Hannes Damm
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Guten Morgen und alles Gute, Herr Minister! Ich befrage die Landesregierung zum Thema Umsetzung des Paragrafen 12 Absatz 4 des Bundes-Klimaanpassungsgesetzes. Dieses Gesetz verpflichtet die Länder, ihre eigenen Klimaanpassungskonzepte mit Frist zum 31.01.2027 vorzulegen. Weiter bestimmen die Länder im Rahmen der Grenzen des Artikels 28 Absatz 2 des Grundgesetzes diejenigen öffentlichen Stellen, die für die Gebiete der Gemeinden und Kreise jeweils ein Klimaanpassungskonzept aufstellen. Nach Paragraf 12 Absatz 4 – und darum geht es nun – bestimmen die Länder die wesentlichen Inhalte der Klimaanpassungskonzepte nach Absatz 1 und darüber hinaus, ob und in welcher Form sie einer Beteiligung der Öffentlichkeit sowie einer Berichterstattung über die Umsetzung ihres Maßnahmenkatalogs bedürfen und in welchen Zeitraum sie fortgeschrieben werden. Wenn die Frist der Länder nun zum 31.01.2027 endet, müssen folglich die Kreise und Gemeinden früher zuliefern. Was bis heute fehlt, sind genau diese Vorgaben der Landesregierung für die Kreise und Gemeinden. Es bleiben also noch weniger als zwei Jahre für die verwaltungsseitige oder outgesourcte Erarbeitung der Konzepte, die Öffentlichkeitsbeteiligung und den Gremienlauf. Wer Erfahrungen mit den kommunalen Strukturen in M-V hat, weiß, die Uhr tickt, die Zeit ist bereits heute sehr knapp geworden. Ich frage daher die Landesregierung: Wie sieht der Zeitplan der Landesregierung hierfür aus und wann ist mit der Veröffentlichung der Vorgaben nach KAnG Paragraf 12 Absatz 4 zu rechnen? Immerhin ist das Gesetz ja bereits 2023 in Kraft getreten.
