landtag-mv.de ↗

Enrico Schult

AfD 29.01.2025 Sitzungen 8/96

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Werte Gäste! Herr Butzki, ich kann Ihrer Beschlussempfehlung nicht folgen. Wie ich das auch schon sagte, wird meine Fraktion diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Und es ist natürlich die Ursache, machen wir uns ehrlich, das sind die durch die Decke gehenden Kitakosten. Ich sage es, die Geister, die ich rief, die werde ich nun nicht los. Und diese Geister werden uns, werte Kollegen, noch eine ganze Zeit beschäftigen, denn die Kitakosten gehen nicht zuletzt durch die kostenfreie Kita durch die Decke. Ich habe das mal aufgeschrieben: 2022 797 Millionen Kosten, 2023 872 Millionen und 2024 sind wir schon bei 923 Millionen für die Kitas hier in Mecklenburg-Vorpommern. Ich möchte kurz auf den Gesetzentwurf eingehen. Dem Artikel 1 wird meine Fraktion nicht zustimmen und da werde ich gleich ganz kurz ausführen, warum. Artikel 2, das ist sozusagen die Glättung der Finanzzuweisung, da haben wir als AfD kein Problem mit, im Gegenteil. Das wird auch von den Kommunen und das wird auch vom Landkreistag so gutgeheißen, und deshalb werden wir uns sozusagen dem auch anschließen. Die Begründung, warum wir dem ersten Teil, dem Artikel 1, der Änderung des KiföG nicht sozusagen so zustimmen können, liegt ganz klar in einer Überforderung der Kommunen. Und es ist gut, werte Kollegen, dass wir uns die Zeit genommen haben noch mal als Landtag. Es sollte ja im Dezember sozusagen durchgepeitscht werden durchs Parlament. Mit einer Art Beteiligungssimulation sollten der Landkreistag und der Städte- und Gemeindetag mal so ganz schnell zwischen zwei Plenartagen angehört werden, abends noch ganz schnell. Das wäre nicht gut gewesen. Ich bin der CDU-Fraktion dankbar, und auch meine Fraktion hat dem Verfahren widersprochen, dem Eilverfahren widersprochen. Und, werte Kollegen, es ist richtig so, dass wir uns diese Zeit genommen haben, denn das, was auf die Kommunen zukommt, das wissen diese noch gar nicht. Dieser Gesetzentwurf, wie gesagt im Dezember besprochen, soll nun rückwirkend in Kraft treten. Und der Ausschuss hat gezeigt, dass viele Kommunen gar nicht wissen, was auf sie an zusätzlichen Aufwendungen zukommt, weil wir haben nämlich große Probleme, insbesondere für die Kommunalfinanzen. Sie kennen das, den Kommunalfinanzbericht, die Kommunen stehen vor einer finanziellen Talfahrt. Wir haben die Zensuserhebung, was sozusagen noch mit Einschränkungen verbunden sein wird, und die Steuerschätzung. Und deshalb, wie gesagt, wird meine Fraktion dem Änderungsantrag der CDU, Herr Renz, zustimmen, dass wir das zum 01.01.26 in Kraft treten lassen. Wir haben im Ausschuss noch Bedenken geäußert hinsichtlich dieses Änderungsantrages. Aber ich habe mit vielen Bürgermeistern jetzt noch mal das Gespräch gesucht, denn die können sich gar nicht drauf einstellen. Die Haushalte der Kommunen, werte Kollegen, sind beschlossen, und die wissen gar nicht, was hier zusätzlich auf sie zukommen würde wegen dieser Kitaänderung. Denn bisher wurde diese Deckungslücke, die in der Tat da ist, diese Deckungslücke wurde durch die Kreise bezahlt und die Kreise haben das über die Kreisumlage sich zurückgeholt. Und wenn wir jetzt diesen Gesetzentwurf beschließen, dann würde das bedeuten, werte Kollegen, dass die Kommunen sowohl die Kreisumlage, denn die müssen sie ohnehin zahlen, und dann jetzt aber noch mal die zusätzlichen Kosten, die auf sie zukommen wegen der Spitzabrechnung. Bisher hatten wir eine Pauschalabrechnung. Das würde beispielsweise den Bürgermeister der Stadt Grimmen, der im Ausschuss vorgetragen hat, würde die Stadt Grimmen alleine 377.000 Euro zusätzlich kosten. Der Bürgermeister hat gesagt, dann könnte er gar keine freiwilligen Leistungen mehr aufbringen. Und insofern sollten wir tunlichst davon Abstand nehmen und das Gesetz rückwirkend in Kraft treten lassen. 01.01.2026, wie es die CDU vorgeschlagen hat, würde den Vorteil bringen, dass sich die Kommunen darauf einstellen können, werte Kollegen, und das ist auch gut so, und das wird auch von den Kommunen, von der Mehrzahl der Kommunen so begrüßt. Ich möchte ein großes oder dieses, das Grundübel eigentlich dieser ganzen KiföG-Gebühren einfach mal ansprechen. Wir haben das Phänomen, und das wissen Sie alle, dass 2020 die Kita kostenfrei geworden ist. Das ist insofern auch in Ordnung, das ist gut, aber wie es sozusagen umgesetzt wurde … Das wird ja auch, in jeder Rede wird das ja auch immer wieder wie eine Monstranz vor sich hergetragen: die größte sozialpolitische Entlastung der Bürger. Es waren viele Plakate im Land aufgestellt, ich weiß nicht, Hunderte, mit der Ministerpräsidentin drauf: „Gutes neues Jahr! Die Kita ist jetzt kostenfrei!“. Aber man hätte, werte Kollegen, auch die Landräte mit draufmachen müssen, auf die Plakate, denn die sind es nämlich, die auch sozusagen diese Zeche zu zahlen haben. Den Landrat Herrn Sack aus Vorpommern-Greifswald habe ich nicht gesehen und meinen Landrat Herrn Kärger auch nicht, und auch den Bürgermeister aus Grimmen habe ich nicht gesehen, denn die müssen laut KiföG nämlich einen Teil dieser Kitagebühren tragen. Es hat sich nun herausgestellt, es hat sich nun herausgestellt, dass da wirklich ein Dilemma oder eine Regelungslücke im Gesetz aufgetreten ist, dass sozusagen diese Deckungslücke … Normalerweise müssten die Kommunen 32,5, 32,49 Prozent zahlen, das haben sie in der Vergangenheit aber nicht, meistens nur 29 Prozent. So ist sozusagen eine Deckungslücke von 69,5 Millionen – so hat es uns der Landkreistag vorgerechnet – entstanden, die die Landkreise immer übernommen haben von den Kommunen und die sie sich quasi über die Kreisumlage zurückgeholt haben. Deshalb sind wir grundsätzlich, werte Kollegen, für diesen Gesetzentwurf. Er ist ja auch als Kompromiss zu verstehen zwischen Landkreistag, Land und Städte- und Gemeindetag. Wir sind für diesen Gesetzentwurf, wir wollen diesen Gesetzentwurf aber später in Kraft treten lassen, weil das nämlich an viele Bedingungen geknüpft ist, und diese Bedingungen sind sozusagen noch nicht erfüllt. Diese Bedingungen könnten aber erfüllt werden, wenn wir dieses Gesetz zum 01.01.2026 in Kraft treten lassen. Dass wir uns jetzt da treiben lassen, das ist auch völlig unnötig, und das, wie gesagt, im Schnellverfahren in der letzten Dezemberwoche oder im letzten Dezember sozusagen durchboxen wollen, ist völlig unnötig, denn dieser Missstand war lange bekannt. Ich zitiere aus einem Protokoll des Kommunalgesprächs vom 13.12.2021, also vor drei Jahren. Da heißt es unter Punkt 2: „Das Land prüft eine Neuregelung zur Feststellung der Gemeindepauschale, um temporäre Lastenverschiebung von den Gemeinden zu den Landkreisen zu vermeiden und die aktuellen Vorteile der Pauschale, insbesondere Verwaltungsvereinfachung bei den Kommunen beizubehalten.“ Also selbst da, vor drei Jahren, war schon offenkundig, dass es dort Probleme gibt bei der Abrechnung. Und dann ist es jetzt im letzten Kommunalgespräch, am 22.11. sollte es ganz schnell gehen. Da hat man sich, wie gesagt, auf diesen Kompromiss geeinigt und wollte das jetzt schnellstmöglich über die Bühne bekommen, ohne aber – und das ist das Verwerfliche daran –, ohne aber die Kommunen dabei ins Boot zu holen, denn die wissen gar nicht, was auf sie zukommt. Die finden es gut, dass es eine Spitzabrechnung gibt, dass sie genau sehen können, okay, für meine Kinder muss ich jetzt das und das bezahlen. Aber die müssen sich natürlich über ihre Haushalte darauf vorbereiten können, und das Bildungsministerium sollte uns einmal aufschlüsseln, was auf die Kommunen zukommt. Das konnten sie nicht, weil sie gesagt haben, das ist auch nicht ihr Auftrag. Insofern, werte Kollegen, sollten wir uns diese Zeit nehmen und sollten, wie gesagt, diesem Änderungsantrag der CDU – meine Fraktion wird das tun – zustimmen und dieses Gesetz am 01.01., das betrifft den Artikel 1, am 01.01.2026 in Kraft treten lassen. Dann können sich die Kommunen nämlich langsam darauf vorbereiten und dann können auch einige Probleme abgearbeitet werden, die mit den Kitafinanzen sozusagen, mit den Kitagebühren einhergehen und die davon betroffen sind. Denn das hat die Ausschussanhörung auch hervorgebracht, dass oftmals Leistungen abgerechnet werden, die gar nicht erbracht werden von Leistungserbringern. Das heißt, das Land, die Landkreise und die Kommunen zahlen sozusagen Gebühren, die aber gar nicht von den Kitaträgern erbracht werden. Da wird – und das haben uns einige Bürgermeister auch so deutlich vorgerechnet –, da wird was abgerechnet, wo es aber gar keine Gegenleistung gibt. Das ist aber nicht, sozusagen nicht machbar. Die Landkreise und die Kommunen können das nicht prüfen, weil ihnen die Steuerungs- und die Prüfungsrechte fehlen, und das soll jetzt durch das Land gewährleistet werden. Allerdings im Laufe dieses Jahres, im Laufe dieses Jahres 2025 soll das KiföG geändert werden. Diese Zeit sollten wir uns nehmen, werte Kollegen, diese Prüfrechte sind extrem wichtig, die sollten wir einfließen lassen ins KiföG, dass wir auch sehen, was wird dort für eine Leistung erbracht. Eine Taskforce soll erarbeitet oder gegründet werden, um die Sozialleistungen grundsätzlich zu reduzieren im KiföG. Ich führte es anfangs an, die gehen durch die Decke. Und ein nächster Punkt, der meines Erachtens sinnvoll wäre, ist, dass man eventuell auch die Leistungserbringer, die Träger sozusagen an den Kosten beteiligt – gegebenenfalls moderater Beitrag von zehn Prozent –, denn die haben derzeit … Sie müssen sich das mal vorstellen, die Eltern zahlen nichts mehr, es hat niemand mehr ein Interesse daran zu prüfen, was wird generell abgerechnet. (Torsten Renz, CDU: Die Steuerzahler.) Die Leistungserbringer, die Träger sollten sozusagen auch einen kleinen, einen kleinen, … Richtig, die Steuerzahler! … einen kleinen Beitrag dazu leisten, dass sie selber auch ein Interesse haben sozusagen, dass die Kosten für die kostenfreie Kita nicht durch die Decke gehen. Deshalb, werte Kollegen, es ist gut und es ist richtig, dass wir uns für Artikel 1 noch mal Zeit nehmen, am 01.01. in Kraft treten. Die Kommunen können sich darauf vorbereiten, die Prüf- und die Mitwirkungsrechte deutlich verbessern. Bisher ist es nur, ja, wir schauen uns das mal an und wir gucken mal, ob wir da Regelungsbedarf finden und so weiter. Das ist unserer Fraktion, der AfD-Fraktion, zu wenig. Lassen Sie die Kommunen nicht im Regen stehen! Wir können uns die Zeit nehmen. Und das ganze Problem, diese Kitafinanzierung ist hausgemacht. Und ich gebe zu bedenken, das wird uns noch eine ganze Zeit beschäftigen, und ich weiß nicht, ob wir uns als Land das weiterhin in diesem Ausmaß leisten können. Das wird die Ministerpräsidentin, das wird die Landesregierung sozusagen entscheiden können, aber das ist zu wenig. (Torsten Renz, CDU: Der Landtag entscheidet über den Haushalt.) Wir müssen sozusagen die Prüfrechte, die Prüfrechte und die Kontrollrechte der Kommunen deutlich stärken, denn mit diesem Gesetzentwurf lassen wir sie im Regen stehen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Alle Reden von Enrico Schult Protokoll ↗