landtag-mv.de ↗

Hannes Damm

GRÜNE 29.01.2025 Sitzungen 8/96

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir zwei Leerstellen in unserer Landesverfassung schließen. Zum einen fehlt dem Klimaschutz eine explizite Verankerung, und zum anderen werden die hierfür Mecklenburg-Vorpommern prägenden Moore – anders als beispielsweise die Wälder – bislang nicht in der Verfassung gewürdigt. Beide Themen, so eng sie auch miteinander verbunden sind, verdienen eine differenzierte Betrachtung. Beginnen möchte ich mit unseren Mooren. Schönheit liegt ja bekanntlich im Auge des Betrachters oder der Betrachterin. Über lange Zeit galten Moore für viele als karg, rau und unheimlich oder sogar tödlich. Nicht umsonst hieß es einst, die Moore brächten der ersten Generation den Tod, der zweiten die Not und der dritten das Brot. In diesem Spruch verbirgt sich zugleich die kulturelle Meisterleistung, dieser verschmähten Natur etwas Nahrhaftes abzugewinnen, was in weiten Teilen des Landes das Überleben überhaupt erst möglich gemacht hat. Jetzt, Generationen später, hat sich der Blick auf die Moore nicht nur ästhetisch verändert, sondern auch funktional. Heute rücken andere Leistungen der Moore in den Fokus. Ästhetische Wertvorstellungen ändern sich nicht nur über die Zeit, sondern variieren auch innerhalb der Gesellschaft. Jedes Individuum hat eigene Vorstellungen darüber, was schön und was hässlich ist. Ruhe, Harmonie und eine faszinierende Artenvielfalt sind Attribute, die den Menschen in Mecklenburg-Vorpommern und weit darüber hinaus zugutekommen, sei es durch einen Ausflug ins Moor oder durch den Anblick eines Bildes wie die „Wiesen bei Greifswald“ von Caspar David Friedrich. Doch leider übersah man bei der Begründung unserer Verfassung und jeder Novelle seither diese Naturschönheiten. Sie sind weder Wald noch Flur, weder Wasser noch Land, und sie gehören an die Seite der anderen Naturschönheiten, die in Artikel 12 genannt werden. Doch hinter der Schönheit der Moore verbirgt sich noch mehr. Intakte Moore leisten eine herausragende Funktion bei der CO -Speicherung. Zugleich sind sie durch die 2 Urbarmachung empfindlich gestört – hier und heute für ein Drittel der Emissionen in Mecklenburg-Vorpommern verantwortlich. Das liegt nicht zuletzt daran, dass sie als Naturraum immerhin 12,5 Prozent der Landesfläche einnehmen. Es ist jetzt an uns – also der vierten oder fünften Generation – die Moore wiederzuvernässen. Die Wiedervernässung der Moore ist nicht nur eine Verpflichtung gegenüber unserer Natur, sondern auch ein notwendiger Beitrag für den globalen Klimaschutz. Und damit sichern wir die Lebensgrundlagen für uns in M-V und der Welt sowie der kommenden Generationen. Doch diese Verpflichtung endet nicht bei den Mooren. Der Schutz unseres Klimas und die Anpassung an die unausweichlichen Folgen der Erderhitzung insgesamt (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Siehste, da haben wir es.) müssen eine zentrale Rolle in unserem Handeln spielen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ihr wollt eure Klimaideen wieder reinschreiben in die Verfassung. Ich sage nur, Hände weg von der Verfassung, echt!) Daher streben wir Bündnisgrüne es an, den Klimaschutz explizit in die Verfassung aufzunehmen. Denn eines steht unwiderruflich fest: Die bestehenden und rasant zunehmenden Herausforderungen, die sich aus der menschengemachten Erderhitzung ergeben, werden nicht nur uns beschäftigen, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Vielleicht wollen Sie die Kontinentaldrifte auch noch aufhalten. Wie wollen Sie das denn machen?!) sondern auch unsere Kinder, unsere Enkel und alle nachfolgenden Generationen. (Beifall Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Diese Aufgabe können wir nur gemeinsam bewältigen. Die Landesverfassung ist der richtige Ort, uns als demokratische Parteien hinter dem Ziel des Klimaschutzes und der Klimaanpassung zu vereinen – losgelöst von den vielen Einzelfragen, die es unstrittig gibt beim Klimaschutz und die es auch gilt, hier zu diskutieren. Diese konkreten Details sind zum Beispiel in einem Klimaschutzgesetz zu behandeln. Dafür liegt ein Vorschlag der Bündnisgrünen bereits auf dem Tisch. Die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen von SPD und LINKEN kündigen hingegen nur seit langer Zeit an, ein solches Gesetz alsbald zu präsentieren. Sie werden nicht müde zu betonen, dass ihnen Klimaschutz selbstverständlich eng am Herzen läge, unsere Vorschläge nur im Detail nicht ganz passend seien. Was bietet sich also besser an, als für diesen Megatrend unserer Generation, wie die Landesregierung es im Haushaltsentwurf 2023 nennt, eine Verankerung in einer abstrakten, aber dennoch höchst gewichtigen Rechtsnorm zu schaffen, der Landesverfassung. Da können Sie jetzt eigentlich gar nicht dagegen sein, also eigentlich. In der Verfassung geht es um das große Ganze, eine Richtung für uns alle im Land. Die Verfassung sollte das sein, was uns Bürger/-innen dieses Landes vereint und für die staatlichen Gewalten richtungsweisend wirkt. Sie dient als Auslegungshilfe des übrigen Rechtsrahmens und ist bei Abwägungsentscheidungen heranzuziehen. Auch ohne konkrete Ziele und Regelungen sichert sie ein Mindestmaß an Klimaschutz im Handeln des Staates. Ein Blick über unsere Landesgrenzen hinaus zeigt, dass wir mit diesem Vorschlag auch nicht allein dastehen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sondern ganz allein.) Niedersachsen zum Beispiel und auch andere Bundesländer haben den Klimaschutz bereits explizit in der Verfassung verankert. Der von uns vorgelegte Formulierungsvorschlag orientiert sich an der niedersächsischen Regelung, die von SPD und CDU gemeinsam eingebracht und beschlossen wurde. Wichtig anzumerken ist dabei auch, wie bei uns war der Schutz der „natürlichen Grundlagen jetzigen und künftigen Lebens“, Zitat, bereits in der Verfassung Niedersachsens enthalten. Und dennoch wurde der Klimaschutz durch die beiden Parteien explizit hinzugefügt. Doch das bereits bestehende Staatsziel des Umweltschutzes hat sich aus den Umweltkrisen des 20. Jahrhunderts entwickelt. Was früher das Waldsterben und das Ozonloch waren, sind heute Feuer, Überschwemmungen und der Tod durch Hitze. Waren die Ursachen der Umweltzerstörung vielfältig, lässt sich die Klimakrise auf eine einzige Handlungsweise des Menschen zurückführen: der Ausstoß von Treibhausgasen. Daher ist es wichtig und richtig, den Klimaschutz nicht nur als Teilaspekt des Umweltschutzes zu betrachten, sondern als das, was er ist, eine selbstständige und entscheidende, wenn nicht gar die entscheidende Menschheitsaufgabe des 21. Jahrhunderts. Dies hat nicht zuletzt das Bundesverfassungsgericht in seinem wegweisenden Urteil vom 24. März 2021 bestätigt. Das Gericht hob hervor, dass der Klimaschutz als Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen auch in die Verantwortung des Staates fällt, um die Freiheitsrechte künftiger Generationen zu sichern. Denn eins muss uns allen klar sein: Das Zeitfenster zur Vermeidung schwerwiegender Folgen schließt sich bereits zunehmend und wird innerhalb der nächsten zwei Dekaden völlig verschlossen sein, wenn wir nicht heute beherzt umsteuern. Ein unverzügliches, entschlossenes politisches Handeln auf allen Ebenen ist erforderlich, um schwere, unumkehrbare Schäden des menschengemachten Klimawandels abzuwenden. Und um Vermeidungs- und Anpassungsbemühungen – und da könnten Sie jetzt mal besonders zuhören – mit möglichst geringem Aufwand und zu möglichst geringen Kosten umsetzen zu können, kann man keinen einzigen Tag länger warten. Es ist erwiesen, je länger wir die notwendigen Maßnahmen weiter in die Zukunft verschieben, desto teurer werden sie in der Zukunft, Tag für Tag. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ich denke, da sind alle tot schon nach Ihren Ausführungen.) Zur Wahrung der sozialen Gerechtigkeit und eines bezahlbaren Lebens fordern wir heute, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sie sind ein richtiger Fanatiker, Herr Damm. Solche Menschen sind gefährlich.) den Klimaschutz in die Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern aufzunehmen. Oder, um es mit den Worten des Klimaministers Dr. Till Backhaus aus der 14. Sitzung dieser Wahlperiode zu sagen, Zitat: „Und deswegen glaube ich auch im Übrigen, dass es auch an der Zeit ist – auch dazu werde ich einen Vorschlag unterbreiten –, dass der Klimaschutz in die Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern aufgenommen wird.“ (Enrico Schult, AfD: Und dann gehts ja durch heute. – Heiterkeit bei Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Und dann hat er einen schlechten Tag gehabt und hat sich von Grün leiten lassen. – Zuruf von Horst Förster, AfD) „Auch das ist ein starkes Signal des Landes Mecklenburg-Vorpommern.“ Zitatende. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) In diesem Sinne lassen Sie uns hier und in den Fachausschüssen diskutieren, ob diese von uns vorgeschlagene Formulierung, die auch Zustimmung von SPD, von CDU in anderen Landtagen gefunden hat, die richtige ist. Kommen Sie auf uns zu mit Änderungsanträgen, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Nein, das lehnen wir gleich ab, Herr Damm.) setzen Sie um, was Sie hier an diesem Pult versprechen! Wir sind bereit, mit Ihnen in die Diskussion zu gehen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Alle Reden von Hannes Damm Protokoll ↗