Jutta Wegner
Ja, vielen Dank und guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Dr. Blank! Die Frage, die ich stellen will, geht wieder um den Autobahnzubringer zur A 14. Ich hatte ja schon in der letzten Sitzung danach gefragt, und es ging um die Verteilung der Kosten für den Bau des Autobahnzubringers. Damals hatten Sie sehr deutlich gesagt, ich zitiere: „Das Land trägt keine Kosten für den Bau des BAB-Zubringers“, und hatten ergänzt, weiter sagten Sie, es käme allerdings eine GRW-Förderung infrage. Jetzt hat, in der Stadtvertretung Schwerin gab es eine Anfrage zu den Kosten des Autobahnzubringers, und aus der Antwort auf diese Anfrage geht hervor, dass die Landeshauptstadt mit Zuwendungen kalkuliert und in einer Kostenschätzung bei den Baukosten für die Zubringerstraße von 75 Prozent Fördermitteln ausgeht. Außerdem heißt es dort auf die Frage nach dem finanziellen Beitrag des Landes an dem Vorhaben, dass die Abstimmungen mit dem Wirtschaftsministerium noch nicht abgeschlossen sind. Und deshalb frage ich: Besteht die Absicht, GRW-Mittel in Höhe von 75 Prozent der Baukosten für die Zubringerstraße an die Stadt Schwerin zu vergeben und damit den Eigenanteil der Stadt Schwerin an den Baukosten auf 25 Prozent zu senken?
