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Andreas Butzki

SPD 12.03.2025 Sitzungen 8/99

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Auf Drucksache 8/4652 liegt die Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses zum Gesetzentwurf der Landesregierung „Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes“ vor. Wir haben die Schulgesetznovelle im Bildungsausschuss in vier Sitzungen, darunter einer öffentlichen Anhörung, intensiv beraten. Das Siebte Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes geht verschiedene Themenbereiche an, von denen ich an dieser Stelle nur einige aufgreifen möchte. So regelt der Gesetzentwurf erstmalig die Organisationsformen des Lernens und verankert die Digitalen Landesschule im Gesetz. Zudem wird mit der Novelle das Schulgesetz gesichert und die Mitwirkungsrechte der Schülerinnen und Schüler werden ausgeweitet. Auch regelt der Gesetzentwurf die Privatschulfinanzierung neu. Ein weiterer wichtiger Punkt der Novelle stellt die Verlängerung der Möglichkeit der Umsetzung der Inklusionsstrategie bis zum Sommer 2030 dar. Der Einladung zur öffentlichen Anhörung am 16. Januar 2025 sind 15 Anzuhörende gefolgt. Ich möchte mich deshalb im Namen des gesamten Bildungsausschusses bei den Anzuhörenden für ihre schriftlichen und mündlichen Stellungnahmen bedanken. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Der Bildungsausschuss hat sich ausführlich mit diesen auseinandergesetzt. Sie bilden teilweise die Grundlage für Änderungsanträge. Dazu gleich mehr! In der öffentlichen Anhörung wurden die verschiedensten Aspekte des Gesetzentwurfes beraten. Die Anzuhörenden haben eine Vielzahl der von der Gesetzesnovelle ausgegangenen Themen grundsätzlich begrüßt, zum Beispiel die Verankerung der Digitalen Landesschule als Ergänzung zum Präsenzunterricht oder die Senkung der Schülermindestzahlen zur Sicherung des Fortbestandes kleiner Schulen, die Verlängerung der organisatorischen Aufhebung der Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen und die Neuregelung der Privatschulfinanzierung. Andere Aspekte haben Kritik erfahren. Insbesondere der Landkreistag und der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern haben von der vorgesehenen Regelung zur Einführung überlappungsfreier Schuleinzugsgebiete abgeraten. Der Vorsitzende des Landesschülerrates hat über die Schwierigkeiten der Mitwirkung berichtet und Verbesserungen der geplanten Regelungen angeregt, insbesondere eine verbindliche Anleitung der Schülerinnen und Schüler für erforderlich gehalten. Des Weiteren wurde von Anzuhörenden beispielsweise vorgeschlagen, auch für die Beruflichen Schulen Schülermindestzahlen festzulegen, Ordnungsmaßnahmen ab der Jahrgangsstufe 1 zu ermöglichen und Ressourcen für die Inklusion festzulegen und bereitzustellen. Auch wurden Änderungsvorschläge zum Distanzunterricht und ortsunabhängigen Lernen älterer Schülerinnen und Schüler gemacht. Diese werden mit in die Überlegungen für die in diesem Jahr geplante achte Novelle des Schulgesetzes aufgenommen, so das Bildungsministerium im Rahmen der Auswertung der Anhörung. Im Ergebnis der intensiven Diskussion sind im Bildungsausschuss insgesamt 45 Änderungsanträge sowie ein Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema Inklusion gestellt worden. Zu den Einzelheiten der abschließenden Ausschussberatung und der gestellten Anträge verweise ich auf meinen schriftlichen Bericht. Die angenommenen Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen, die Sie aus der Synopse entnehmen können, berücksichtigen einige Anregungen und Hinweise, die die Anzuhörenden vorgetragen haben. So wird beispielsweise mit dem ersten Änderungsantrag der Begriff „Netzwerke“ näher erläutert, wie von einigen Anzuhörenden erbeten. Ein weiterer Änderungsantrag betrifft die Ordnungsmaßnahmen, die auf die Jahrgangsstufen 1 und 2 ausgeweitet werden. Und mit dem Thema Mitwirkung befasst sich ein weiterer Änderungsantrag, der unter anderem die verbindliche Einführung der Arbeit der Schülervertretung vorsieht. Meine Damen und Herren, das Siebte Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes, die erste Novelle des Schulgesetzes in dieser Legislaturperiode, beinhaltet ein Gesamtpaket an Maßnahmen zur Verbesserung unseres Schulgesetzes und damit zur Verbesserung der Situation an unseren Schulen. Im Ergebnis der intensiven Ausschussberatungen empfiehlt der Bildungsausschuss daher mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und DIE LINKE gegen die Stimmen der Fraktion der CDU und bei Enthaltung seitens der Fraktionen der AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP, die siebte Novelle des Schulgesetzes auf Drucksache 8/4261 in der aus der Zusammenstellung in der Beschlussempfehlung ersichtlichen Fassung anzunehmen. Meine Damen und Herren, ich möchte Sie nun im Namen des Bildungsausschusses bitten, der Beschlussempfehlung zu folgen und den Gesetzentwurf mit den vorgeschlagenen Änderungen anzunehmen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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