Stefanie Drese
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der 3. Tag der Menschen mit Behinderung vom Juli 2024 liegt nun wieder ein ganzes Stück weit zurück. Ich freue mich, dass wir uns heute im Landtagsplenum mit den Schlussfolgerungen befassen, die aus den Vorschlägen der vier Arbeitsgruppen in Vorbereitung dieses Tages und den umfangreichen Reaktionen hierauf entstanden sind. Aus meiner Sicht ist jetzt eine Beschlussempfehlung – und das ist im Themenspektrum der Inklusion und Barrierefreiheit eigentlich immer so – ein Zwischenschritt. Aber es ist ein Zwischenschritt in die richtige Richtung. Dennoch, das will ich unterstreichen, auch hiermit erreichen wir längst noch nicht unser großes Ziel der umfassenden, gleichberechtigten Teilhabe und Inklusion aller Menschen im Land Mecklenburg-Vorpommern. Wichtig sind kontinuierliche Diskussionen und klare Vorgaben, wie und wo es in Sachen Inklusion und Barrierefreiheit hingehen soll. Mit der UN-Behindertenrechtskonvention und unserem Landesmaßnahmenplan zu deren Umsetzung haben wir hierfür aus meiner Sicht zwei sehr gute und gleichzeitig auch verbindliche Orientierungshilfen. Tatsächlich ist und bleibt der 2021 verabschiedete Maßnahmenplan der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention die zentrale Leitplanke auf unserem gemeinsamen Weg zu mehr und zu noch besserer Inklusion und Barrierefreiheit in Mecklenburg-Vorpommern. Es ist deshalb in jeder Hinsicht zielführend, wenn wir die Evaluierung des Maßnahmenplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auch künftig regelmäßig und mit größtmöglicher Tiefenschärfe durchführen. Wir haben solche interne Evaluation unter Beteiligung aller Fachressorts der Landesregierung einschließlich der Staatskanzlei seit 2022 tatsächlich bereits zweimal durchgeführt, dies jeweils koordiniert von unserem Mitarbeiter im Sozialministerium. Im Juli 2023 hat sich das Landeskabinett mit den Ergebnissen der ersten Evaluierung des Maßnahmenplans befasst. Im Dezember 2024 erfolgte die zweite Evaluierung des Maßnahmenplans. Sie kam zu folgendem Ergebnis: Von den zwischenzeitlich 126 gelisteten Maßnahmen des Maßnahmenplans waren Mitte letzten Jahres bereits etwas über 40 Maßnahmen erfolgreich umgesetzt. Das bedeutet, Mitte 2024 konnte für ein Drittel der Zielsetzungen unseres Maßnahmenplans eine eindeutige Erfolgsmeldung abgegeben werden. Die beiden übrigen Drittel aller Maßnahmen sind zwischenzeitlich fast in vollem Umfang gestartet oder befinden sich gegenwärtig in der Umsetzung. Tatsächlich können voraussichtlich nur 3 der insgesamt 126 gelisteten Maßnahmen nicht wie ursprünglich geplant oder innerhalb eines zum jetzigen Zeitpunkt klar definierten Zeithorizonts umgesetzt werden. Wenn in der heutigen Beschlussempfehlung nun auch davon die Rede ist, dass die Kompetenzen der Landesverwaltung und des Beauftragten der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderung künftig an zentraler Stelle gebündelt und sichtbar gemacht werden sollen, begrüße ich das ausdrücklich. Mit der angekündigten Prüfung, mit der die Entstehung einer Kontaktstelle für die Bereiche bauliche und digitale Barrierefreiheit sowie für barrierefreie Mobilität auf den Weg gebracht werden soll, setzen wir eine entscheidende Forderung des 3. Tags der Menschen mit Behinderung zwar noch nicht vollständig um, aber wir machen uns auf den Weg. Die übrigen Handlungsfelder in diesem Zusammenhang – ich nenne hier nur die weitere Ausgestaltung der Inklusion im Bildungsbereich, die Inklusion auf dem ersten Arbeitsmarkt und die politische Partizipation von Menschen mit Behinderung –, alle weiteren dieser Handlungsfelder sind von ebenso großer Bedeutung. Eine jede und ein jeder von uns muss hier Verantwortung übernehmen und persönlichen Einsatz zeigen, denn die zweite Evaluierung des Maßnahmenplans der Landesregierung belegt auch Folgendes: Inklusion sind viele Einzelschritte, die wir gehen müssen. Mitunter sind es auch Minischritte. Häufig geht es nur mühsam voran, manchmal gelingen aber auch wiederum größere Sprünge, die wir tatsächlich auch für Mecklenburg-Vorpommern vermelden dürfen. Ich möchte aus unserer zweiten Evaluierung des Maßnahmenplans folgende positive Beispiele hervorheben: – als Erstes die erfolgte Setzung von Standards, welche in Notfalllagen die Kommunikation von Menschen mit Sprach- und Hörbehinderung mit der Polizei, der Feuerwehr sowie dem Rettungsdienst weiter verbessern helfen, sowohl beim Absetzen der Notrufmeldung als auch bei Warnmeldungen an die Bevölkerung, – zum Zweiten die Umsetzung des Bundesprogramms „Inklusionsinitiative II – AlleImBetrieb“ zur Förderung von neuen Arbeits- und Ausbildungsplätzen für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen in Inklusionsbetrieben, – zum Dritten die im vergangenen Jahr umgesetzte technische und redaktionelle Weiterentwicklung unseres Regierungsportals sowie der inzwischen bereits erfolgte Ausbau des Regierungsportals in Leichter Sprache inklusive eines regelmäßigen Newsletters in Leichter Sprache. – Das vierte positive Beispiel für bessere Barrierefreiheit im Land ist der Einsatz von Wohnraumfördermitteln für die Erhöhung des Angebots an barrierereduzierten oder barrierefreien Wohnungen. Im letzten Berichtszeitraum konnten hier unter der Federführung des Innenministeriums Mittel in Höhe von insgesamt 116 Millionen Euro zur Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen und die Förderung von Wohnraumanpassungen zur Herstellung von Barrierefreiheit oder Barrierearmut bereitgestellt werden. – Fünftens, denn bei der Inklusion sind alle guten Dinge fünf, auch im Breiten- und Leistungssport für Menschen mit Behinderung sowie für von Behinderung bedrohte Menschen wurden noch einmal zusätzlich finanzielle Mittel in sechsstelliger Höhe zur Verfügung gestellt, um den Behindertensport im Land zu fördern. Und auch zur Finanzierung hauptamtlicher Stellen im Behindertensport haben wir im Jahr 2024 noch einmal zusätzliche Mittel bereitgestellt. Unsere Rekordzahl in den Sportvereinen, wir haben ja über 300.000 Mitglieder geknackt, ist auch darauf zurückzuführen, dass Menschen mit Behinderung vermehrt Sportangebote nutzen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Alle genannten Beispiele und viele weitere, auf die ich an dieser Stelle gar nicht näher eingehen kann, verdeutlichen und belegen es, wir kommen voran in Sachen Inklusion und Barrierefreiheit, aber dies gelingt uns nicht so schnell, wie wir es eigentlich wollen und wie es die UN-Behindertenrechtskonvention tatsächlich auch fordert. Dazu möchte ich alle in unserer Runde noch einmal an Folgendes erinnern: Inklusion und Barrierefreiheit bilden eine Querschnittsaufgabe, die uns alle angeht. Auf die Landesregierung, auf das Sozialministerium allein zu verweisen, reicht nicht. Vielmehr gilt auf Dauer, jedes Landesressort, jede Landesbehörde, jede Kommune, jeder Verein, jeder Arbeitgeber, jede politische Partei, jede Bürgerin und jeder Bürger, jeder muss seinen Beitrag leisten für mehr und bessere Inklusion, denn nur im Schulterschluss kommen wir hier gemeinsam voran. Selbstverständlich, so lautet die Beschlussempfehlung, prüfen wir im Sozialministerium, ob eine externe Evaluierung des Maßnahmenplans finanziell möglich ist. Auch werden wir die in 2026 vorzulegende dritte Evaluierung des Maßnahmenplans in Zusammenarbeit mit allen Landesressorts und der Staatskanzlei noch aussagekräftiger erstellen, mit dem Ziel, eine noch bessere Datenlage zu ermitteln, im Wege der Erstellung möglichst aussagekräftige Schaubilder und Grafiken einfügen, damit wir in Summe noch bessere und passgenaue Rückschlüsse ziehen können. Letzteres, passgenaue und wirklich praxisrelevante Schlüsse zu ziehen, muss aus meiner Sicht auch das Ziel der nun vorgeschlagenen Denkwerkstatt sein, die, so lautet die Beschlussempfehlung, die Ihnen vorliegt, nun paritätisch besetzt mit Landtagsabgeordneten und Mitgliedern des Inklusionsförderrats zeitnah tätig werden soll. Es soll dabei um viele wichtige Themen gehen, so zuallererst auch um das Thema inklusive Bildung. Viele werden es in ihren Köpfen bereits abgespeichert haben, ich möchte es abschließend aber noch einmal pointiert zum Ausdruck bringen. Woran es bei der Barrierefreiheit und bei der Inklusion hakt, wissen die meisten von uns längst. Deshalb muss nicht nur die Denkwerkstatt umsetzbare Vorschläge liefern, sondern wir sollten in Sachen Inklusion und Barrierefreiheit alle regelmäßig und tagtäglich unseren Beitrag dazu leisten. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Daniel Peters, CDU, und René Domke, FDP) Oder um es mit Erich Kästner zu sagen: Es gibt nichts Gutes, außer man tut es. –Vielen herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
