Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Vorsitzende! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 36 Minuten vorgesehen. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zusätzliche Redezeit gemäß Paragraf 84 Absatz 1a unserer Geschäftsordnung angemeldet. Des Weiteren haben wir uns gerade im Präsidium verständigt, die Redezeit pro Redner um eine Minute zu ergänzen, da man doch merkt, dass etwas mehr Zeit gebraucht wird, wenn wir langsamer sprechen, was aber auch ganz angenehm sein kann. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen, und ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Landesregierung die Sozialministerin Frau Drese.
