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Dr. Wolfgang Blank

30.01.2025 Sitzungen 8/97

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Es steht außer Frage, Arbeit muss sich lohnen. Arbeit muss sich lohnen für denjenigen, der die Arbeit erbringt, aber auch für denjenigen, der die Arbeit vergibt. Wir müssen bei der Diskussion zum Thema „Arbeit muss sich lohnen“ alle Perspektiven von Arbeit einbeziehen. Für beide Seiten gilt, Arbeit muss sich wieder lohnen. Was wir darunter verstehen, unterliegt über die rein finanzielle Betrachtung hinaus der jeweils individuellen Einschätzung. Neben dem Gehalt/Einkommen spielen auch andere Parameter eine Rolle: Arbeitsumfang, geldwerte Leistungen, Urlaubstage, persönliche Freiheitsgrade, Work-Life-Balance, Transferleistungen, Steuerbelastungen und so weiter und so fort. Eine komplexe Ausgangslage, deren Einschätzung sich zudem auch noch mal, aber das ist etwas komplexer, zwischen den Generationen, aber auch Berufsgruppen unterscheidet. Neben objektiv messbaren und damit vergleichbaren Faktoren wie dem Lohn, Gehalt, Arbeitszeit, Urlaubstagen stehen subjektiv wahrgenommene Vergünstigungen und Erleichterungen. Babyboomer verstehen unter „Arbeit muss sich lohnen“ vermutlich etwas anderes als Generation Z oder auch die Millennials. Der Werker in der Werft, bei Webasto oder anderswo würde es vermutlich anders bewerten als ein selbstständiger Handwerker oder auch kreativ Gestaltender. Schließlich möchte ich noch gerne einen weiteren Parameter aufgreifen, das Thema „Risiko, Haftung und Verantwortung“: Wie bewerte ich beim Thema „Arbeit muss sich lohnen“ den Umstand, dass der oder die Selbstständige oder die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber persönlich Risiko auf sich nehmen, dass sie für ihre Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren haften und darüber hinaus insgesamt Verantwortung für Wohl und Wehe ihres Unternehmens selbst und ständig auf sich nehmen und auch rechtlich für den Erfolg geradestehen? Ja, und auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tragen ein Risiko. Sie haften letztlich mit ihrer Gesundheit. Alle genannten Faktoren stehen zur Diskussion bei der Bewertung des Themas „Arbeit muss sich lohnen“. Wie viel mehr soll ein Erwerbstätiger mindestens verdienen im Vergleich zu jemand, der nicht erwerbstätig ist oder sein kann? Wie viel mehr sollen Erwerbstätige im Geldbeutel haben, wenn ihr Erwerbsumfang sich ausweitet? Wie werden Risiko, Haftung, Verantwortung bei Selbstständigen und/oder Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern entlohnt? Denn auch für sie muss sich letztlich Arbeit lohnen. Die Beantwortung ist alles andere als trivial. Ich würde Sie gerne dazu einladen, aber es gibt dafür seit 2015 ein klares, gesellschaftlich vereinbartes Vorgehen. Neun Experten beraten alle zwei Jahre über die Höhe des Mindestlohns und empfehlen eine gegebenenfalls erforderliche Anpassung des Mindestlohns, jeweils drei Vertreter der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, zwei beratende Vertreter aus der Wissenschaft und schließlich ein Vorsitzender oder eine Vorsitzende. Mein Fazit ist klar: Lassen Sie uns die Unabhängigkeit der Mindestlohnkommission respektieren! (Sandy van Baal, FDP: Ja, das finde ich gut.) Damit will ich mich nicht vor einer Antwort drücken, ich bekenne mich ausdrücklich für die Festlegung eines Mindestlohns. Deutschlands Wirtschaft, Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaft, wir als Gesellschaft leben von Standards, früher technischen Standards, (Beifall Christian Winter, SPD) aber auch sozialen Standards, die eingehalten werden. Diese Standards sind wichtig. Dazu gehört auch ein Lohn- und Gehaltsgefüge. Meine Mahnung ist, dass wir bei allen Wünschen wettbewerbsfähig bleiben müssen. (Beifall Petra Federau, AfD) Wir leben auf keiner Insel, wir stehen im Wettbewerb, im Wettbewerb der Wirtschaftssysteme, hier soziale Marktwirtschaft, dort staatsgesteuerte Wirtschaft und in immer mehr Ländern eine immer stärker durch oligarchische Strukturen gesteuerte Wirtschaft. Aber wir stehen auch im Wettbewerb der Regionen weltweit und auch in Europa. Und so plädiere ich dafür, dass wir bitte bei sämtlichen Anpassungen mitberücksichtigen, auf welchem Lohn- und Gehaltsniveau sich unsere Nachbarländer und -regionen bewegen. Ich erwähne hier nur Polen und Rumänien als Beispiele. In Verbindung mit der Energiekrise, der sich weltweit verändernden Wertschöpfungs- und Lieferketten mit höheren Preisen sowie dem generell aufholenden weltweiten Wettbewerb hat sich ein immenser Druck auf unsere Wirtschaft aufgebaut, der bei der Diskussion des Themas Mindestlohn nicht außer Acht gelassen werden darf. Ändern wir den Mindestlohn, so können wir übrigens einerseits uns über Steuermehreinnahmen freuen, andererseits belasten wir die Unternehmen nicht nur durch den Mindestlohn, sondern durch die gesamte Verschiebung der Lohnkosten. (Horst Förster, AfD: Eben, das ist das Problem.) Ich gehe davon aus und hoffe, dass diese Aspekte in den Diskussionen auch in der Mindestlohnkommission Berücksichtigung finden. Damit bin ich beim Thema Bürgergeld. Mit der Einführung des Bürgergelds im Jahr 2023 wurde eine klare Zielsetzung verfolgt, die ich auch unterstütze. Respekt, das Vertrauen, Wertschätzung, der Umgang auf Augenhöhe sollten stärker in den Fokus rücken. Gleichzeitig soll die Leistung jeder und jedes Einzelnen mehr Anerkennung finden und dem Grundbedürfnis Wohnen und zum Beispiel dem Erhalt des bisherigen Lebensumfeldes stärker Rechnung getragen werden. Dies vorausgeschickt, muss eine Diskussion unter dem Rückblick auf das Gesagte erlaubt sein, ob wir in einer Situation, in der wir über die Auswirkungen des demografischen Wandels sprechen, in der wir vor einem massiven Arbeits- und Fachkräftemangel stehen, das Verhältnis zwischen Bürgergeld und Mindestlohn nicht in neuer Qualität diskutieren und bewerten müssen. Hierzu gibt es keine Patentlösung. Eine Studie des ifo Instituts für Wirtschaftsforschung und des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur ergab, dass sich Arbeit in Deutschland immer mehr lohnt als Nichtstun, sofern ergänzende Leistungen berücksichtigt werden. Über eine notwendige oder sinnvolle Höhe des Lohnabstandes ist damit allerdings noch keine Aussage getroffen, zumal das von den individuellen Umständen abhängig ist. Die Vorstellungen dazu unterscheiden sich ja auch, wie man der Diskussion entnehmen kann. Lassen Sie uns dieses Thema des Lohnabstandes bitte auch in der Diskussion ausdrücklich mitdenken! Vielleicht ist es sinnvoll, gemeinsame Werte hier zugrunde zu legen: Respekt, Respekt vor den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, den Bürgergeldbeziehern, aber auch den Selbstständigen und Unternehmern, Wertschätzung, Wertschätzung für die jeweils erbrachte Arbeitsleistung, das Schicksal oder auch das übernommene Risiko, Zusammenhalt und regionales Wirtschaften – ich plädiere für einen maßvollen Umgang mit dem Thema – und letztlich der Wunsch nach Pragmatismus. Lassen Sie in den weiteren Diskussionen den Arbeitnehmern, den Unternehmern in ihrer Gesamtheit mehr Freiheit, sich über das Thema „Arbeit muss sich lohnen“ untereinander vor Ort, in der Region, in ihrer jeweiligen Heimat zu verständigen! (Sandy van Baal, FDP: Das können wir.) Respektieren wir die Unabhängigkeit der Mindestlohnkommission! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, Petra Federau, AfD, und Sabine Enseleit, CDU)

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