Nadine Julitz
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit diesem Schulgesetz machen wir unsere Schulen zukunftsfähig. Wir stärken die Schulen im ländlichen Raum, (Enrico Schult, AfD: Nach unserem Eindruck ist das nicht der Fall.) sorgen für bessere Bedingungen und geben Schülerinnen und Schülern mehr Mitspracherechte. Nach intensiven Beratungen zu dieser Schulgesetznovelle im Ausschuss, in einer sehr konstruktiven Anhörung mit vielen Expertinnen und Experten und einzelnen Gesprächen, mit Verbänden beispielsweise, freue ich mich, dass wir nun ein Schulgesetz vorliegen haben, das es uns ermöglicht, auf viele Herausforderungen, die wir im Bereich der Bildung haben, eingehen zu können. Nicht zuletzt die letzten Jahre mit einer Pandemie, Kriegen und einem demografischen Wandel fordern uns auch ganz besonders im Bildungsbereich. Die Schwerpunkte dieser Novelle betreffen unter anderem die Sicherung des Schulnetzes, die Stärkung der Mitwirkungsrechte der Schülerräte, die Verankerung der Digitalen Landesschule, eine Neuregelung der Privatschulfinanzierung und die Verlängerung der Möglichkeit der Umsetzung der Inklusionsstrategie bis 2030. Ich möchte auf einige dieser Schwerpunkte noch einmal kurz eingehen. Zur Sicherung des Schulnetzes: Wir stärken kleinere Schulen im ländlichen Raum, um unseren Kindern nicht noch weitere Schulwege zumuten zu müssen. Wir verkleinern hier die Mindestgrößen für neue Schulklassen und sichern so die Schulstandorte kleinerer Dorfschulen. Zur Mitwirkung: mehr Demokratie in der Schule wagen. Wir wollen, dass Schulen künftig ihre Schülerinnen und Schüler noch stärker in ihrem Schulalltag mit einbeziehen. Daher sollen sie künftig noch früher an den Schulkonferenzen teilnehmen dürfen. Im Rahmen der Anhörung und der Beratungen im Ausschuss konnten wir sogar verbindlich verankern, dass die Schülerinnen und Schüler in die Arbeit der Schülervertretung eingeführt werden müssen. Damit wird die Vermittlung vorhandener Rechte und Pflichten in der Schülermitwirkung verbindlicher und die Schülerinnen und Schüler müssen dieses Recht nicht selbst einfordern. Die Schulen sind nun gefordert, für ein Amt in der Schülermitwirkung zu motivieren beziehungsweise zu begeistern und sie auch tatsächlich an der Gestaltung des Bildungs- und Erziehungsauftrages zu beteiligen. An dieser Stelle möchte ich mich für die sehr sachorientierte Arbeit des Landesschülerrates bedanken. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und da zu diesem Punkt zu Herrn Schult und zu dem Zwischenruf, der vorhin kam, dass wir in der Krippe anfangen. Genau das tun wir, Überraschung, denn wir können – und das Zauberwort heißt „altersgerecht“ – Kinder schon ganz früh an Demokratiebildung beteiligen. Und das kann man tatsächlich schon in der Krippe tun, indem man kleine Kinder schon fragt, was wir zum Essen machen wollen oder auf welchen Spielplatz wir gehen wollen. (Jens-Holger Schneider, AfD: Das ist Demokratie?) Das ist Demokratiebildung, genau. Ich weiß, da haben Sie ein gespaltenes Verhältnis zu, das weiß ich, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) aber das Zauberwort heißt „altersgerecht“. Und es ist so, dass, wenn Schülerinnen und Schüler in der 5. und 6. Klasse an der Schulkonferenz teilnehmen, dass sie überhaupt gar nicht dazu aufgefordert sind, einem Schulleiter in die Parade zu fahren, weil auch das ist schon wieder eine Voraussetzung oder eine Sicht von der Aufgabe, die ich nicht ganz teilen möchte, denn das ist eine partnerschaftliche Arbeit, (Julian Barlen, SPD: Unterstellung.) sondern es ist schon so, dass sie altersgerecht begleitet an Schulkonferenzen teilnehmen können oder sollten, damit sie nämlich lernen von älteren Schülerinnen und Schülern und dann nämlich in der 7. Klasse nicht völlig unvorbereitet dasitzen und dann ihre Aufgabe nicht wahrnehmen können, weil sie nicht wissen, was sie zu tun haben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Julian Barlen, SPD: So ist das.)
