Dr. Till Backhaus
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Waldmüller! Der Erlass – es geht um einen Erlass in dieser Frage, was die Strandbewirtschaftung anbetrifft – ist fertiggestellt und zum 15. März wird das dann auch veröffentlicht, und das bedeutet, in zwei Tagen. Und unterm Strich ist es so, dass wir uns auf folgende Punkte verständigt haben: Punkt eins, ab dem 15. Oktober gilt das dann, denn dieser Erlass – das war ja die Diskussion, die wir mit den Strandbewirtschaftern gehabt haben, dass in der Phase vom 15. Oktober bis Ostern, 1. April, ohne Scherz, dass dann bestimmte Maßnahmen nicht stattfinden konnten. Wir haben uns jetzt darauf verständigt, dass ohne, (Zuruf von Harry Glawe, CDU) dass ohne Genehmigung mobile Anlagen, die innerhalb von zwölf Stunden dann auch wieder quasi unschädlich entnommen werden können, dass diese genehmigungsfrei sind. Und so wird das im Erlass drinstehen. Und ich habe eine Runde auch mit den Touristikern gehabt und insbesondere auch mit der Insel Usedom und natürlich auch mit Strandbewirtschaftern. Und die sind hocherfreut, dass wir das jetzt gelöst haben. Das bedeutet, ab dem Oktober, 15. Oktober, ist das dann genehmigungsfrei und man kann dann Aktionen am Strand durchführen.
