Dr. Wolfgang Blank
Ich bin auch über die Formulierung gestolpert. Ich bin ja gerade dabei, so ein bisschen das Verwaltungsdeutsche kennenzulernen mit verschiedensten Begriffen, Verwendungen, Verfügungen und so weiter und bin mir nicht so sicher, ob das ein stehender Begriff ist: „sofern die Akte in die Hände des Bearbeiters gelangen“, lasse ich mich dann auch gerne aufklären. Ich glaube, es ist ganz normal, dass die angesprochen wurden, die ihre Vorhaben eingereicht haben, also das ist ein ganz normaler Vorgang, die auch dann fallbezogen über die Änderung der und die Anwendung der Bewertungskriterien informiert worden sind. Was jetzt die Informationen auf der Webseite anbetrifft, ist, Punkt, ja, ich glaube, man muss über diese Dinge informieren. Das Zweite ist, ich glaube, man wird nicht, also die Vorhaben – so kenne ich es aus meinem Bereich und so sehe ich es ja auch hier in meinem früheren Bereich – werden auf eigenes Risiko eingereicht. Das heißt, ich habe schon auch als Vorhabensträger, als Unternehmen, als Einrichtung eine Verpflichtung, mich natürlich über die Bedingungen zu informieren, unter denen ich einreiche. Also insofern sehe ich da eine Verpflichtung auf beiden Seiten, mit dem Thema umzugehen. Und hier geht es ja wirklich genau um die, die Vorhabensträger sind, die Anträge eingereicht haben, und die sind informiert. Also ich glaube, das ist ein guter Weg.
