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Simone Oldenburg

12.03.2025 Sitzungen 8/99

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mehr Digitalisierung, mehr berufliche Orientierung, mehr Mitwirkungsrechte für die Schülerinnen und Schüler, mehr Flexibilisierung für den Übergang der Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen, mehr Planungssicherheit und mehr finanzielle Ausstattung für die Schulen in freier Trägerschaft, das alles bringt diese Schulgesetznovelle. Wir beginnen früher und inhaltlich stark untersetzt mit der Berufsorientierung, die bereits im Kindergarten einsetzt und bis zur Berufsschule beziehungsweise zum Abitur konsequent und planvoll umgesetzt wird. Darüber hinaus legt die rot-rote Landesregierung auch besonderen Wert auf die Stärkung der Mitwirkungsrechte der Kinder und Jugendlichen, denn Demokratie, demokratische Prinzipien können nicht verordnet werden, sondern müssen vermittelt, gelebt und vor allem vorgelebt werden. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Dies tun wir, indem wir die Schülerinnen und Schüler bereits in der 3. und 4. Klasse als beratende Mitglieder in die Entscheidungen der Schulkonferenz ganz direkt einbinden. Auch haben wir das Alter, in dem die Kinder nun Mitglied in dem höchsten beschließenden Gremium der Schule werden können, gesenkt. Ab kommendem Schuljahr können bereits die Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 mitentscheiden über die Auswahl der Angebote für den Ganztagsunterricht, über die Durchführung von Wandertagen und Klassenfahrten und auch, welche besonderen Schwerpunkte ins Schulprogramm aufgenommen werden. Aber sie können auch über die Verteilung der Hausaufgaben, über die Pausen- und Mittagsverpflegung oder auch über das Aufstellen von Verhaltensregeln und Hausordnungen mitentscheiden. Sehr geehrte Damen und Herren, darüber hinaus haben wir erstmals die Organisationsformen des Lernens in das Schulgesetz aufgenommen. Und selbstverständlich bleibt der Präsenzunterricht die grundsätzliche Unterrichtsform, aber sehr wohl wird ab kommendem Schuljahr digital gestütztes Lernen ermöglicht. Erstmals wurde auch unsere bundesweit einmalige Digitale Landesschule in die Novelle integriert. Und erstmals haben wir auch den Übergang von der Orientierungsstufe in das Gymnasium verbindlich geregelt und hier auch einen großen Brocken von Bürokratie aus dem Weg geräumt, denn die Schullaufbahnempfehlung muss künftig nicht mehr umfangreich geschrieben und begründet werden, sondern erfolgt mündlich. Künftig wird diese Schullaufbahnempfehlung dann nur noch auf dem Halbjahreszeugnis vermerkt. Damit entlasten wir ein weiteres Mal unsere Lehrerinnen und Lehrer. Erstmals zahlt auch das Land die Schulkostenbeiträge für die Beschulung polnischer Kinder und Jugendlicher an Schulen in unserem Bundesland. Und erstmals wurde auch die Sicherung des Schulnetzes, also die Bestandsfähigkeit aller Schulen, im Gesetz geregelt. In unserem Bundesland wird keine einzige Schule aufgrund rückläufiger Schülerzahlen geschlossen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Erstmals seit mehr als 30 Jahren wurden auch die Schülermindestzahlen für die Eingangsklassen 1 und 5 deutlich gesenkt und somit eine weitere Sicherung der Bestandsfähigkeit eingezogen, denn nun ist es den Schulträgern möglich, in ihren Schulen auch mit Unterstützung des Landes und des Bundes zu investieren, da sie wissen, dass ihre Schule eben im Dorf bleibt. Nun müssen in der Jahrgangsstufe 1 statt 20 Kinder nur noch 15 eingeschult werden und in der Jahrgangsstufe 5 lediglich 30 Kinder statt bisher 36. Damit entlasten wir erstmals Schulträger von 38 Grundschulen und 22 Regionalen Schulen. Das ist jede achte Schule in unserem Bundesland, zum Beispiel die Regionalen Schulen mit Grundschulen Bernitt, Bad Kleinen oder Woldegk oder auch die Grundschulen in Kummer, in Sagard, Velgast und Lassan. Sie haben Planungssicherheit und wesentlich weniger Aufwand, auch weil sie keine Ausnahmegenehmigung mehr beantragen müssen. Sehr geehrte Damen und Herren, in einer sehr konstruktiven Anhörung brachten die Expertinnen und Experten weitere Vorschläge ein, welche zusätzlichen Veränderungen sie als notwendig erachten. Die Forderung, den Paragrafen 110 Absatz 6, also die Förderung kleiner Schulen, nicht zu streichen, übernahmen wir nicht, weil es in der Schulentwicklungsplanungsverordnung überhaupt keine Regelung mehr zu den sogenannten kleinen Grundschulen im ländlichen Raum gibt. Das hat mehrere Gründe. Diese Regelung gelangte vor fast 30 Jahren in das Gesetz, als die damalige Landesregierung richtigerweise das Programm „Grundschule auf dem Lande“ auflegte, um die wohnortnahe Beschulung in jahrgangsübergreifenden Lerngruppen zu ermöglichen. Eingeführt wurde der Status „Kleine Grundschule auf dem Lande“, um diese Schulen zu erhalten und dadurch auch überhaupt eine Stundenausstattung zu ermöglichen. Das ist mit dieser Gesetzänderung nicht mehr notwendig, da eben keine Schule geschlossen wird und auch weiterhin jahrgangsübergreifende Lerngruppen eingerichtet werden können, und diese sogar ganz ohne Antragstellung und ganz ohne Ausnahmegenehmigung. Sehr geehrte Damen und Herren, weitere Anregungen, zum Beispiel der Vertreterinnen und Vertreter der Schulträger, haben wir aufgegriffen. Sie schlugen vor, in Orten, auf deren Gebiet sich mehrere Schulen befinden, zwar Einzugsbereiche zu bilden, aber keine überlappungsfreien Bereiche. Diesen Vorschlag haben wir gern übernommen, genauso wie den Vorschlag im Umgang mit den Kapazitätsfestlegungen einzelner Schulen. Um hier eindeutige Regelungen zu schaffen und Rechtsstreitigkeiten künftig zu vermeiden, wird das Einvernehmen zwischen dem Träger der allgemeinbildenden Schule, der zuständigen Schulbehörde und dem Träger der Schulentwicklungsplanung zur Festlegung der Kapazität hergestellt. Auch regte in der Anhörung der Landesschülerrat an, dass Kinder und Jugendliche durch Lehrkräfte so angeleitet werden, dass sie ihre Mitwirkungspflichten und -rechte auch wahrnehmen können. Deshalb haben wir nun die verbindliche Wahl der Vertrauenslehrerin beziehungsweise des Vertrauenslehrers in das Schulgesetz aufgenommen. Diese Lehrkräfte übernehmen dann die Aufgabe, den kleinen und großen Klassensprecherinnen und Klassensprechern, Schülersprecherinnen und Schülersprechern zur Seite zu stehen, damit sie ihre Mitwirkungsrechte auch tatsächlich ausüben können. Viele Schulen im Land haben bereits seit Jahrzehnten hervorragende Erfahrung mit der Arbeit von Vertrauenslehrkräften gemacht, aber nicht alle Schulen haben bisher von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Sehr geehrte Damen und Herren, wir können heute ein Schulgesetz verabschieden, das viele neue Impulse setzt, die Arbeit der Lehrkräfte erleichtert, uns einen weiteren Schwung in der Digitalisierung verleiht und das die gesetzliche Grundlage legt, damit keine Schule geschlossen wird, das die Mitwirkungsrechte der Kinder und Jugendlichen stärkt und das überzeugende Anregungen der Anzuhörenden aufgenommen hat. Es ist sozusagen eine gemeinsame Leistung der Expertinnen und Experten, der Abgeordneten, die zielführende Fragen in der Anhörung stellten und dann zu weiteren Anpassungen führten. Ein ganz besonderes Dankeschön möchte ich dem Ausschusssekretariat und natürlich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ministeriums aussprechen, die über viele, viele Monate geschrieben, geprüft, ausgewertet und dann wieder neu geschrieben, neu geprüft, neu ausgewertet haben. Danke für eine tolle Arbeit an einer guten Schulgesetznovelle, deren Zusammenfassung künftig auch in Einfacher Sprache zur Verfügung steht! – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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