Hannes Damm
Das möchte ich sehr gern. René, da hast du mich tatsächlich falsch verstanden. Es ging mir um eine logische Erklärung. Wir haben im Grundgesetz den Schutz der Menschenwürde auf der einen Seite als abstrakte Regelung, die natürlich dann auch bindend für die Bundesländer ist. Trotzdem haben wir uns entschieden, explizit in die Landesverfassung den Schutz des jüdischen Lebens noch mal aufzunehmen, explizit aufzunehmen. Gleiche Argumentation, wenn man jetzt vom Bund ausgeht, wo ja das zitierte Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wenn man jetzt so argumentieren möchte, durchschlagen müsste, auch wegen der Bundesregelung, dass man den Klimaschutz hier im Land schon mit meint, dann spricht aus meiner Sicht nichts dagegen, analog – Menschenwürde, jüdisches Leben, dann den Schutz des Klimas, abgeleitet aus dem Umweltschutz, aus dem Bund – das hier trotzdem in Mecklenburg-Vorpommern dann reinzuschreiben explizit. Ich glaube, ich hoffe, dass das den Widerspruch auflöst. Ich würde das miteinander eigentlich gar nicht vergleichen. Also egal, wie schwer jetzt das eine oder andere wiegt, es nicht vergleichbar. Zu der anderen Frage möchte ich fragen, welche – und da gibt es eben den Grund dafür, dass man das raushebt –, welche natürlichen Lebensgrundlagen denn so wie das Klima unter Druck stehen, dass, wenn wir jetzt in der Politik in den nächsten 20 Jahren das Ruder nicht fundamental rumreißen, dass wir dann auf diesem Planeten nicht mehr leben können. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Das sehe ich nicht beim Wasser, das sehe ich nicht bei den Böden, das sehe ich nicht bei der Luft, das sehe ich nirgendwo. Das Klima hat eine herausragende Rolle, weil hier müssen wir in den nächsten 20 Jahren eine fundamentale Änderung unserer Gepflogenheiten vornehmen. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Und deswegen verdient es eine herausgehobene Rolle auch in unserer Landesverfassung. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Der Abgeordnete René Domke spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.)
