Dr. Wolfgang Blank
Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrter Herr Schmidt, ich darf hier zunächst die Genesungswünsche auch meinerseits an Herrn, an den Finanzminister ausrichten. Die Forderung, Mittel in der genannten Größenordnung für notwendige Investitionen bereitzustellen, ist – das haben Sie schon gesagt – an die Bundesebene gerichtet. Es wurde ja gestern schon gesprochen darüber. Sie knüpft, die Forderung, an einen Impulsvortrag des Volkswirtschaftlers Professor Bofinger im Rahmen einer Veranstaltung des Wirtschaftsministeriums zu den Perspektiven der maritimen Wirtschaft in der Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern Anfang November an, an der die Ministerpräsidentin und auch der Staatssekretär Jochen Schulte teilgenommen haben. Die Summe von 400 Milliarden ist nicht aus der Luft gegriffen, entspricht Berechnungen des Bundesverbandes der Deutschen Industrie aus dem Juni 2024. Dieser hat den Bedarf an zusätzlichen Investitionen der öffentlichen Hand in den nächsten zehn Jahren auf 400 Milliarden Euro beziffert, Investitionen in Infrastruktur, Bildung, Wohnen, Umbau und Widerstandsfähigkeit der Wirtschaft. Das Institut der deutschen Wirtschaft geht sogar von einem angestauten öffentlichen Bedarf von 600 Milliarden Euro aus. Über die Voraussetzungen und die Hintergründe ist auch schon gestern gesprochen worden – Voraussetzungen dafür, dass der Wirtschaftsstandort auch in Zukunft international wettbewerbsfähig bleibt, dass auch in der Industrie zukunftsfähige Arbeitsplätze erhalten und vor allem auch geschaffen werden und dass der wirtschaftliche Wandel gleichermaßen sozialverträglich und gerecht gestaltet werden kann. Es ist unrealistisch und volkswirtschaftlich schädlich, die dringend und drängend notwendigen Investitionen ohne die Aufnahme von Krediten umsetzen zu wollen. Das gilt sowohl für die Privatwirtschaft als auch für den Staat. Ganz grundsätzlich setzen sich die Ministerpräsidentin und die Landesregierung für eine grundsätzliche Reform der Schuldenbremse ein. Dabei geht es um eine neue Schuldenregelung, nicht darum, die Schuldenbremse komplett abzuschaffen. Ziel ist es, in ganz Deutschland aufgeschobene Investitionen und vor allem Investitionen in die Zukunftsfähigkeit unseres Landes zu ermöglichen. Aus den laufenden Haushalten – das haben die zurückliegenden Jahre gezeigt – ist dies nicht zu stemmen. Die Landesregierung hat dazu am 20. November 2024 eine Bundesratsinitiative zur Reform der Schuldenbremse auf den Weg gebracht. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, zum einen die Schuldenbremse in Artikel 109 Absatz 3 und Artikel 115 Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz so zu reformieren, dass nicht nur der Bund, sondern auch die Länder in die Lage versetzt werden, Investitionen unter Rückgriff auf Kredite zu finanzieren, und zum Zweiten, neben dem Sondervermögen Bundeswehr …
