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Dr. Till Backhaus

13.12.2024 Sitzungen 8/95

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, Herr Schult, wir müssen erstens – ich hoffe, Sie haben das auch so wahrgenommen –, wir müssen ja trennen zwischen auf der einen Seite die landwirtschaftlichen Nutzflächen des Gutes und auf der anderen Seite die Liegenschaft. Und die Liegenschaft, auf der unter anderem das Gutshaus, die Stallungen und auch sonstige Gebäudeanlagen stehen, die sind im Eigentum, das muss man mal ganz klar festhalten, sind im Eigentum des Landkreises. Und um diese Liegenschaft geht es, es geht nicht um die landwirtschaftlichen Nutzflächen.

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