmal ist weniger auch mehr. Ich habe den Eindruck, dass der Antrag jetzt eine Breite erreicht, dass er sozusagen alle Politikfelder einmal antippt. Das macht die Diskussion, offen eingestanden, nicht ganz einfach. (Horst Förster, AfD: Schlechter Wein wird auch nicht besser, wenn man ihn dünner macht.) Ich würde aber mal auf die Eingangsthese – Sie haben ja vor allen Dingen in der ersten Forderungsziffer darauf hingewiesen, Sie hätten gerne eine Gesamtstrategie –, da würde ich gerne darauf hinweisen, dass in diesem Land seit vielen Jahren eine umfassende, aus einzelnen Maßnahmen und auch ressortübergreifenden Ansätzen zur Prävention, Erkennung und Bekämpfung des Rechtsextremismus bestehende Gesamtstrategie besteht. Die Landesregierung will diese Vielzahl an Maßnahmen fortsetzen, und wir glauben deshalb, weil es die Strategie gibt, weil wir die Maßnahmen fortsetzen wollen, dass es einer solchen neuen momentan nicht bedarf. Es gibt nämlich bereits seit vielen Jahren ressortübergreifend das Programm zur Demokratiestärkung und Extremismusprävention. Das Landesprogramm „Demokratie und Toleranz gemeinsam stärken!“ wurde 2006 in diesem Hohen Hause, wohlgemerkt zwei Säle weiter, durch SPD und CDU und LINKE gemeinsam verabschiedet und auf den Weg gebracht. (Horst Förster, AfD: Gegen Extremismus, sagten Sie gerade, oder Rechtsextremismus?) Dieses Programm „Demokratie und Toleranz gemeinsam stärken!“ will etwas Positives tun. Weil Sie fragen, natürlich wendet es sich gegen Extremismus, aber ist insbesondere für Demokratie und Toleranz. Und in dieser Gesamtstrategie gibt es auch Umsetzungsstrategien. Auch die sind als Drucksachen dem Landtag hinlänglich bekannt. Es ist eine Vielzahl und Vielfalt an Maßnahmen angeboten, die sich darin versteckt, die auf die Förderung einer offenen und pluralistischen Gesellschaft abzielen, die insbesondere aber Vielfalt von Meinungen und Haltungen erstens animieren, aber zweitens, das ist wichtig, auch akzeptieren. Das Programm, das seit 2006 arbeitet und die Stärkung der demokratischen Grundwerte und die Auseinandersetzung mit gegebenenfalls demokratiefeindlichen Herausforderungen angeht, das allen demokratiefeindlichen Haltungen, Bestrebungen und Strukturen entschieden entgegentreten will, dieses Programm arbeitet wirksam seit vielen Jahren. Die Umsetzungsstrategie dazu enthält im Übrigen über 200 Maßnahmen aus allen denkbaren Ministerien und Landesbehörden. Die Ziele des Landesprogrammes sind dabei insbesondere, Wissen über demokratische Strukturen und Handlungsweisen zu vermitteln, die Beteiligung an gesellschaftlichen Prozessen auszubauen, Verwaltungen und öffentliche Einrichtungen in ihrer Verantwortung zu stärken und ihre Auswirkungen oder die Auswirkungen ihres Handelns auf das demokratische Gemeinwesen hervorzuheben und allen bewusst zu machen. Es gibt klare Prämissen und Handlungsstränge für Schutz vor Diskriminierung, Bedrohung und Gewalt sowie es gibt wirksame Unterstützungsangebote für Betroffene. Die demokratische, offene und vielfältige Gesellschaft ist in diesem Programm wirksam zu verteidigen. Inhalt und demokratiefeindlichen Einflüssen und Aktivitäten konsequent entgegenzutreten, ist ebenfalls durch eine größere Zahl von Maßnahmen untersetzt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieses Programm geht in die Schule, aber ist auch außerschulisch. Es hat verschiedene Partnerinnen und Partner, die das praktisch umsetzen, insbesondere Beratungsstellen für Betroffene rechtsextremistischer, extremistischer Gewalt. Lobby sind aber auch die betrieblichen Beratungsteams gegen Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz in der Arbeitswelt, die BBT. Kern und Angelpunkt dieses Programmes sind aber die Regionalzentren für demokratische Kultur, vier Stück an der Zahl, die als tragende Säulen in der Umsetzung des Landesprogrammes bereits seit 2007 etabliert im Land verteilt sind. Die Regionalzentren für demokratische Kultur sind dabei zentrale Beratungsstellen und zugleich Knotenpunkte, um die demokratische Kultur zu stärken und demokratiefeindliche Bestrebungen – im Übrigen jeglicher Art, weil die Frage immer mal wieder im Raume steht, gemeinsam mit den Akteuren in der jeweiligen Region, das sind vier regionalorientierte Zentren – abzuwehren. Es gibt aber eine Vielzahl von außerschulischen Aktivitäten. Es gibt die Landeszentrale für politische Bildung, die sich mit ihren Angeboten darin wiederfindet. Es gibt aber auch „Journalismus macht Schule“, das sich zusammensetzt aus staatlichen und nicht staatlichen Akteuren. Wir haben dabei umfangreiche Angebote an Schülerzeitungen. Es gibt die Zusammenarbeit der Landeszentrale für politische Bildung, des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit, der Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern und des Landeskriminalamtes, in diesem Falle die Ausbildung der Medienscouts, die insbesondere daraus resultiert. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Ihre Besorgnis teile ich. Ja, der Rechtsextremismus ist weiterhin die mit Abstand größte Gefahr aus dem politischen Extremismus in diesem Lande, denn im Zeitraum von Januar bis November 2024 sind in diesem Bereich 1.879 Straftaten festgestellt worden. Um es zu vergleichen, um es einordnen zu können, ein Jahr zuvor, in den ersten elf Monaten 2023, waren es 1.131 Straftaten. Ich hätte jetzt beinahe „lediglich“ gesagt, das ist natürlich Unfug. Auch das ist eine große Zahl. Aber wir haben – noch mal – in 2024 540 Straftaten in diesem Bereich mehr registrieren müssen als 2023. Dazu gehören mit Sicherheit auch die Vorwirkungen auf den Bundestagswahlkampf, insbesondere aber der Kommunalwahlkampf und der Europawahlkampf im Sommer oder im Frühsommer 2024. Die Reaktionen auf der staatlichen Seite sind seit mehreren Jahren, und noch einmal, dass wir personelle Schwerpunktsetzungen in den Polizeiinspektionen und Staatsschutzkommissariaten der Landespolizei vornehmen, zugleich eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Delikte der Hasskriminalität seitens der Kolleginnen und Kollegen im Justizbereich eingerichtet wird. Und auch Ihre Aktivität, dem Landesverfassungsschutz mit dem Doppelhaushalt 2024/25 23 weitere Stellen zuzuordnen, ist ein Beitrag, genau in diesem Bereich noch einmal verstärkt arbeiten zu können. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich würde noch auf drei Punkte eingehen, die originär das Innenministerium angesprochen haben neben den eben dargestellten Programmen, dass alle Ressorts gleichermaßen vertreten werden. Sie haben zum einen angesprochen, dass Sie sich die Verdachtsfallberichterstattung, verankert im Landesverfassungsschutzgesetz, wünschen. Um das mal zu übersetzen, es gibt drei Stufen. Es gibt den Prüffall, da ist man noch etwas unsicher und guckt schon mal genauer hin. Wenn man diese Prüfung abgeschlossen hat und befürchten muss, dass es sich um eine extremistische Bestrebung handelt, wird die nächste Treppenstufe erreicht, das ist der Verdachtsfall. Dann dürfen verschiedene weitere Beobachtungsinstrumente eingesetzt werden beim Verfassungsschutz, und wenn die alle zum Ergebnis kommen, es liegt eine extremistisch gesicherte Bestrebung vor, erreicht man leider die höchste und dritte Stufe, nämlich die gesichert extremistische Bestrebung. Bislang dürfen wir aufgrund des Landesverfassungsschutzgesetzes lediglich über gesichert extremistische Bestrebungen berichten, und der Wunsch der GRÜNEN ist, schon in der Stufe davor aktiv zu werden. Wir haben dazu bereits wenigstens einmal, es mag sogar sein, zweimal in diesem Hohen Hause Diskussionen dazu geführt. Das nächste Mal mag sich das anbieten, wenn die Novellierung des Landesverfassungsschutzgesetzes um den Jahreswechsel herum dieses Hohe Haus erreicht. Ich gebe gleichwohl zu bedenken, ja, natürlich hat das eine gewisse Frühwarnfunktion, aber noch einmal: Es ist bislang dann nur die zweite Stufe. Es kann auch sein, dass ein Verdachtsfall sich dann nicht als gesichert extremistische Bestrebung erweist. Und dann mag man auch über die damit einhergehende Stigmatisierungswirkung diskutieren. (Horst Förster, AfD: Mag man, mag man.) Genau die Diskussion haben wir geführt, ja, beide Facetten. Es gibt keine einzig wahre Antwort, auch wenn manche AfD-Beteiligten es in der Vergangenheit suggerieren. (Horst Förster, AfD: Das ist ja Neuland.) Es ist ein typisch demokratischer Prozess, wo Sie tatsächlich beide Abwägungsgesichtspunkte in der Entscheidung abbilden können. (Horst Förster, AfD: Einzigartig. – Jan-Phillip Tadsen, AfD: Das ist einzigartig in Europa.) Meine Damen und Herren, es gibt eine weitere Ziffer, die die Kolleginnen und Kollegen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN umtreibt, nämlich die Auswertung und Aufklärung extremistischer Bestrebungen dem gesetzlichen Auftrag des Verfassungsschutzes zugehörig zu machen und dabei zu sehen, dass wir an Recht und Gesetz gebunden seien. Ja, dem ist so. Sie hatten Sorge, ob ausreichende Vorkehrungen getroffen sind. Ja, es sind ausreichende Vorkehrungen nach unserer Überzeugung getroffen, dass V-Personen, also diejenigen, die uns unterstützen bei der Beobachtung von Verdachtsfällen oder gesichert extremistischen Bestrebungen, dass die erstens keine so hohen Honorare bekommen, dass sie davon leben oder gar damit umfänglicher in Organisationen, die die Demokratie bekämpfen, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpfen, Unterstützungsleistungen geben können. Und auch die Entwaffnung von Extremisten, insbesondere von Rechtsextremisten, ist durch die Zuständigkeit der Waffenbehörden und die Sensibilisierung in den letzten Jahren vorangekommen. Aber das gehört auch dazu, all das bewegt sich in einem rechtsstaatlichen Rahmen. All das ist durch Gerichte überprüfbar. Und all das funktioniert auch nur dann, wenn gesicherte Beweise auch vor einem Gericht angetreten werden können. Ich glaube aber, dass die Waffenbehörden erhebliche Bemühungen unternommen haben, die sich im Übrigen auch in Entziehung von Waffenerlaubnissen deutlich abbilden. Keine Waffe in der Hand von Extremisten ist also gelebte Praxis in den kommunalen Waffenbehörden dieses Landes. Zu guter Letzt, die Gewaltserie, die Terrorserie des NSU ist in diesem Landtag bereits das zweite Mal Gegenstand eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Es hat Umsetzungen in Landesgesetzen bereits gegeben. Momentan wird es eher durch eine wieder einschränkende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes erschwert, die entsprechenden Austausche zwischen Polizeien der verschiedenen Länder und der Bundes-, Landes- und Bundesverfassungsschutzbehörden umzusetzen. Von daher hätten wir dann auch gemeinsam einen bundespolitischen Auftrag. Soweit Sie Hinweise geben, dass Sie sich wirksame Maßnahmen der Polizei und der Sicherheitsbehörden wünschen, teile ich die. Ich glaube, wir haben die vielfältig. Dass wir sie ausbauen können, das können wir gemeinsam bei der Novellierung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes tun. Das wird ebenfalls zum Jahreswechsel in diesem Hohen Hause erörtert werden. Ich kann mich an sehr kritische Betrachtungen Ihrerseits zur sogenannten Quellen-TKÜ – zu gut Deutsch, SMS-Verkehre, Telegram-Kanäle und Ähnliches beobachten zu dürfen – erinnern. Gleichermaßen erinnere ich mich an durchaus einen kritischen Blick auf die Vorratsdatenspeicherung, die bislang in der Bundespolitik noch nicht eingeführt wurde. Beides zielt darauf ab, mit modernen neuen Medien umgehen zu können aufseiten der Sicherheitsbehörden. Wenn wir eine verbesserte Möglichkeit der Sicherheitsbehörden wollen, werden wir an diesen Stellen auch akzeptieren müssen, dass auch Extremistinnen und Extremisten nicht mehr mit Papier arbeiten, sondern längst digital sind, und dann werden wir in diesem Hohen Hause und im Bundestag die entsprechenden Instrumente an die Hand geben müssen. Ich freue mich also dann auf Ihre Unterstützung. Und zum Zweiten, das aktuell im Bundestag diskutierte 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen zu Infrastrukturinvestitionen in der gesamten Bundesrepublik über zehn Jahre ist ebenfalls – Sie haben es angesprochen – eine tolle Gelegenheit zu ermöglichen, dass Investitionen passieren, dass damit Wirtschaftskraft deutlich gestärkt wird und dass das, was Sie richtigerweise ansprechen, damit zukunftsfähige Arbeitsplätze entstehen, dass Menschen sich sicher fühlen auf ihrem Arbeitsplatz, dass ein ganzes Stück weit signalisiert wird, dass die demokratisch gefasste Gesellschaft Infrastrukturinvestitionen auch hinbekommt. Ich lade also auch an der Stelle ein, genau, wie die Ministerpräsidentin es gerade im Bundestag getan hat, gemeinsam genau das zu ermöglichen, um solche staatlichen Aktivitäten sichtbar für alle entfalten zu können. – Ich danke für die Aufmerksamkeit und freue mich auf eine sehr breit angelegte Diskussion. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Alle Reden von Christian Pegel Protokoll ↗