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Dr. Harald Terpe

GRÜNE 31.01.2025 Sitzungen 8/98

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der 1. Januar 2025 ist vorbei, die neue Grundsteuer in Mecklenburg-Vorpommern ist in Kraft, und die Welt ist nicht untergegangen. Das könnten wir so feststellen und zur Tagesordnung übergehen. Dass wir dies auch dank dem Antrag der FDP heute nicht tun, ist richtig, denn für viele Menschen im Land war und ist die Grundsteuerreform ein Beispiel dafür, wie eine an sich sinnvolle Sache am Ende zu schwierig zu verstehen ist, individuell auch als ungerecht empfunden wird und dass sie geeignet ist, das angeschlagene Vertrauen in funktionierende staatliche Strukturen zu untergraben. Mecklenburg-Vorpommern hat sich sehr viel Zeit gelassen, zu entscheiden – wir hörten das ja auch alles, ich wiederhole das aber trotzdem –, auf das unveränderte Bundesmodell zu setzen. Insbesondere in den Kommunen hat das für viel Verdruss gesorgt oder zumindest für Unruhe, weil die Zeit, die man zur Planung braucht, dann relativ kurz war. Und als dann nach den Berechnungen der ersten Länder klar war, welche Auswirkungen das Bundesmodell insbesondere auf die Verschiebung der Steuerzahlung weg von den Gewerbegrundstücken hin zu den Wohngrundstücken hatte, selbst da hat unsere Landesregierung noch gezögert. Wir haben ja gehört, dass auch versucht wurde, nachzuvollziehen, was da nun eigentlich passiert und wie man sich dagegen wehren kann. Allerdings ist ja durch die Zeitverzögerung dann nichts passiert. Die jetzt in diesem Antrag und auch von uns in der Vergangenheit bereits geforderte Anpassung der Steuermesszahlen ist nach wie vor ein probates Mittel, um dieser Verschiebung zu begegnen. Wenn es jetzt in manchen Kommunen Ärger gibt, weil die Grundsteuer deutlich steigt, dann ist dies eben nicht allein auf die Regelung auf der Bundesebene zurückzuführen, sondern auch auf die Weigerung der Landesregierung, hier tätig zu werden. Die Möglichkeiten dafür wären vorhanden gewesen. (Beifall René Domke, FDP) Ein Brief nach Berlin mit der Bitte, doch die Bundesregelung noch mal anzupassen, reicht nicht aus oder reichte nicht aus. Wir sehen inzwischen, welche Veränderungen es in den Kommunen gibt. Beispielsweise in Dömitz gibt es einen Hebesatz von 745 Prozent, in Rostock dagegen nur 438 Prozent. Das sind mehr als 300 Punkte Unterschied, und das erschließt sich einem nicht unmittelbar. Erklären lässt es sich offensichtlich mit den unterschiedlichen Grundstücks- und vor allem Gebäudewerten. Aber natürlich werfen diese Differenzen auch neue Problemlagen auf. Wie gehen wir in Zukunft mit den Einnahmen aus der Grundsteuer im FAG um? Muss Rostock seinen Hebesatz erhöhen und sich damit von der Aufkommensneutralität verabschieden? (René Domke, FDP: Das sind die Folgewirkungen.) Müssen Kommunen wie Dömitz ihren Hebesatz senken, um für die Häuslebauer auch in Zukunft noch einigermaßen attraktiv zu sein? All dies ist unklar. Es ist klar, dass nach der jetzt erfolgten Umsetzung das letzte Wort zum Thema Grundsteuer noch nicht gesprochen sein wird. Sicher wird die eine oder andere Kommune ihre Hebesätze im Laufe des Jahres auch noch einmal korrigieren. Zumindest gibt es Signale in diese Richtung, wenn man in die Kommunen hört. Daher können wir uns den Aufforderungen in Richtung Landesregierung, dem Antrag der FDP anschließen. Insbesondere auch deswegen, weil ja da sozusagen sinnvollerweise gesagt wird, wir warten natürlich ab, wie sich das entwickelt, vielleicht ein Jahr, deswegen ja auch die Terminsetzung, die im Prinzip richtig ist. Aber nach Evaluation kann es sein, dass man sich da noch erheblich auch verändern muss, auch was die Hebesätze betrifft. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und René Domke, FDP)

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