Marc Reinhardt
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben ja schon öfter über die Grundsteuer gesprochen, und auch – so, wie es Herr Domke ja schon gesagt hat – ist es jetzt nicht verwunderlich, was passiert ist, ne. Auch wir haben die Belastungsverschiebung durch die Grundsteuerreform bereits im letzten Jahr im Finanzausschuss und auch hier im Landtag mehrfach debattiert. Im Juni 2024 haben wir dem Landtag einen Antrag vorgelegt mit dem Ziel, durch das Finanzministerium kurzfristig Handlungsoptionen aufzuzeigen und auch noch rechtzeitig gesetzgeberische Maßnahmen tätigen zu können. Das hat ja dann alles nicht mehr funktioniert, weil es auch keinen Willen seitens SPD und LINKEN gab. Der Finanzminister hatte zwar noch im Finanzausschuss angekündigt, bis Ende Juni zu Ergebnissen zu kommen, gleichzeitig aber betont, dass da auch noch wenig Zeit nur noch ist, um etwas zu tun. Jetzt haben wir das Ganze vor uns liegen. Jeder kennt die Gespräche zu Hause. Herr Domke hat bei sich davon berichtet, bei uns auch, wir haben quasi – wenn ich in Neukalen, da gibt es eine Straße, das sind alles gleiche Häuser und gleich große Grundstücke, da zahlt jetzt einer 140 Euro und einer 14 Euro, die liegen nebeneinander beide. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Da zeigt sich schon, dass da irgendwas nicht stimmen kann. Deshalb sind auch wir dafür, diesem Antrag der FDP zuzustimmen. Es ist, glaube ich, ganz wichtig, dass wir zu einer Evaluation kommen und dann auch im Nachgang kommen. Wir sehen ja die Belastungsverschiebungen gerade zwischen Wohnimmobilien und anderen Immobilien, das ist ja in jeder Stadt, glaube ich, sichtbar. Deshalb mussten ja auch sehr viele kleinere Städte und Gemeinden gerade die Grundsteuer B massiv anheben, bei uns waren es fast 100 Punkte. Insofern ist hier aus unserer Sicht auch Handlungsbedarf. Da ist eine Evaluation, und dann kommen wir nachher wieder dazu, ob die Stellschrauben im Gesetz, ob wir dort die Messbeträge anpassen oder ob man tatsächlich auch zu differenzierten Hebesätzen kommt und den Kommunen ein weiteres Mittel an die Hand gibt. Das sollten wir uns gut überlegen. Die meisten Grundsteuerbescheide sind ja verschickt worden, insofern hat man da jetzt auch eine gründliche Datenbasis, auf die man zurückgreifen kann. Deshalb will ich es kurz machen, weil wir ja alle in den Genuss dieser neuen Abstimmungsform kommen wollen. Wir werden dem Antrag selbstverständlich zustimmen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)
