landtag-mv.de ↗

Christian Pegel

30.01.2025 Sitzungen 8/97

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Zunächst sieht die Landesverfassung eben nicht einseitige Rechte von Abgeordneten vor, sondern die Landesverfassung spannt einen Bogen von Wertekanon, den ein Minister und eine Verwaltung und im Übrigen auch nach meiner tiefen Überzeugung Abgeordnete einzuhalten haben. Und sie schätzt die Sicherung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung außerordentlich hoch ein. Ich nehme zur Kenntnis, dass in Thüringen unter der thüringischen Verfassung gegebenenfalls Entscheidungen getroffen sind. Für uns bleibt es von Relevanz, dass das, was der Verfassungsschutz bewirken soll, nämlich zu beobachten, festzustellen und vorzuwarnen, ein Frühwarnsystem zu sein für Situationen, in denen gegebenenfalls extremistische Bestrebungen verschiedenster Art diese freiheitlich-demokratische Grundordnung im Extremfall unter Anwendung von Gewalt oder Niederringen dieser durch das Grundgesetz geschützten Grundordnung, dass genau diese Aufgabe einen mindestens gleichwertigen Stellenwert, nach unserer Überzeugung sogar einen höheren hat als das individuelle Fragerecht und der Landtag mit seinem durch den Landtag beschlossenen Gesetz, das ganz ausdrücklich eben keine freie Verfügbarkeit dieser Informationen vorsieht, sondern Schutzmechanismen drauftut, von den Informationen der Arbeitsweisen des Verfassungsschutzes, deshalb ein gesondertes Gremium schafft, die von Ihnen angesprochene PKK, die Parlamentarische Kontrollkommission. Und ich werde mich hier nicht in die Gefahr bringen, Geheimnisverrat – ein strafrechtlich relevanter Sachverhalt, können wir gerne gemeinsam ins Strafgesetzbuch auch hineinschauen – zu begehen. Ich weise darauf hin, dass wir ein breiteres Instrumentarium haben, genau darauf haben wir hingewiesen. Dazu gehört gegebenenfalls auch die Erforschung von Sachverhalten im Internet oder in sozialen Medien. Aber das, was Sie wünschen, nämlich zu sagen, wie viele Personen mit wie viel gegebenenfalls Vorgehensweisen gegebenenfalls in wie viel verschiedenen Sachverhalten sind, könnten tätig sein – gülte im Übrigen gleichermaßen bei V-Leuten, gülte gleichermaßen bei der Frage, ob man in Wohnungen hineinhorcht, ob man Post oder Briefverkehr oder andere Formen von Telekommunikation beobachtet –, all das würde Aufschlussmöglichkeiten einräumen über die konkreten Arbeits- und Vorgehensweisen und gegebenenfalls auch den Rückschluss zulassen auf ganz konkrete Beobachtungsobjekte und das Vorgehen dort. Und dort habe ich als Innenminister die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu wahren, ihren Schutz zu wahren und die Funktionsfähigkeit der Sicherheitsorgane zu wahren. Und das tue ich an dieser Stelle. Ich kann Ihnen daher keine konkrete Auskunft geben.

Alle Reden von Christian Pegel Protokoll ↗