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Dr. Till Backhaus

13.03.2025 Sitzungen 8/100

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, es liegt tatsächlich für das Gebiet ein Antrag nach dem Paragrafen 11 Cannabisgesetz vor. Und wir haben jetzt aktuell ausdrücklich das Problem, dass hier eine Anbaugesellschaft, die 470 Kilometer entfernt von Mecklenburg-Vorpommern sitzt, diesen Antrag gestellt hat, das heißt also, aus Niedersachsen. Und wir sind jetzt in Gesprächen mit dem Nachbarbundesland, denn eins ist klar, wer hier anbaut, muss dann auch vor Ort die Verantwortung tragen. Und ich sage mal ausdrücklich, 440 Kilometer, 470 Kilometer entfernt nun täglich vor Ort die Verantwortung zu tragen, ist für uns schon sehr genau zu hinterfragen. Ich glaube, gestern war das Thema ja auch hier im Landtag schon in gewisser Weise präsent und wir müssen hier sehr genau prüfen und werden dann auch zu einer Entscheidung kommen. Insofern ist die Deutsche Anbaugesellschaft dabei, sie wollte ein flächendeckendes Netz nach Mecklenburg-Vorpommern entwickeln, und das sehe ich wirklich sehr skeptisch, weil diejenigen, die als Anbauverantwortliche dann diesen Prozess umsetzen sollen, haben vor Ort die Verantwortung zu tragen und nicht über irgendwelche Dritte diese Maßnahmen umzusetzen.

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