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Dr. Till Backhaus

13.03.2025 Sitzungen 8/100

15. bis 1. April können Aktionen stattfinden, dass mobile, nicht bodenverbundene Anlagen, mobile Anlagen, die innerhalb von zwölf Stunden wegzuräumen sind, ohne Gefahr für den Küstenschutz und für die Menschen da, die sind dann genehmigungsfrei. Ich sage das ausdrücklich, sind genehmigungsfrei. Und das war, glaube ich, der Durchbruch. Und damit können der Tourismus und auch insbesondere die Strandbewirtschaftung sehr gut umgehen.

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