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Torsten Renz

CDU 12.03.2025 Sitzungen 8/99

Ich werde jetzt keine Zwischenfragen beantworten, sondern einfach weitermachen. Ich bin aber sehr erfreut, wenn es eine Kurzintervention gibt, dann hätte ich noch mehr Redezeit anschließend zur Verfügung. Dann feiern Sie die Schullaufbahnempfehlung. Herr Schult hat das jetzt inzwischen auch verstanden, bei der Ersten Lesung hat es ja im Prinzip so gut wie gar keiner verstanden, was hier überhaupt gemacht werden soll. Sie sagen, Sie verschärfen sozusagen die Zugangsvoraussetzungen in Richtung Gymnasium. Und was Sie da machen im Gesetzentwurf, das sucht seinesgleichen. Also so was habe ich noch nicht erlebt. Ich habe das auch beim letzten Mal schon gesagt, wahrscheinlich hat da ein Beamter irgend- wie Mikado gespielt und ein mathematisches Modell durchgerechnet, dass jemand, der eine Eins in Deutsch, eine Eins in Englisch und meinetwegen eine Fünf in Mathematik hat, bisher immer noch aufs Gymnasium gehen durfte. Und da haben Sie gesagt, okay, da müssen wir jetzt als Gesetzgeber handeln, wir müssen in diesen drei Kernfächern, so, wie ich sie eben benannt habe, mindestens eine Vier haben, sonst geht das gar nicht. Das haben Sie dann gesetzestechnisch niedergeschrieben. Dann kommt noch der Höhepunkt bei diesem Gesetzentwurf, Sie schreiben hinein: „Mit dieser Änderung wird sowohl der zur Mittleren Reife führende Bildungsgang der Regionalen Schule als auch der gymnasiale Bildungsgang gestärkt.“ Also das ist schon der Treppenwitz schlechthin in diesem Gesetzentwurf. Es gibt auch keinen, der jemals so einen Fall schon mal hatte. Und damit es dann aber auch richtig scharf formuliert ist, machen Sie extra noch einen neuen Satz unter – das war ja jetzt Punkt b), die Änderung –, in Punkt c) kommen Sie ja dann noch mit einem extra Satz, damit es auch ja rechtssicher ist, und der lautet wie folgt, also Eins/Eins/Fünf darf es nicht mehr geben, und dann machen Sie Folgendes, Satz 3: „Hiervon kann bei Vorliegen außergewöhnlicher Bedingungen im Einzelfall abgewichen werden.“ Also da fällt einem schon fast nichts mehr zu ein. (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) Da fällt mir ein, dass ich Herrn Butzki genau zu diesem Thema befragt habe bei der Ersten Lesung. Und da hat er gesagt – hat er auch wahrscheinlich das erste Mal gehört –, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU) dann hat er gesagt, ja, gucken wir mal bei der Anhörung, was passiert. Ja, bei der Anhörung haben alle noch einmal bestätigt, so einen Fall gibt es gar nicht. Und jetzt, Herr Butzki, will ich Sie mal ganz persönlich fragen. Jetzt schreiben Sie rein, mit einer Vier darf man jetzt zum Gymnasium. (Andreas Butzki, SPD: Ja.) Sie sind doch nun ein Jahrgang, paar Tage älter als ich, aber gleiches Schulsystem. Kennen Sie überhaupt irgendjemanden, wenn es um Leistung ging, der zu DDR-Zeiten mit einer Vier zur EOS gegangen ist? (Andreas Butzki, SPD: Ja.) Kennen Sie? Also das ist traurig genug, ich kenne solche Fälle nicht. (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) Und deswegen haben wir auch einen Änderungsantrag gestellt. Da bitte ich ausdrücklich um Zustimmung, (Andreas Butzki, SPD: Wer zur NVA musste, der durfte.) weil dann stärken Sie wirklich Regionale Schule. Wenn nämlich eine Vier auch nicht mehr zulässig ist, (Andreas Butzki, SPD: Außerdem sind nur zwölf Prozent zur EOS gegangen.) deswegen verweise ich noch mal auf unseren Änderungsantrag, Sie dürfen maximal eine Drei haben in diesen drei Kernfächern. Und meine Lebenserfahrung ist die, aber vielleicht kann auch Frau Rösler oder Frau Oldenburg – das sind ja alles Zeitzeugen in diesem Sinne – das noch mal bestätigen, was Herr Butzki gesagt hat, dass es tatsächlich so war, dass man mit einer Vier aufs Gymnasium oder auf die EOS gehen konnte. Ich glaube, wir sollten hier ein Leistungsprinzip einziehen. Und deswegen, wenn in diesen Kernfächern die Note „Zwei“/„Drei“ vorhanden ist, dann berechtigt das zu einer Empfehlung, (Zuruf von Marcel Falk, SPD) aber alles andere ist aus unserer Sicht nicht leistungsfördernd. Und insbesondere ist es keine Stärkung der Regionalen Schule. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Das sind Dinge, die Sie in dieser Gesetzesänderung formuliert haben, die Sie festgeschrieben haben. Ich habe Ihnen gesagt, die große Vision ist nicht zu erkennen. Was ist zum Beispiel mit einem der Hauptakteure neben den Kindern in den Schulen, mit den Lehrern, die dafür sorgen, dass das alles funktioniert? Da will ich Ihnen sagen, eine große Vision schultechnisch wäre, endlich die Arbeitsbedingungen der Lehrer attraktiver zu gestalten. Und deswegen möchte ich Sie erinnern an Ihren Koalitionsvertrag Ziffer 253, das wäre nämlich eine Vision. Ich zitiere: „Die Koalitionspartner werden prüfen, ob ab 2026 bei zurückgehenden Zahlen der Schülerinnen und Schüler eine Absenkung der wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung oder mehr Altersanrechnungsstunden ermöglicht werden können.“ Ich sage Ihnen, ich sage der Öffentlichkeit: Frau Oldenburg für die Regierung, Herr Butzki für die SPD und Frau Rösler für DIE LINKE haben schon in der letzten Sitzung, also bei der Ersten Lesung, genau dieses Projekt beerdigt und sie haben unlauter dargestellt, dass es nicht möglich ist. Wir alle wissen, auch Sie wissen das, dass die Höchstzahlen am Lehrerbedarf im Jahre 2025/2026 vonstattengegangen sind und wir jetzt einen sinkenden Bedarf haben. Und deswegen haben wir vorgeschlagen, nicht so, wie Sie es darstellen, einfach mal die höchste Unterrichtsverpflichtung im Gymnasium von 27 auf 25 abzusenken, wo Sie dann sagen, das sind 1.000 Lehrer, die gebraucht werden, und mehrere Hundert Millionen, die das kostet. Nein, wir haben gesagt, ein Arbeitszeitkonto wird eingerichtet, die Lehrer arbeiten die nächsten zwei/drei Jahre weiterhin 27 Stunden, aber sie bekommen stufenweise eine beziehungsweise zwei Stunden gutgeschrieben, sodass wir gar keinen erhöhten Lehrerbedarf in dem Sinne haben, wie Sie ihn darstellen. Dieses Projekt haben die drei für die entsprechenden Fraktionen oder die Regierung abgeblasen. Ich sage Ihnen jetzt schon voraus, 2026 wird entweder der Chef der Staatskanzlei oder, es ist gleich Chefsache, Frau Schwesig verkünden, wir müssen jetzt diesen Punkt hier noch mal uns anschauen mit Blick auf die Wahlen 2026, und dann wird eine Arbeitsgruppe eingerichtet und dann wird man sich dieses Themas annehmen. Man wird die Interessenverbände einladen. Und dann können Herr Butzki, Frau Rösler schon wieder mal begründen, warum sie hier einen Rückzieher machen müssen, ähnlich wie bei der Finanzierung der privaten Schulen. Und dann wird man in Verhandlungen in Aussicht stellen, dass man das Thema perspektivisch angehen und abarbeiten wird. Ich bin mir relativ sicher, dass es so kommen wird, dass Sie das so nicht stehen lassen werden. Das ist ähnlich wie gesagt wie bei der Finanzierung der Privatschulen oder ganz aktuell dann auch wie beim Thema Internat vom CJD. Da wird dann verkündet entsprechend von Frau Schwesig, das Thema wird gelöst, und Sie werden dann – Herr Butzki, Frau Rösler – diesem Thema wieder hinterherlaufen. Dieser Gesetzentwurf bringt keine grundlegende Vision, keinen Optimismus für die Bildung in Mecklenburg-Vorpommern. Neben der Thematik „Attraktivität Lehrerberuf“ ist es Ihre Pflicht und Schuldigkeit, dieses Thema anzugehen, genauso entsprechend die Stärkung der Regionalen Schulen, aber eine richtige Stärkung der Regionalen Schulen und nicht mit diesen Taschenspielertricks, so, wie Sie sie hier aufrufen. So werden Sie das Land Mecklenburg-Vorpommern, was die Bildung betrifft, nicht erfolgreich in die Zukunft führen können. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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