Enrico Schult
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Werte Bürger! Ja, die Grundsteuer beschäftigt uns schon eine ganze Zeit, und ich muss Herrn Domke natürlich beipflichten, dass der Schwarze Peter jetzt an die Kommunen abgegeben wurde. Wir haben es ja heute gerade im Medienbericht, ist es aufgeführt, 1,2 Millionen, Stadt Schwerin, weil sie die Hebesätze nicht angehoben haben. Und das Problem ist, und das wissen wir alle, dass es natürlich eine Diskrepanz gibt zwischen den Wohnimmobilien und den Gewerbeimmobilien. Wir haben aber keine Möglichkeit, darauf hinzuwirken oder einzuwirken. Und insofern, Herr Dr. Blank, war das etwas dürftig, was Sie hier zum Besten gegeben haben, denn diese entscheidenden Fragen, die ja im Raum stehen, da haben Sie sich ja kaum dazu geäußert. Und das ist ja das Dilemma, dass wir sozusagen keine Hebesatzdifferenzierung eingeräumt haben den Kommunen. Und das ist auch nicht irgendwie seit heute erst bekannt oder seit gestern, sondern da warnen wir schon eine ganze Zeit davor, dass sozusagen die Kommunen dann vor dem Dilemma stehen und nicht mehr differenzieren können zwischen diesen einzelnen Immobilien. Das Problem, die Gewerbeimmobilien sozusagen, ja, Wohngebäude, Gewerbegebäude hatte ich schon sozusagen ausgeführt. Eine Differenzierung über die Steuermesszahlen war seinerzeit nicht mehr möglich, wir haben das ja im Finanzausschuss schon auf die Tagesordnung gesetzt. Am 07.03. hat meine Fraktion das auf die Tagesordnung gesetzt, da war der Tenor des Finanzministeriums, des Finanzministers, wir prüfen noch. Am 18.04. haben wir das erneut auf die Tagesordnung setzen lassen im Finanzausschuss, meine Fraktion, da hat Herr Dr. Geue gesagt, es werden Stichproben eingeholt und es liegt noch keine valide Datenlage vor. Also man hat dort immer noch geprüft am 18.04., aber es zeichnete sich ab, dass es dort richtig Probleme gibt. Eine Kleine Anfrage von mir hat ergeben, dass bereits im März 2024 14 Prozent sozusagen auch Einspruch erhoben haben von den Bürgern. Zwischenzeitlich haben wir auch einen CDU-Antrag behandelt hier, um die Belastungsverschiebung zu prüfen. Aber es passierte, sehr geehrte Damen und Herren, seitens der Landesregierung nichts, denn auf eine Kleine Anfrage meiner Kollegin Frau Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner im Juni 2024 hieß es immer noch, hören Sie zu, „Belastungsverschiebungen in alle Richtungen, auch innerhalb der einzelnen Grundstücksarten, sind unvermeidbar. … Soweit die Fragestellung auf die Thematik der Belastungsverschiebungen Bezug nimmt, wird darauf hingewiesen, dass die Prüfung zum weiteren Umgang mit den Ergebnissen der Grundsteuerreform noch nicht abgeschlossen ist“, werte Kollegen. Das bedeutet, wir haben am 07.03. das Thema auf die Tagesordnung gesetzt, am 18.04., wir haben im Plenum hier aufgrund eines CDU-Antrages darüber debattiert, und im Juni hat man immer noch keine Erkenntnis gehabt, wie denn damit umzugehen sei. Aber, Herr Domke, wenn Sie jetzt sagen, das liegt alles an unserem Landes- oder an unserem Finanzministerium, da muss ich, obwohl es nicht meine Aufgabe ist, den Finanzminister mal ein bisschen in Schutz nehmen, der uns nämlich darüber aufklärte. Herr Dr. Geue betonte, dass der Umgang des Bundesfinanzministers mit den Finanzministern der Länder ein Tiefpunkt des Föderalismus gewesen sei, denn dieser habe zuerst geschrieben, dass man sich bei ihm melden solle, um eine Lösung zu erhalten, und schließlich habe er nur noch auf die Option der Öffnungsklausel verwiesen. (Zuruf von René Domke, FDP) Also da lag der Ball, da lag der Ball offensichtlich – oder die Kommunikation zwischen den Finanzministern der Länder und dem Finanzminister auf Bundesebene, Herrn Lindner, war da offensichtlich nicht optimal. Und, werte Kollegen, wie es anders gehen kann, das möchte ich Ihnen kurz darstellen. Nordrhein-Westfalen hat nämlich, der Landtag hat dort beschlossen, eine Hebesatzdifferenzierung – sozusagen die Grundsteuer B noch einmal aufzuschlüsseln –, eine Hebesatzdifferenzierung den Kommunen zu ermöglichen. Viele Städte in Nordrhein-Westfalen haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Es ist nur eine Möglichkeit, das heißt, dass sie es nicht müssen. Aber das wäre auch für Mecklenburg-Vorpommern ratsam gewesen. Wir haben mehrfach darauf hingewiesen, und nun ist es so, dass sich unsere Kommunalvertreter dort wahrscheinlich mit den Bürgern auseinandersetzen müssen, die uns natürlich, die Kommunalvertreter – also nicht uns als Landtagsabgeordnete, sondern die Kommunalvertreter vor Ort –, dann dafür verantwortlich machen, hört mal zu, ich muss jetzt hier deutlich mehr Grundsteuer zahlen. Wenn man die Hebesätze aber nicht erhöht – wie gesagt, insgesamt soll es ja aufkommensneutral sein –, dann ist es aber so, dass natürlich viel weniger Einnahmen über die Grundsteuer in den Haushalt der Kommune fließen. Vor diesem Dilemma stehen wir nun. Insofern bin ich der FDP dankbar, dass Sie dieses Thema hier noch einmal in das Plenum getragen haben. Die Grundsteuer war wahrlich kein Ruhmesblatt, werte Kollegen, wir haben da als Land Mecklenburg-Vorpommern, als Finanzministerium viel zu lange geschlafen und haben uns immer noch auf irgendwelche Datenlagen bezogen und es muss geprüft werden und wir evaluieren noch. Dann war es so, dass sozusagen die Zeit abgelaufen war und wir die dringende Hebesatzdifferenzierung nicht mehr ermöglichen konnten für die Kommunen. Das ist schade. Und insofern können wir als AfD diesem FDP-Antrag zustimmen, wenngleich – Herr Domke, und das wissen Sie auch – wir das jetzt nicht mit einem Fingerschnips hier einfach wieder sozusagen umdrehen können und eine Entlastung dort herbeiführen können. Es ist ein Evaluationsbericht, wir prüfen auch, wir müssen prüfen. Aber ich bin da misstrauisch oder skeptisch, inwieweit wir da wirklich jetzt noch Hand anlegen können und inwieweit wir da jetzt die Kommunen wirklich entlasten können. Die Hebesatzdifferenzierung wäre wichtig gewesen. Wir haben es im Finanzausschuss auch aufgrund der Anträge der AfD mehrfach auf die Tagesordnung gesetzt, da konnten wir uns leider nicht dazu durchringen, die Landesregierung, dort tätig zu werden. Das ist schade. Und nun müssen wir nach außen kommunizieren, dass nicht die Kommunen den Schwarzen Peter zugesteckt bekommen dürfen, sondern dass es ganz klar auf Landesebene hier versäumt wurde, sozusagen Regelungen zu schaffen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
