Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Tat, die Präsidentin ergänzt, in diesem Falle stärker in der Rolle des Mitarbeitenden im Bauministerium. Ich freue mich, dass wir nach einem längeren Prozess nach meiner Überzeugung zu einem Ergebnis gelangt sind, was sicherlich an der Stelle der kleinen Bauvorlageberechtigung weiterhin politisch unterschiedliche Auffassungen aufrufen wird, aber in den weiteren Punkten weitgehende Unterstützung gefunden hat. Eine große Überschrift – und das macht die Eile aus, dafür bitte ich weiter um Nachsicht – ist in der Tat, dass wir einem Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission entgegenwirken müssen, das alle Bundesländer trifft beziehungsweise die Bundesrepublik Deutschland, aber damit verbunden alle Bundesländer. Und wir sind dort im zeitlichen Verzug. Die Europäische Kommission befragt die Bundesregierung bereits regelmäßig, nämlich im Quartalstakt. Und vor dem Hintergrund haben wir hohes Interesse, mit diesem Verfahren zeitnah zu einem Abschluss zu kommen. Die große Baunovelle, Bauordnungsnovelle, wird in der Tat, so hoffe ich, dann im zweiten Halbjahr auf Sie zulaufen. Das ist das Ziel. Die Vorbereitungen, hatte ich bereits vorgestellt, laufen seit letztem Sommer mit einer Vielzahl von Verbänden. Und einzelne Punkte, nicht wenige Punkte, die jetzt erneut auch in den Anhörungen angesprochen wurden, sind dann Gegenstand der großen Novelle, die aber, wie gesagt, nicht diesen kleineren Novellenteil aufnehmen kann, weil wir dann zu viel Zeitverzug hätten, dass wir mit den Fristen nicht klarkommen. Wir haben aber damit verbinden wollen – und ich bin dankbar, dass Sie das begleiten – drei große Vereinfachungsüberschriften: Erstens wollten wir die kleine Bauvorlageberechtigung als Vereinfachung im Genehmigungsverfahren erreichen. Wir sehen, dass das in vielen anderen Bundesländern ohne Schwierigkeiten funktioniert. Dafür würde ich gerne sehr deutlich werben. Das ist auch deutlich geworden, dass es kein Bundesland gibt, in dem man sagt, dort sind schwerwiegende Verwerfungen damit aufgetreten. Die zweite große Überschrift ist, dass wir die Wohnraumschaffung vor allen Dingen in bereits besiedelten Bereichen erleichtern wollen, die vorhandenen Gebäude zu erweitern: Dachgeschoss, Wohnungsbau und Ähnliches. Und zu guter Letzt haben wir die Vereinfachung, die wir in Teilen im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren bewirken wollen. Dort gab es, weil im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren eine Genehmigungsfiktion greift, wenn nicht innerhalb einer gewissen Frist eine ablehnende Entscheidung erfolgt, nämlich nach drei Monaten, dort aber innerhalb der drei Monate Nachfragen erfolgen können der Behörde, und dann beginnt irgendwann eine neue Dreimonatsfrist, und auf die Art und Weise kann man mit einem Perpetuum mobile durchaus über längere Zeiträume – einige Stimmen, die sehr kritisch schauen, sagen, manche Baubehörde schaffe das dadurch auch über Jahre – eine Verlängerung erreichen. Deswegen wird jetzt quasi ein Doppelschlag eingebaut. Die Dreimonatsgenehmigungsfiktion bleibt, aber die Behörden werden verpflichtet, innerhalb von drei Wochen zu prüfen, ob die Unterlagen vollständig sind. Dann kann natürlich ein Hinweis auf eine Unvollständigkeit erfolgen. Da muss erst die Vollständigkeit der Baugenehmigungsunterlagen durch den Antragsteller hergestellt werden und dann beginnt die Dreimonatsfrist. Aber es gelingt mir eben nicht, alle paar Monate festzustellen, dass jetzt noch etwas fehlt, sondern ich habe am Anfang die Verpflichtung, einmal eine Vollständigkeitsprüfung durchzuführen, und kann mich danach nicht erneut auf Unvollständigkeiten berufen, sodass wir damit tatsächlich wirksam im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach unserer Überzeugung eine Frist von drei Monaten plus drei Wochen plus Zulieferfrist, also vermutlich deutlich unter einem Jahr, selbst in Fällen, wo ergänzt werden muss, erreichen werden. Wir haben darüber hinaus Vereinfachungen, die Erneuerbare-Energien-Anlagen betreffen, Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen. Wir schauen – das ist dann ein bisschen wesensfremd, hat aber mit den eben genannten Erneuerbare-Energien-Anlagen zu tun –, wir schauen in die Kommunalverfassung und ermöglichen dort, so ist die Hoffnung zumindest, dass Sie uns gestatten, dass wir die Ämter zu den planungsverantwortlichen Stellen, zu gut Deutsch, zu denen, die die Wärmeplanung in den amtsangehörigen Gemeinden durchführen, und zwar für das gesamte Amt zusammenhängend, dass wir dorthin übertragen dürfen. Das ist der Kanon dieser kleinen LBauO-Novelle plus ein bisschen Kommunalverfassung. Soweit in dem Änderungsantrag die Typengenehmigung erbeten worden ist, die Typengenehmigung haben wir in diesem Hohen Hause vor zwei Jahren in die Landesbauordnung eingeführt, von daher dürfte sich das mit der damaligen Änderung überholt haben. Serielles und modulares Bauen, was die FDP-Fraktion umtreibt, ist selbstverständlich auch heute schon möglich und ist im Übrigen dann, wenn Sie so wollen, Teil dieser damaligen Typengenehmigung, die ins Gesetz Eingang gefunden hat, und zwar so, wie sie zwischen 16 Bundesländern vereinbart worden ist. Die Digitalisierung, die die FDP-Fraktion gerne noch einmal in den Blick nehmen möchte, ist über den digitalen Bauantrag, den das Land im Übrigen federführend für die gesamte Bundespolitik entwickelt hat, bereits vorangetrieben worden. Jetzt kommt es darauf an, dass die Baubehörden jeweils mitmachen. Und ich schaue immer mal wieder in Zeitungen und freue mich dann, wenn mitgeteilt wird – das war gerade heute der Fall –, dass in einem Landkreis genau dieser digitale Bauantrag jetzt auch in die gänzliche Umsetzung kommt. Und umgekehrt bleibt jetzt unsere Herausforderung, bei all denen, die Bauanträge stellen, dafür zu werben, dass sie dann die digitalen Möglichkeiten auch nutzen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bedanke mich für den konstruktiven Prozess, verspreche aber, er ist nicht zu Ende, denn, noch einmal, die große Landesbauordnungsnovelle kommt. Die haben wir mit vielen, vielen Praktikern zusammen entwickelt. Dort werden noch einmal deutliche Vereinfachungen angeregt werden. Bis hierher herzlichen Dank! Ich würde mich freuen, wenn wir wegen der Frist heute genau diesen Punkt durchbringen, um das Vertragsverletzungsverfahren zumindest für Mecklenburg-Vorpommern abwenden zu können. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
