Stefanie Drese
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Titel des angemeldeten Tagesordnungspunktes ist lang, aber ich kann Ihnen versichern, dass sich der Sachverhalt im Kern deutlich kürzer zusammenfassen lässt, denn es geht im Grunde um die Umsetzung von Bundesrecht, die notwendige Änderung eines Staatsvertrages und die formelle Übertragung von Aufgaben. So sind am 1. Oktober 2021 Änderungen der Approbationsordnung für Zahnärztinnen und Zahnärzte in Kraft getreten. Diese Reform brachte grundlegende Änderungen in der Gestaltung der staatlichen Prüfung innerhalb der zahnärztlichen Ausbildung mit sich. Die Fragen hierfür sollen künftig, wie zum Beispiel in der Humanmedizin, der Psychotherapie und Pharmazie bereits üblich, vom Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen, kurz IMPP, bereitgestellt werden. Formale Änderungen gab es zuvor bereits bei der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Gemeinsam haben diese Neuerungen sowohl zu einer Veränderung in den Aufgaben des IMPP geführt als auch zu einer Erweiterung der künftigen Aufgabenfelder. Aus Gründen der rechtssicheren Umsetzung des Bundesrechts ist es daher unerlässlich, diese veränderten Rahmenbedingungen im Zuge der Anpassung des IMPP-Staatsvertrages zu berücksichtigen. Dabei stellen wir sicher, dass das IMPP auch in Zukunft seine wichtige Funktion im Prüfungswesen medizinischer und pharmazeutischer Berufe bundeseinheitlich, effizient und rechtssicher erfüllen kann. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor das Zustimmungsgesetz zum IMPP-Staatsvertrag hier im Landtag eingebracht werden konnte, war es erforderlich, dass alle Bundesländer den Staatsvertrag unterzeichnen. Leider hat sich dieser Prozess länger hingezogen als ursprünglich geplant und konnte erst im November 2024 abgeschlossen werden. Das lag nicht an uns in M-V. Bereits im Oktober 2023 wurde der Staatsvertrag von mir unterzeichnet. Damit hat unser Bundesland frühzeitig seinen Beitrag zur zügigen Umsetzung dieser dringend notwendigen Anpassung geleistet. Nun liegt es an Ihnen, das Zustimmungsgesetz hier im Landtag abschließend zu beraten und zu beschließen. Das macht den Weg frei, damit die neuen Herausforderungen und erweiterten Aufgaben des IMPP rechtlich und organisatorisch abgesichert werden können. Deswegen hoffe ich auf Ihre Unterstützung bei diesem wichtigen Anliegen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
