Andreas Butzki
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Auf Ausschussdrucksache, nee, auf Drucksache 8/4533 liegen Ihnen die Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses zum Gesetzentwurf der Landesregierung „Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Anpassung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern“ sowie mein schriftlicher Bericht vor. Wie Ihnen allen bekannt sein dürfte, waren ursprünglich die Erste und Zweite Lesung bereits für die Dezembersitzung geplant, damit der Gesetzentwurf zum 1. Januar 2025 in Kraft treten kann, ohne dass das Thema rückwirkend im Raum steht. Wie Sie an der Tatsache, dass wir heute die Zweite Lesung durchführen, erkennen können, ist es doch anders gekommen. Die Details zum Verfahren im Bildungsausschuss können Sie meinem Bericht entnehmen, aus dem unter anderem deutlich wird, dass wir den Gesetzentwurf im Bildungsausschuss in insgesamt fünf Sitzungen beraten haben, darunter in einer dreistündigen öffentlichen Anhörung im Rahmen einer Sondersitzung am 9. Januar. In jener Anhörung haben zehn Anzuhörende umfangreich zum Gesetzentwurf Stellung genommen und den Abgeordneten für ihre umfänglichen Fragen zur Verfügung gestanden. Ich möchte mich deshalb im Namen des gesamten Bildungsausschusses bei den Anzuhörenden bedanken. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Das vorliegende Dritte Gesetz zur Anpassung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern hat im Kern zwei Ziele. Mit Artikel 1 des Gesetzentwurfes wird die bisher vorgesehene finanzielle Beteiligung der Gemeinden an den Kosten der Kindertagesförderung mittels einer landesweit einheitlichen kindsbezogenen Pauschale durch eine Spitzabrechnung je Förderart und Förderumfang abgelöst. Dadurch soll künftig gewährleistet werden, dass der gemeindliche Anteil in Höhe von 31,49 Prozent tatsächlich gezahlt wird. Mit Artikel 2 des Gesetzentwurfes soll für das Jahr 2025 von der Regelung des Paragrafen 11 Absatz 1 Satz 2 des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern abgesehen werden, um durch eine Glättung der Einnahmeseite der Finanzausgleichsmasse übermäßige Auswirkungen an den kommunalen Haushalten zu vermeiden. Die große Mehrheit der Anzuhörenden hat für eine Zustimmung zum Gesetzentwurf geworben, aber auch deutlich gemacht, dass der Gesetzentwurf nur einen ersten Schritt darstelle. Ein zweiter Schritt müsse erfolgen, indem die zwischen Landesregierung und kommunalen Spitzenverbänden auf dem Kommunalgipfel am 22. November 2024 getroffenen Vereinbarungen realisiert und Maßnahmen zur Kostendämpfung im Sozialbereich auf den Weg gebracht werden. Im Ergebnis der Diskussionen sind im Bildungsausschuss insgesamt drei Änderungsanträge sowie ein Entschließungsantrag gestellt worden. Zu den Einzelheiten verweise ich auf meinen schriftlichen Bericht. Der angenommene Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen betrifft das Inkrafttreten und ist notwendig geworden, weil das Gesetz nicht im Dezember 2024 verabschiedet worden ist. Der Antragsbegründung kann entnommen werden, dass die dadurch nun erforderliche Rückwirkung rechtlich zulässig ist. Meine Damen und Herren, im Ergebnis der ausführlichen Ausschussberatungen empfiehlt der Bildungsausschuss mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und DIE LINKE gegen die Stimmen der Fraktion der CDU, in Abwesenheit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Enthaltung seitens der Fraktionen der AfD und der FDP, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/4384 mit einer Änderung nach Artikel 3 anzunehmen. Mit dem selben Abstimmungsergebnis empfiehlt der Bildungsausschuss außerdem die Annahme eines Entschließungsantrages der Koalitionsfraktionen. Jener Entschließungsantrag greift die Ergebnisse des Kommunalgespräches vom 22. November 2024 zwischen Landesregierung und kommunalen Spitzenverbänden sowie die Ergebnisse der Anhörung im Bildungsausschuss auf, indem er die Landesregierung darum bittet, gemeinsam mit der kommunalen Familie in einem zweiten Schritt verschiedene Maßnahmen zur Kostensteuerung und zur Kostenreduzierung zu prüfen und anschließend in einer weiteren Novelle umzusetzen. Meine Damen und Herren, ich möchte Sie daher im Namen des Bildungsausschusses nun darum bitten, der Beschlussempfehlung zu folgen und den Gesetzentwurf mit den vorgeschlagenen Änderungen in Artikel 3 anzunehmen sowie der Entschließung der Koalitionsfraktionen zuzustimmen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
