Simone Oldenburg
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ob in Mathematik, in Deutsch oder in Biologie, ob in der Verwendung der korrekten Orthografie oder aber beim Erlernen der mathematischen Grundrechenarten, überall und jederzeit bilden und fördern die Lehrerinnen und Lehrer, die Erzieherinnen und Erzieher genau wie die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter unsere Schülerinnen und Schüler, und das gilt auch für die Vermittlung der amtlichen Regelungen der deutschen Rechtschreibung, denn bereits im Jahr 2016 beschloss die Kultusministerkonferenz, dass sich die Lehrerinnen und Lehrer an den Leitlinien zur Sicherung der Chancengleichheit durch geschlechtersensible schulische Bildung und Erziehung zu orientieren haben und diesen Beschluss auch umzusetzen haben. Im Februar 2020 äußerte sich auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages dazu, dass die amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung die verbindliche Grundlage des Unterrichts in allen Schulen ist und dies gleichsam auch für die Schulen in freier Trägerschaft gilt. Am 26. März 2021 veröffentlichte die Landesregierung die Empfehlungen zur geschlechtergerechten Schreibung und legte fest, dass sich alle Beteiligten im dienstlichen Kontext am Leitfaden für die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Amts- und Rechtssprache zu halten haben. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Am 15. Dezember 2023 beschloss der Rat für deutsche Rechtschreibung die Empfehlungen zur geschlechtergerechten Schreibung und die Ausführungen zu nicht normgerechten Wort- und Satzverbindungen. Am 12. Januar 2024 informierte das Bildungsministerium in einem Rundschreiben alle Lehrerinnen und Lehrer zum wiederholten Male über die Rechtsverbindlichkeit der Verwendung der deutschen Rechtschreibung und damit verbunden auch über die Beachtung des gendergerechten Sprachgebrauchs an den Schulen des Landes. Sehr geehrte Damen und Herren, niemand wird verpflichtet zu gendern, aber niemand braucht auch eine Sprachpolizei und niemand spricht den Schulträgern die Kompetenz ab, in eigener Verantwortung die Unterrichtsmedien zu wählen, (Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE: Richtig!) solange sie dem Erreichen der pädagogischen Ziele des Bildungsganges dienen und die Anforderungen der Rahmenpläne erfüllen und sie nicht den allgemeinen Verfassungsgrundsätzen sowie den Rechts- und Verwaltungsvorschriften widersprechen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf vonseiten der Fraktion DIE LINKE: Sehr richtig!) Nun haben die Antragstellerinnen und Antragsteller in ihrer Begründung des Antrages Beiträge aus der „Ostsee-Zeitung“ zitiert, die nicht im Zusammenhang mit dem gesamten Beitrag stehen und die vor allem die Antworten des Bildungsministeriums ignorieren, vermutlich, weil sie nicht in die Argumentationslinie passen. (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Genau!) Das kann ich so nicht stehen lassen und deshalb hole ich das jetzt noch einmal schnell nach, damit auch das Gesamtbild stimmt. Und mit dieser Zusammenfassung und erneuten Wiederholung sollte dann auch endgültig alles geklärt werden. Auf die Frage der „Ostsee-Zeitung“: „Wie ist das Gendern an Schulen geregelt? Gibt es Leitlinien für Lehrer, ob sie gendern sollen? Entscheidet das jede oder jeder persönlich oder jede Schule für sich?“, antwortete das Ministerium, für alle Schulen gilt das amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung. „Mit der Aktualisierung des Regelwerks“ in diesem Jahr „wurde ausgewiesen, dass Wörter mit Gender-Sternchen weiterhin nicht zur amtlichen deutschen Rechtschreibung gehören.“ (Falko Beitz, SPD: Aha!) „Die Anwendung einer gendersensiblen beziehungsweise geschlechtergerechter Sprache hingegen ist korrekt.“ Die zweite Frage lautete: „Wählen die Schulen die Bücher für den Unterricht selbst aus und damit, ob sie welche mit oder ohne Gendern nehmen, oder gibt es da Vorgaben vom Ministerium?“ Das Ministerium antwortete wie folgt: „Schulen wählen“ gemäß Paragraf 11 Absatz 1 des Schulgesetzes „die Bücher selbst aus. Die Verwendung von Gendersonderzeichen in Unterrichtsmaterialien liegt in der Verantwortung der Verlage.“ Ende des Zitats. Sie sehen, es ist alles geregelt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Petra Federau, AfD: Eben nicht!)
