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Torsten Renz

CDU 12.03.2025 Sitzungen 8/99

Danke für das Wort, Frau Präsidentin! Frau Rösler, ich hoffe, dass Sie sich meiner Kurzintervention stellen. Ich will noch mal das Thema Schulschließungen aufrufen, und daraus ergeben sich für mich im Prinzip schon mal zwei Fragen neben der inhaltlichen Darstellung. Warum schreiben Sie in dieses Schulgesetz, dass es nur bis 2030 gilt? Und könnten Sie vielleicht mal erklären, wenn die Zahl von 20 auf 15 gesenkt wird, plötzlich nur 14 Schüler da sind, wie dann das Verfahren ist, dass die Schule dann erhalten bleibt, und das alles vor dem Hintergrund, was ich vorhin schon ausgeführt habe, dass wir gefühlt in den letzten zehn Jahren gar keine Schulschließungen hatten, insbesondere nicht in den letzten fünf Jahren, und wir im Jahre 2030 bei der Schülerzahl sind, die wir im Jahre 2020 hatten, also insofern gar kein Bedarf vorliegt, das ins Gesetz zu schreiben, und dann noch reinzuschreiben, bis 2030 gilt das nur, (Zuruf von Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE) wo die Schülerzahlen bis dahin es gar nicht hergeben, dass diese Regelung greift? (Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE: Das stimmt nicht.) Vielleicht könnten Sie der Öffentlichkeit das Ganze noch mal inhaltlich – substanziell vor allem – erklären.

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