Sabine Enseleit
Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Minister! Nachdem die Überflüge militärischer Liegenschaften und kritischer Infrastrukturen von mutmaßlichen Spionagedrohnen in den letzten Monaten zugenommen haben, sollen das Luftsicherheitsgesetz geändert und die Befugnisse der Sicherheitsbehörden an die neue Bedrohungslage angepasst werden. Für die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs ist die Bundespolizei zuständig, für Angriffe gegen andere Ziele, insbesondere am Boden, das Polizei- und Ordnungsrecht der Länder. Wenn sich eine Drohne über einem Gelände der Bundeswehr oder einem militärischen Bereich bewegt, liegt die Zuständigkeit für die Abwehr bei der Bundeswehr. Jetzt zu meiner Frage: Gibt es für die Liegenschaften der Bundeswehr in Mecklenburg-Vorpommern, die in Wohngebieten liegen, wie zum Beispiel das Marinekommando mit dem neuen nationalen Hauptquartier CTF Baltic in Rostock, Vereinbarungen zwischen der Landesregierung beziehungsweise der Landespolizei und der Bundeswehr, um Überflüge von Bundeswehrliegenschaften aus umliegenden zivilen Bereichen zu verhindern beziehungsweise abzuwehren?
