Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich lese dann gerne die Entscheidung des Landesverfassungsgerichtes, werde im Zweifel in einem Strafprozess dann ja sagen können, mich hat ein Landesverfassungsgericht verpflichtet. Das dürfte als Entschuldigungsgrund, also als Rechtfertigung selbst bei einem strafrechtlich relevanten Sachverhalt ausreichend sein. Aber ich schaue mir dann zunächst mal an, in welcher Weise das Verfassungsgericht argumentiert, Sie zunächst ja in einem Verfahren argumentieren müssten, und wir werden dann auch argumentieren. – Herzlichen Dank!
