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Dr. Wolfgang Blank

31.01.2025 Sitzungen 8/98

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zunächst an dieser Stelle auch am Freitag die besten Genesungswünsche an den Finanzminister! (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD) Das angesprochene Thema ist nicht nur von zentraler Bedeutung für unser Land, sondern auch ein Schlüsselthema für die Kommunen und alle Bürgerinnen und Bürger. Das Bundesverfassungsgericht hat im April 2018 das bisherige System der Grundsteuerbewertung als verfassungswidrig erklärt und eine Neuregelung eingefordert. Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Grundsteuer- und Bewertungsrechts vom 26. November 19 wurde dieser Verpflichtung nachgekommen. Gleichzeitig erhielten die Länder die Möglichkeit, durch eigene gesetzliche Regelungen vom Bundesrecht abzuweichen. Und in der Tat, Mecklenburg-Vorpommern hat sich mit Beschluss der Landesregierung dafür entschieden, das Bundesmodell anzuwenden. Ein Blick auf die Umsetzung der Reform: Die technische und organisatorische Umsetzung dieser Reform stellen eine erhebliche Herausforderung dar. Umfangreiche Programmieraufgaben waren notwendig, um die Verarbeitung der Erklärungsdaten IT-gestützt zu gewährleisten. Auch die Bereitstellung grundlegender Daten wie der Bodenrichtwerte, die durch die Gutachterausschüsse im ersten Halbjahr 2022 ermittelt wurden, war eine komplexe Aufgabe. Um den Steuerpflichtigen den Zugang zu den notwendigen Informationen zu erleichtern, wurde in Mecklenburg-Vorpommern ein spezielles Grundsteuerportal eingerichtet. Dieses stand ab März 22 zur Verfügung. Die Abgabefrist für die Erklärung wurde im Verlauf um drei Monate verlängert, sodass den Steuerpflichtigen insgesamt sieben Monate zur Verfügung standen. Darüber hinaus konnten in Einzelfällen Fristverlängerungen gewährt werden. Zur politischen Zielsetzung: Die politische Zielsetzung war von Anfang an definiert – Aufkommensneutralität. Die Kommunen sollten durch die Reform nicht mehr oder weniger Grundsteuer einnehmen als zuvor. Gleichzeitig war klar, dass Belastungsverschiebungen unvermeidbar sind. Diese sind nicht nur eine Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, sondern auch notwendig, um jahrzehntelange Werteverschiebungen und Ungerechtigkeiten zu beseitigen. Das neue Bewertungsrecht sorgt für eine gleichmäßige und objektive Neubewertung der Grundstücke anhand von Kriterien wie Größe, Lage und Alter der Gebäude. Es beseitigt damit den bisher verfassungswidrigen Zustand. (Die elektronischen Abstimmungsgeräte werden ausgeteilt. – allgemeine Unruhe) Warum eine Übertragung von Regelungen anderer Bundesländer nicht zielführend ist. Ein Blick auf Sachsen und das Saarland zeigt, dass die dortigen Regelungen nicht auf Mecklenburg-Vorpommern übertragbar sind. (Glocke der Vizepräsidentin) In Sachsen wurde beispielsweise eine Verdopplung der Steuermesszahl für Geschäftsgrundstücke vorgenommen, um die Aufkommensneutralität zu sichern und Wohnraum zu fördern. Allerdings beruhte dies auf regionalen Besonderheiten und einer Verprobung von lediglich 3.600 Grundstücken.

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