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Jutta Wegner

GRÜNE 30.01.2025 Sitzungen 8/97

Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Blank, am 3. Januar – viele von uns werden sich vielleicht erinnern – hat es in weiten Teilen des Landes, so auch in Neubrandenburg, geschneit, nicht ungewöhnlich für die Jahreszeit und auch lange in den Medien vorab angekündigt. Die Straßen waren witterungsbedingt eingeschränkt befahrbar. Der Schienenverkehr war jedenfalls nicht witterungsbedingt beeinträchtigt. Das hat allerdings zu einem Problem geführt. Der „Nordkurier“ berichtete dazu über die Erfahrungen eines Fahrgastes, eine Frau, die in dem Zug saß, der gegen 20:30 Uhr in Burg Stargard ankam. Bereits im Zug war angekündigt worden, dass der Schienenersatzverkehr sich etwas verspäten würde. Der Busfahrer, der dann 15 Minuten später den Bahnhof erreichte, erklärte dann aber den Reisenden, und das waren 20 bis 30 Personen, die nach Neubrandenburg und/oder … nein, nach Neubrandenburg und Demmin weiterfahren wollten, allerdings, dass er nicht weiterfahren würde, sondern Feierabend macht. Ohne weitere Informationen und Versorgung wurden die Fahrgäste dort stehen gelassen. Und wer Burg Stargard kennt, weiß, dass das nicht sehr vergnüglich ist. Da gibt es keine Möglichkeit, sich unterzustellen, da gibt es keine Möglichkeit, einzukehren um die Zeit. Die Servicenummer der Bahn war nur bis 20:00 Uhr besetzt, also es lief Dauerschleife: Ist jetzt keiner mehr erreichbar, melden Sie sich morgen früh. Die Reisenden waren dort auf sich gestellt, Taxis gabs auch nicht. Und deshalb frage ich die Landesregierung: Welche Vereinbarungen sind in den Verträgen über den Schienenersatzverkehr getroffen worden, um Reisende auch in solchen Situationen verlässlich zu transportieren oder eben zu versorgen?

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