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Marc Reinhardt

CDU 12.03.2025 Sitzungen 8/99

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute beraten wir in Zweiter Lesung also den Gesetzentwurf der Landesregierung mit den hilfsweisen Korrekturen der regierungstragenden Fraktionen aus dem Innenausschuss, die am Ende mehr Fragen als Antworten aufgeben, (Rainer Albrecht, SPD: Abwarten!) liebe Kollegen, (Rainer Albrecht, SPD: Abwarten!) lieber Kollege Rainer Albrecht. (Rainer Albrecht, SPD: Abwarten!) Das EU-Vertragsverletzungsverfahren, haben wir schon gehört, dass wir da handeln müssen, auch das halten wir für richtig. Ob aber mit dieser Umsetzung auch einige Regelungen in der Landesbauordnung angepasst werden mussten, obwohl demnächst – der Minister hat es ja gesagt – eine größere Novellierung geplant ist, darüber können wir trefflich streiten. Diese sogenannten Beiträge zur Energiewende betreffen unter anderem Regelungen zu den Abständen bei Wärmepumpen, die Ablösemöglichkeiten der Pflicht zur Herstellung von Kleinspielplätzen und, und, und. Ich will das nicht alles ausführen, weil das ja vor mir schon drei Kollegen getan haben. Aber auch insbesondere – darüber haben wir ja auch im Innenausschuss lange diskutiert – die Einführung zur eingeschränkten Bauvorlageberechtigung, über die in den Ausschüssen umfassend diskutiert wurde, wo auch bei den Anzuhörenden die Meinungen durchaus auseinandergehen, es ist in der Tat so, 14 Bundesländer tun das so, ob es denn tatsächlich bei uns auch zur Anwendung kommt und ob das so alles richtig geregelt ist, wird sicherlich die Zeit zeigen. Auch die Änderung der Kommunalverfassung ist durchaus in Teilen richtig, so, wie wir sie jetzt machen, dass wir quasi, es war ja zunächst geplant, dass es verpflichtend ist, dass es nur noch die Amtsverwaltung macht. Das wäre in der Tat falsch gewesen. Es gibt ja in der Regel, wenn wir zum Beispiel an Bollewick, Bioenergiedörfer oder so denken, die sicherlich Wert darauf legen, das selbstständig durchzuführen, weil sie sich da schon jahrelang auf den Weg gemacht haben, deshalb ist die Regelung, wie sie jetzt dann durch den Änderungsantrag eingesetzt wird, aus unserer Sicht auf jeden Fall besser als das vorherige. Letztlich mussten die regierungstragenden Fraktionen von SPD und LINKE mit dem Änderungsantrag aber den Gesetzentwurf der eigenen Regierung ändern, weil doch die Änderungsbefehle zur eingeschränkten Bauvorlageberechtigung wesentlich fehlerhaft waren. Ich bin da eben schon drauf eingegangen. Und weil das alles so ist, weil auch tatsächlich in den Anhörungen das alles auseinanderging und wir glauben, dass wir ja auch die große Änderung der Landesbauordnung bekommen, die auch aus unserer Sicht wesentlich notwendiger ist, werden wir uns heute zu diesen Anträgen und auch zu den Änderungsanträgen und zur Entschließung enthalten. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Rainer Albrecht, SPD: Das ist ja nicht Fisch und nicht Fleisch, mein Lieber!)

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