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Christian Pegel

13.03.2025 Sitzungen 8/100

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da wir ohnehin mit der Grundgesetzregel „Bundesrecht bricht Landesrecht“ zu kämpfen haben, macht es wenig Sinn, jetzt einen Riesenaufwand zu betreiben und im Zweifel Regelungskompetenzen zu ergreifen, die hinterher der Bundesgesetzgeber – in Anführungszeichen – „überrollt“, ist gar nicht böse gemeint. Von daher, ja, es war immer die feste Absicht, wir gucken uns erst das Bundesgesetz an, schauen dann, welche Lücken bleiben, und zweitens, ob auch im Bundesgesetz möglicherweise wiederum Entscheidungskompetenzen der Länder vorgesehen sind, die der Bund in Ableitung zulässt, und würden darauf erst aufsatteln, in der Tat.

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